Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15800
OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03 (https://dejure.org/2003,15800)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.03.2003 - 1 Ss 65/03 (https://dejure.org/2003,15800)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. März 2003 - 1 Ss 65/03 (https://dejure.org/2003,15800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedergabe und Würdigung im Urteil; Geständige Einlassung des Angeklagten ; Zweifelhafte Tatbeteiligung eines Mitangeklagten; Annahme der Tatbeteiligung zugunsten des anderen Angeklagten ; Grundsatz "in dubio pro reo" ; Bewertung der Einlassung des Angeklagten ; ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 354 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 354 Abs. 3
    Beweiswürdigung, Einlassung, Geständnis

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 23.06.1997 - 1 Ss 103/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03
    Abgesehen von einfach und eindeutig gelagerten Sachverhalten ist es unerlässlich, dass der Tatrichter die geständige Einlassung des Angeklagten im Urteil wiedergibt und sie würdigt (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 1; BGH StV 1996, 214; Senat vom 15.4.1997 ­ 1 Ss 103/97 ­; KG StV 2000, 188).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03
    Abgesehen von einfach und eindeutig gelagerten Sachverhalten ist es unerlässlich, dass der Tatrichter die geständige Einlassung des Angeklagten im Urteil wiedergibt und sie würdigt (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 1; BGH StV 1996, 214; Senat vom 15.4.1997 ­ 1 Ss 103/97 ­; KG StV 2000, 188).
  • KG, 02.07.1999 - 1 Ss 8/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03
    Abgesehen von einfach und eindeutig gelagerten Sachverhalten ist es unerlässlich, dass der Tatrichter die geständige Einlassung des Angeklagten im Urteil wiedergibt und sie würdigt (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 1; BGH StV 1996, 214; Senat vom 15.4.1997 ­ 1 Ss 103/97 ­; KG StV 2000, 188).
  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 787/91

    Beweiswürdigung - In dubio pro reo - Tatbeteiligung - Teilnahme - Täterschaft -

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03
    Ist ­ wie hier ­ die Tatbeteiligung eines Mitangeklagten nicht zweifelsfrei feststellbar und wird dieser deshalb freigesprochen, können hinsichtlich des anderen Angeklagten nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" für diesen günstige Feststellungen geboten sein, die auf der Annahme der Tatbeteiligung des freigesprochenen Mitangeklagten beruhen (BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge -

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03
    Abgesehen von einfach und eindeutig gelagerten Sachverhalten ist es unerlässlich, dass der Tatrichter die geständige Einlassung des Angeklagten im Urteil wiedergibt und sie würdigt (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 1; BGH StV 1996, 214; Senat vom 15.4.1997 ­ 1 Ss 103/97 ­; KG StV 2000, 188).
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03
    Mit dieser ernsthaft in Betracht zu ziehenden Möglichkeit hätte sich der Tatrichter auseinandersetzen müssen (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 212; Meyer­Goßner, StPO, 46. Auflage § 267 Rdn. 12).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern;

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ss 65/03
    Das Geständnis darf nur dann dem Schuldspruch zugrunde gelegt werden, wenn der Tatrichter sich von dessen Richtigkeit überzeugt hat (vgl. BGH NStZ 1999, 92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht