Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 09.08.2004

Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.10.2004 - 1 Ss 65/04   

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https://dejure.org/2004,10561
OLG Jena, 28.10.2004 - 1 Ss 65/04 (https://dejure.org/2004,10561)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.10.2004 - 1 Ss 65/04 (https://dejure.org/2004,10561)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 1 Ss 65/04 (https://dejure.org/2004,10561)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    OWiG § 74 Abs. 2, StPO § 147
    Ordnungswidrigkeit, Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung über genügende Entschuldigung für das Ausbleiben eines Betroffenen; Prüfung der richtigen Anwendung des Rechtsbegriffs der nicht genügenden Entschuldigung durch das Rechtsmittelgericht; Faktische Verweigerung der nachgesuchten Akteneinsicht als genügender ...

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung über genügende Entschuldigung für das Ausbleiben eines Betroffenen; Prüfung der richtigen Anwendung des Rechtsbegriffs der nicht genügenden Entschuldigung durch das Rechtsmittelgericht; Faktische Verweigerung der nachgesuchten Akteneinsicht als genügender ...

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 2; ; StPO § 147

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2; StPO § 147
    Urteilsgründe bei Ausbleiben des Betroffenen - faktische Verweigerung beantragter Akteneinsicht als genügender Entschuldigungsgrund - Akteneinsicht auch ohne schriftliche Verteidigervollmacht

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74 Abs. 2; StPO § 147
    Urteilsgründe bei Ausbleiben des Betroffenen - faktische Verweigerung beantragter Akteneinsicht als genügender Entschuldigungsgrund - Akteneinsicht auch ohne schriftliche Verteidigervollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 05.07.1990 - 2 ObOWi 148/90

    Maßnahmen; Vorbereitung; Hauptverhandlung; Verteidiger; Betroffener; Ausbleiben;

    Auszug aus OLG Jena, 28.10.2004 - 1 Ss 65/04
    Die faktische Verweigerung der nachgesuchten Akteneinsicht kommt als genügender Entschuldiggrund i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG in Betracht (Anschluss an BayObLG NJW 1990, 3222; 1991, 1070 f).

    Dies war indes geboten, weil die faktische Verweigerung der nachgesuchten Akteneinsicht durchaus als genügender Entschuldigungsgrund i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG in Betracht kommt (siehe BayObLG NJW 1990, 3222; 1991, 1070 f).

  • BayObLG, 27.11.1990 - 2 ObOWi 279/90

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids für einen fahrlässigen

    Auszug aus OLG Jena, 28.10.2004 - 1 Ss 65/04
    Die faktische Verweigerung der nachgesuchten Akteneinsicht kommt als genügender Entschuldiggrund i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG in Betracht (Anschluss an BayObLG NJW 1990, 3222; 1991, 1070 f).

    Dies war indes geboten, weil die faktische Verweigerung der nachgesuchten Akteneinsicht durchaus als genügender Entschuldigungsgrund i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG in Betracht kommt (siehe BayObLG NJW 1990, 3222; 1991, 1070 f).

  • OLG Jena, 30.06.2003 - 1 Ss 101/03

    Verfahren

    Auszug aus OLG Jena, 28.10.2004 - 1 Ss 65/04
    Um diese Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zu ermöglichen, ist eine Auseinandersetzung mit den in Betracht kommenden Entschuldigungsgründen in den Gründen des Verwerfungsurteils erforderlich (siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 07.06.2000, 1 Ss 112/00, und vom 30.06.2003, 1 Ss 101/03).
  • OLG Jena, 07.06.2000 - 1 Ss 112/00

    Verfahren

    Auszug aus OLG Jena, 28.10.2004 - 1 Ss 65/04
    Um diese Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zu ermöglichen, ist eine Auseinandersetzung mit den in Betracht kommenden Entschuldigungsgründen in den Gründen des Verwerfungsurteils erforderlich (siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 07.06.2000, 1 Ss 112/00, und vom 30.06.2003, 1 Ss 101/03).
  • OLG Jena, 29.08.2011 - 1 SsRs 86/11

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wartefrist bis zum Erlass des

    Ein derartiger Erörterungsmangel führt daher regelmäßig zur Aufhebung des angefochtenen Verwerfungsurteils (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.01.2006, 1 Ss 224/05, und vom 28.10.2004, 1 Ss 65/04; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.09.2009, 1 Ss Bs 28/09, bei juris, m.w.N.).

    Da somit für den Tatrichter zum Zeitpunkt der Verwerfungsentscheidung keine Entschuldigungsgründe erkennbar waren, mussten solche auch nicht im Urteil erwähnt werden, um dieses einer rechtlichen Nachprüfung zugänglich zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 28.10.2004, 1 Ss 65/04).

  • KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes: Recht des

    Unter Berücksichtigung dessen kann auch das Nichterscheinen des Betroffenen selbst im Sinne des § 74 Abs. 2 OWiG genügend entschuldigt sein, wenn eine sachgerechte Terminvorbereitung durch Maßnahmen des Amtsgerichts verhindert worden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 2 Ob OWi 148/90 -, juris) oder eine beantragte Akteneinsicht faktisch verweigert worden ist (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Ss 65/04 --, juris).
  • LG Chemnitz, 05.02.2009 - 2 Qs 117/08
    Die Akteneinsicht ist dem Verteidiger grundsätzlich auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmachtsurkunde zu gewähren außer bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung (vgl. Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Aufl., § 147, Rn. 18a; Karlsruher Kom. zur StPO , 6. Aufl., § 147, Rn. 3; Thüringer OLG, VRS 108, 276 ; LG Oldenburg StV 90, 59; Meyer-Goßner, StPO , 51. Aufl., vor § 137 Rn. 9).
  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 305/06

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an ein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Entschuldigungsgründe offensichtlich ungeeignet sind, das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung genügend zu entschuldigen (vgl. OLG Karlsruhe VRS 110, 294 m.N.; OLG Stuttgart ZfS 2003, 210; BayObLG NJW 1999, 879; KG StV 1987, 11; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 84; OLG Hamm JMBl NW 1969, 259; OLG Hamm VRS 68, 55; Thüringer OLG VRS 108, 276; Senge in KK, OWiG 3. Aufl., § 74 Rdn. 40 m.N.; Ruß in KK, StPO 5. Aufl., § 329 Rdn. 14 m.N.; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 329 Rdn. 33 m.N.; Gössel in LR, StPO 25. Aufl., § 329 Rdn. 71).
  • OLG Jena, 30.06.2003 - 1 Ss 101/03
    Siehe auch Senatsbeschluss vom 28.10.2004, 1 Ss 65/04.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04   

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https://dejure.org/2004,5652
OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04 (https://dejure.org/2004,5652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2004 - 1 Ss 65/04 (https://dejure.org/2004,5652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2004 - 1 Ss 65/04 (https://dejure.org/2004,5652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers im Verfahren; Beiordnung eines Verteidigers wegen einer besonders schweren Tat; Begriff der schweren Tat

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 140 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 418 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2 § 418 Abs. 4
    Notwendige Verteidigung wegen Schwere der Tat bei drohendem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 521
  • NStZ 2005, 342
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
    Eine Tat ist schwer im Sinne der angeführten Vorschrift, wenn die zu erwartende Rechtsfolge einschneidend ist (BGHSt 6, 199; OLG Düsseldorf, AnwBl. 1978, 355; OLG Celle wistra 1960, 233), mithin dann, wenn eine längere Freiheitsstrafe, eine gravierende Maßregel der Besserung und Sicherung oder sonst eine erhebliche Rechtsfolge droht.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1991 - 3 Ss 201/90

    Verteidigung; Notwendige; Strafaussetzung; Widerruf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
    Die Schwere der Tat im hier erörterten Sinne wird jedoch nicht nur durch die im Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende mittelbare Nachteile bestimmt, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa durch den drohenden Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache (OLG Celle StV 1988, 290; OLG Hamburg StV 1989, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Düsseldorf StRaFO 1998, 341 f).
  • OLG Celle, 21.01.1988 - 1 Ss 5/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
    Die Schwere der Tat im hier erörterten Sinne wird jedoch nicht nur durch die im Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende mittelbare Nachteile bestimmt, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa durch den drohenden Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache (OLG Celle StV 1988, 290; OLG Hamburg StV 1989, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Düsseldorf StRaFO 1998, 341 f).
  • OLG Hamburg, 19.10.1988 - 1 Ws 234/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
    Die Schwere der Tat im hier erörterten Sinne wird jedoch nicht nur durch die im Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende mittelbare Nachteile bestimmt, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa durch den drohenden Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache (OLG Celle StV 1988, 290; OLG Hamburg StV 1989, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Düsseldorf StRaFO 1998, 341 f).
  • OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97

    An eine Verfahrensrüge zu stellende Darlegungsanforderungen; Vernehmung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
    Auch wenn Verfahrensrügen in der Regel ohne Bezugnahmen und Verweisungen auf die Akten und insbesondere das Sitzungsprotokoll begründet werden müssen (vgl. BGH MDR 1970, 900; NStZ 1985, 208; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 12. Januar 2004 - 1 Ss 98/03 -) war der Senat aufgrund der vom Angeklagten zugleich erhobenen - zulässigen - Sachrüge berechtigt, zur Ergänzung des unvollständigen Tatsachenvortrages der Revision auf den Inhalt des angefochtenen Urteils zurückzugreifen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ 1997, 612 f); einer erschöpfenden Darstellung des Verfahrensmangels in der Rechtsmittelschrift bedarf es in diesem Falle also dann nicht, wenn die in Frage stehenden Verfahrensvorgänge im Urteil selbst umfassend wiedergegeben und klar erkennbar sind (BGHSt 36, 385; Senatsbeschluss vom 12. Januar 2004 a. a. O.).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Hierzu gehört insbesondere auch ein drohender Bewährungswiderruf (vgl. nur BayObLG NJW 1995, 2738 Rdn. 4 nach juris; OLG Brandenburg NJW 2005, 521; OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12 Rdn. 10 nach juris; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 341 Rdn. 6 nach juris; KK-StPO/Laufhütte, 7. Aufl., § 140 Rdn. 21 m.w.N.).

    Die Grenze zur schweren Tat wird mittlerweile einhellig bei um einem Jahr Freiheitsstrafe gezogen, wobei die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Mitwirkung eines Verteidigers in der Regel als notwendig ansieht, wenn Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (BayObLG NJW 1995, 2738 Rdn. 4 nach juris; KG StraFo 2013, 425 Rdn. 6 nach juris; NStZ-RR 2013, 116 Rdn. 4 nach juris; OLG Brandenburg NJW 2005, 521, sowie Beschlüsse vom 09.01.2006 - 1 Ss 109/05, Rdn. 10 nach juris; vom 24.01.2011 - (1) 53 Ss 187/10, Rdn. 8 nach juris, und vom 07.11.2007 - 1 Ss 90/07, Rdn. 5 nach juris; OLG Hamm StV 2002, 237 Rdn. 6 nach juris; StV 2004, 586 Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 15.04.2008 - 4 Ss 127/08, Rdn. 10 nach juris; OLG Köln StraFo 2003, 420 Rdn. 7 nach juris; OLG Naumburg StV 2013, 433 Rdn. 9 nach juris; OLG Jena StraFo 2005, 200, Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 22.04.2009 - 1 Ws 148/09, Rdn. 13 nach juris; KMR-StPO/Haizmann § 140 Rdn. 27; wohl auch OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12, Rdn. 11 nach juris; OLG Koblenz StraFo 2006, 285 Rdn. 8 nach juris; so auch - ohne abschließende Entscheidung - OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505 Rdn. 9 nach juris).

  • OLG Celle, 30.05.2012 - 32 Ss 52/12

    Vorliegen eines Falles der notwendigen Verteidigung bei Drohen eines

    Hierzu gehört insbesondere auch ein drohender Bewährungswiderruf (vgl. BayObLG NJW 1995, 2738; OLG Brandenburg NJW 2005, 521; OLG Düsseldorf StraFo 98, 341; Laufhütte in KK-StPO, 6. Aufl., § 140 Rdnr. 21 m. w. N.).
  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Neben der im hiesigen Verfahren zu erwartenden strafrechtlichen Sanktion sind auch die weiteren -mittelbaren - Auswirkungen eines Schuldspruchs auf den Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Brandenburg NJW 2005, 521; KG, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 3 Ws 619/09 -, 29. Juni 2009 - (3) 1 Ss 129/09 (77/09) und 9. Juli 2008 - (3) 1 Ss 83/08 (80/08) - Laufhütte a.a.O.; Meyer-Goßner, § 140 StPO Rdn. 25) .
  • OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 53 Ss 187/10

    Revisionsverfahren § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO- Fehlen des notwendigen Verteidigers

    8 Eine Tat ist schwer im Sinne der angeführten Vorschrift, wenn die zu erwartende Rechtsfolge einschneidend ist (BGHSt 6, 199; OLG Düsseldorf, AnwBl. 1978, 355; OLG Celle wistra 1960, 233; Senatsbeschluss vom 9. April 2004, 1 Ss 65/04), mithin dann, wenn eine längere Freiheitsstrafe, eine gravierende Maßregel der Besserung und Sicherung oder sonst eine erhebliche Rechtsfolge droht.

    Bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe ist das in der Regel jedenfalls dann der Fall, wenn eine Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung nicht in Erwägung zu ziehen ist (ständige Rechtsprechung der Strafsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. Senatsbeschluss vom 9. April 2004, 1 Ss 65/04; Beschluss des 2. Senats vom 20. Juni 2000 - 2 Ss 41/00 - jeweils m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2020 - 53 Ss 37/20

    Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verteidigers bei drohendem Bewährungswiderruf

    Hierzu gehört insbesondere auch ein drohender Bewährungswiderruf (vgl. OLG Brandenburg NJW 2005, 521; BayObLG NJW 1995, 2738; OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12 Rdn. 10 m.w.N.).

    Die Grenze zur schweren Tat wird mittlerweile einhellig bei um einem Jahr Freiheitsstrafe gezogen, wobei die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Mitwirkung eines Verteidigers in der Regel als notwendig ansieht, wenn Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (OLG Brandenburg NJW 2005, 521, BayObLG NJW 1995, 2738; KG StraFo 2013, 425; NStZ-RR 2013, 116).

  • OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

    Die Konsequenzen der hiesigen Verurteilung sind deshalb einschneidend für ihn, so dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten erscheint (vgl. OLG Celle, wistra 1986, 233 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 505; OLG Celle vom 31.03.1998, 21 Ss 113/98; OLG Brandenburg, NJW 2005, 521 ; OLG Oldenburg, Nds.Rpfl. 2005, 255).
  • AG Lübeck, 05.01.2012 - 61 Ds 186/11

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendigkeit bei Wahlfeststellung (wahldeutiger

    Verbreitet wird dabei die Auffassung vertreten, dass die Beiordnung eines Verteidigers geboten ist, wenn nach Addierung der im neuen Strafverfahren zu erwartenden Freiheitsstrafe und der von einem möglichen Widerruf der Strafaussetzung betroffenen Strafe mit einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr zu rechnen ist (so etwa OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.05.2005 - 1 Wa 264/05, zitiert nach BeckRS 2005, 06417 = NStZ-RR 2005, 318 (Ls.); vgl. auch BayObLG NJW 1995, 2738; Brandenburgisches OLG NJW 2005, 521), zum Teil mit der weiteren Einschränkung, dass ein drohender Bewährungswiderruf davon abhängt, ob bei der neuerlichen Verurteilung die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht (so Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 Ss 90/07, Tz. 5, zitiert nach juris; OLG Dresden NStZ-RR 2005, 318, 319).
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