Rechtsprechung
OLG Dresden, 04.07.2003 - 1 Ss 616/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betrauung eines Rechtsreferendars mit Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ; Rüge der Verletzung formellen Rechts, da das Protokoll der Berufungshauptverhandlung von einer Rechtsreferendarin geführt wurde; Zwei Sitzungstage mit der Führung des Protokolls in ...
- Judicialis
StPO § 226; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 412; ; GVG § 153; ; GVG § 153 Abs. 5; ; Sächs. JAPO § 38 Abs. 7 Satz 6; ; Sächs. JustizG § 11 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 19.07.2002 - 8 Ns 113 Js 1593/99
- OLG Dresden, 30.06.2003 - 1 Ss 616/02
- OLG Dresden, 04.07.2003 - 1 Ss 616/02
Papierfundstellen
- StV 2004, 368 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.1984 - 5 StR 986/83
Betrauung eines Referendaren mit Aufgaben eines Urkundsbeamten der …
Auszug aus OLG Dresden, 04.07.2003 - 1 Ss 616/02
Hiernach können auch Rechtsreferendare unter den in § 153 Abs. 5 GVG bezeichneten Voraussetzungen mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betraut werden, wenn das Landesrecht dies vorsieht (BGH, NStZ 1984, 327).
Rechtsprechung
OLG Dresden, 30.06.2003 - 1 Ss 616/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 19.07.2002 - 8 Ns 113 Js 1593/99
- OLG Dresden, 30.06.2003 - 1 Ss 616/02
- OLG Dresden, 04.07.2003 - 1 Ss 616/02