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   OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05   

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OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05 (https://dejure.org/2005,6062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.05.2005 - 1 Ss 62/05 (https://dejure.org/2005,6062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 62/05 (https://dejure.org/2005,6062)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der im voraus erteilten besonderen Ermächtigung des Verteidigers zu einer Rechtsmittelrücknahme; Beschränkung der Berufung erst nach Ablauf der Begründungsfrist als Teilrücknahme des Rechtsmittels; Anforderungen an den Widerruf der Ermächtigung zur ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    StPO § 302

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302
    Berufungsbeschränkung; Zeitpunkt; Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vollmacht für Berufungsrücknahme

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vollmacht für Berufungsrücknahme

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - Ns 115 Js 162/04 (XII) St 9/04
  • OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 28.04.1987 - 2 Ws 445/87
    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05
    Die Rechtsprechung hält eine derartige, im allgemeinen Vollmachtsformular im voraus erteilte Ermächtigung überwiegend für ausreichend (OLG München NStZ 1987, 342; OLG Celle, Nds. Rechtspflege 1973, 132; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 289; vgl. auch BVerfG NJW 1993, 456; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1998 - 3 Ss 270/98 - Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1998 - 1 Ss 1311/98 -).

    Die Beauftragung eines weiteren Verteidigers, der neben dem bisherigen tätig werden soll und der eine weitere Rechtsmittelbegründung abgibt, ist nicht ungewöhnlich und lässt für sich genommen nicht erkennen, dass die Rechte des bisherigen Verteidigers beschränkt werden sollen (BGH wistra 2000, 391; OLG München, NStZ 1987, 342; Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1998 - 1 Ss 1311/98 -).

  • BVerfG, 25.05.1992 - 2 BvR 566/92

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05
    Die Rechtsprechung hält eine derartige, im allgemeinen Vollmachtsformular im voraus erteilte Ermächtigung überwiegend für ausreichend (OLG München NStZ 1987, 342; OLG Celle, Nds. Rechtspflege 1973, 132; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 289; vgl. auch BVerfG NJW 1993, 456; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1998 - 3 Ss 270/98 - Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1998 - 1 Ss 1311/98 -).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05
    In diesem Fall würde es sich bei der Rechtsmittelbeschränkung nämlich nicht um eine Teilrücknahme, sondern lediglich um eine nicht den Anforderungen des § 302 Abs. 2 StPO unterliegende Konkretisierung des Rechtsmittels handeln (BGHSt 38, 4; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 247).
  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05
    Da feststeht, dass der Angeklagte seinem Verteidiger die Ermächtigung zum Rechtsmittelverzicht erteilt hat, geht zu seinen Lasten, dass ungewiss ist, ob er sie diesem gegenüber rechtzeitig zurückgenommen hat (BGHSt 10, 245; BGH NStZ 1983, 469; Ruß in KK, StPO, 5. Aufl., § 302 Rdnr. 23; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 302 Rdnr. 35).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1989 - 4 Ws 4/89
    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05
    Die Rechtsprechung hält eine derartige, im allgemeinen Vollmachtsformular im voraus erteilte Ermächtigung überwiegend für ausreichend (OLG München NStZ 1987, 342; OLG Celle, Nds. Rechtspflege 1973, 132; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 289; vgl. auch BVerfG NJW 1993, 456; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1998 - 3 Ss 270/98 - Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1998 - 1 Ss 1311/98 -).
  • OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ss 5/00

    Beschränkung der Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05
    In diesem Fall würde es sich bei der Rechtsmittelbeschränkung nämlich nicht um eine Teilrücknahme, sondern lediglich um eine nicht den Anforderungen des § 302 Abs. 2 StPO unterliegende Konkretisierung des Rechtsmittels handeln (BGHSt 38, 4; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 247).
  • BGH, 27.05.1983 - 3 StR 85/83

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht durch Erklärung des Verteidigers - Wirksamkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05
    Da feststeht, dass der Angeklagte seinem Verteidiger die Ermächtigung zum Rechtsmittelverzicht erteilt hat, geht zu seinen Lasten, dass ungewiss ist, ob er sie diesem gegenüber rechtzeitig zurückgenommen hat (BGHSt 10, 245; BGH NStZ 1983, 469; Ruß in KK, StPO, 5. Aufl., § 302 Rdnr. 23; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 302 Rdnr. 35).
  • BGH, 30.06.2000 - 3 StR 141/00

    Widerruf der Ermächtigung zur Rechtsmittelrücknahme

    Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05
    Die Beauftragung eines weiteren Verteidigers, der neben dem bisherigen tätig werden soll und der eine weitere Rechtsmittelbegründung abgibt, ist nicht ungewöhnlich und lässt für sich genommen nicht erkennen, dass die Rechte des bisherigen Verteidigers beschränkt werden sollen (BGH wistra 2000, 391; OLG München, NStZ 1987, 342; Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1998 - 1 Ss 1311/98 -).
  • KG, 19.01.2009 - 1 AR 1442/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für einen durch den Verteidiger erklärten

    Hierbei ist umstritten, ob es genügt, dass ihm im Rahmen seiner Bestellung "ausdrücklich" eine allgemeine Ermächtigung zur Rücknahme oder zum Verzicht auf Rechtmittel erteilt worden ist [vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 62/05 -], oder ob es einer genauen Bezeichnung des Rechtsmittels bedarf, die lediglich dann entbehrlich ist, wenn sich eine Konkretisierung ohne weiteres aus den näheren Umständen ergibt [vgl. BGH NStZ 2000, 665; NStZ-RR 2006, 147].
  • BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21

    Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch

    bb) In einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen und vereinzelt in der strafprozessualen Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, bei einer Beschränkungserklärung innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist handle es sich nicht um eine Teilrücknahme, sondern um die Konkretisierung des Umfangs des Rechtsmittels; somit bedürfe es keiner Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO (OLG Celle, Beschluss v. 23. November 2020, 3 Ss 48/20, BeckRS 2020, 34055, Rn. 30; Beschluss vom 8. September 2004, 21 Ss 68/04, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss v. 8. Februar 2000, 1 Ss 5/00, NStZ-RR 2001, 247; OLG Hamm, Beschluss v. 7. Juni 2016, 1 Rvs 16/16, NStZ-RR 2017, 186; Beschluss v. 12. Februar 2008, 3 Ss 514/07, BeckRS 2008, 4288, Rn. 7; Beschluss v. 17. Mai 2005, 1 Ss 62/05, juris Rn. 12, jeweils nicht entscheidungserheblich; Paul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 302 Rn. 20a).
  • OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20

    Ermächtigung, Rechtsmittelrücknahme, Vollmacht, Rechtsmissbrauch

    b) Auf die umstrittene Frage, ob die "ausdrückliche Ermächtigung" zur Zurücknahme eines Rechtsmittels dem Verteidiger auch im Voraus, etwa im Rahmen des (allgemeinen) Vollmachtformulars, erteilt werden kann, und damit bereits zu einem Zeitpunkt, in dem der Inhalt der Entscheidung möglicherweise noch unbekannt und das Bedürfnis einer Anfechtung der Entscheidung noch unklar ist (so OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 62/05 -, juris Rn. 13 m.w.N. zur früher vorherrschenden Rechtsprechung; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 67 Rn. 36; KK-OWiG/Ellbogen, § 67 Rn. 99), oder ob diese Ermächtigung angesichts der Tragweite der Erklärung erst erteilt werden kann, wenn feststeht, um welche konkrete Entscheidung es sich handelt und auf welches Rechtsmittel sich die Ermächtigung zur Rücknahme oder zum Verzicht konkret bezieht (so die mittlerweile vorherrschende Meinung, vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 63. Aufl., § 302 Rn. 32; OLG Bamberg, Beschluss vom 3. April 2018 - 3 Ss OWi 330/18 - juris Rn. 7; KG Berlin, a.a.O., Rn. 6) kommt es hier nicht an.
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2016 - 1 Ws 51/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtliche Bewertung der späteren Beschränkung

    Darüber hinaus wird auch bei dem Rechtsmittel der Berufung mit der Begründung, dass der Berufungsführer nach § 318 S. 1 StPO die Möglichkeit habe, in der Berufungsrechtfertigung nach § 317 StPO das Rechtsmittel auf bestimmte Beschwerdepunkte zu beschränken, und dass dann, wenn dies nicht geschehe oder eine Rechtfertigung überhaupt nicht abgegeben werde, gemäß § 318 S. 2 StPO der ganze Inhalt des Urteils als angefochten gelte, die Auffassung vertreten, dass es sich bei einer Beschränkung des Rechtsmittels innerhalb der Berufungsbegründungsfrist des § 317 StPO lediglich um eine Konkretisierung des Rechtsmittels handele und nicht um eine Teilrücknahme (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 247; OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2004 - 21 Ss 68/04 -, OLG Hamm, Beschlüsse vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 62/05 - und 12. Februar 2008 - 3 Ss 514/07 -, jeweils zitiert nach juris; Graf-Eschelbach, StPO, 2. Aufl., § 318 Rn. 6; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ss 618/10 -, juris; LR-Jesse, StPO, 26. Aufl., § 302 Rn. 44; Meyer-Goßner /Schmitt, a.a.O., § 302 Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 27.10.2011 - 138-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Entscheidungen zur

    Nach anderer Auffassung sind die Anforderungen des § 302 Abs. 2 StPO dagegen schon dann erfüllt, wenn dem Verteidiger bereits bei der Übernahme des Mandats ausdrücklich eine allgemeine Ermächtigung zur Rücknahme von Rechtsmitteln erteilt worden ist (vgl. BGH vom 21.3.1967 = NJW 1967, 1047 [richtig: NJW 1967, 1046, 1047 - d. Red.] ; OLG München vom 28.4.1987 = NStZ 1987, 342; OLG Hamm vom 17.5.2005 Az. 1 Ss 62/05).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 514/07

    Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; nachträgliche; Vollmacht

    Nach Ablauf der Begründungsfrist kann das Rechtsmittel nur noch durch eine Teilrücknahme beschränkt werden (vgl. BGHSt 38, 4; OLG Hamm, 1. Strafsenat, Beschluss vom 17.05.2005, 1 Ss 62/05; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 08.08.2000, 4 Ss 193/00; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 247; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 302, Rdnr. 29).
  • OLG Hamm, 27.10.2009 - 2 Ss OWi 782/09

    Rechtsbeschwerde; Rücknahme; Vollmacht; Erteilung; Zeitpunkt; Wirksamkeit; Umfang

    Die Rechtsprechung hält eine derartige, im allgemeinen Vollmachtsformular im voraus erteilte Ermächtigung überwiegend für ausreichend (OLG Hamm, Beschluss v. 17.05.2005 - 1 Ss 62/05 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.06.2015 - 1 RVs 14/15

    Konkludente Zustimmung zur Berufungsbeschränkung bzw. -rücknahme

    Die im vorliegenden Verfahren nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gemäß § 317 StPO erklärte Beschränkung der Berufung des Angeklagten beinhaltete nicht nur eine Konkretisierung des Rechtsmittels sondern eine teilweise Rücknahme der ursprünglich uneingeschränkt eingelegten Berufung (vgl. Senatsbeschluss vom 17.05.2005 - 1 Ss 62/05 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2006 - 3 Ss 230/06; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 247).
  • OLG Hamm, 19.09.2006 - 3 Ss 230/06

    Berufungsbeschränkung; Pflichtverteidiger; Vollmacht; Wirksamkeit

    In diesem Fall würde es sich bei der Rechtsmittelbeschränkung nämlich nicht um eine Teilrücknahme, sondern lediglich um eine nicht den Anforderungen des § 302 Abs. 2 StPO unterliegende Konkretisierung des Rechtsmittels handeln (vgl. BGHSt 38, 4; OLG Hamm, Beschluss des 1. Strafsenats vom 17.05.2005 - 1 Ss 62/05 - OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 247 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 2 Ss OWi 702/09
    Die Rechtsprechung hält eine derartige, im allgemeinen Vollmachtsformular im voraus erteilte Ermächtigung überwiegend für ausreichend ( OLG Hamm, Beschluss v. 17.05.2005 - 1 Ss 62/05 - m.w.N.).
  • KG, 19.01.2009 - 3 Ws 474/08

    Vollmacht: (Un-)Wirksamkeit eines durch einen Verteidiger erklärten

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