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OLG Hamburg, 25.05.1976 - 1 Ss 60/76 OWi |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zum Halten bzw. Parken in einer Seitenbucht, die nicht dem fließenden Verkehr dient und somit nicht zur Fahrbahn gehört
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.12.1969 - 4 StR 219/69
Auszug aus OLG Hamburg, 25.05.1976 - 1 Ss 60/76
Abgesehen davon, dass das Halten auf der Fahrbahn in zweiter Reihe nicht schlechthin unzulässig ist (…vgl dazu Mühlhaus StVO 6. Aufl Anm 5b zu § 12; BGHSt 23, 195 = VRS 38, 228; Booß "Parken auf Parkstreifen" unter 5b in DAR 1975, 320, 322; dazu jetzt § 12 Abs. 3 Nr. 2 StVO idF der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr vom 27. November 1975, BGBl I S 2967), galten die Verkehrszeichen 286 hier nicht für den Seitenstreifen, in welchem der Betroffene sein Fahrzeug abgestellt hatte (…zum Begriff des Seitenstreifens vgl: Jagusch, Straßenverkehrsrecht 22. Aufl Rz 58 zu § 12 StVO; Bouska in DAR 1972, 255; Mühlhaus in DAR 1974, 31).
- VG Aachen, 05.10.2005 - 6 K 805/03
Kostenerstattung hinsichtlich einer Abschleppmaßnahme eines Fahrzeugs wegen der …
Das "Zusatzschild", wie es das Umzugsunternehmen verwendet hat, kann damit keine Rechtswirkungen entfalten, was dazu führt, dass - im Übrigen selbst wenn man von einer Teilbarkeit der Verkehrsregelungen und im Ergebnis daher von einer Teilnichtigkeit dieser einzelnen Regelung ausginge - das Haltverbot nicht wirksam auf den Seitenstreifen erstreckt worden ist, vgl. hierzu: Hentschel, a.a.O., § 12 StVO Rdnr. 29 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2004 -3 C 29/03-; OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Mai 1976 -1 Ss 60/76 OWi-.