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   OLG Oldenburg, 27.04.2011 - 1 Ss 66/11   

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https://dejure.org/2011,15274
OLG Oldenburg, 27.04.2011 - 1 Ss 66/11 (https://dejure.org/2011,15274)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.04.2011 - 1 Ss 66/11 (https://dejure.org/2011,15274)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. April 2011 - 1 Ss 66/11 (https://dejure.org/2011,15274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Sachbeschädigung, Zerstören eines Polizeifahrzeuges, Abgrenzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Das Heraustreten von Seitenscheiben eines Polizeifahrzeugs ist eine Sachbeschädigung und kein teilweises Zerstören eines polizeilichen Kraftfahrzeuges gem. § 305a Abs. 1 Nr. 2 StGB; Voraussetzungen für das Zerstören eines Kraftfahrzeuges der Polizei durch Heraustreten der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Heraustreten von Seitenscheiben eines Polizeifahrzeugs ist eine Sachbeschädigung und kein teilweises Zerstören eines polizeilichen Kraftfahrzeuges gem. § 305a Abs. 1 Nr. 2 StGB; Voraussetzungen für das Zerstören eines Kraftfahrzeuges der Polizei durch Heraustreten der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 305a Abs. 1 Nr. 2
    Zerstören eines Kraftfahrzeuges der Polizei [Heraustreten von Seitenscheiben eines Polizeiwagens]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Heraustreten von Seitenscheiben eines Polizeifahrzeuges - was ist das?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Beschädigen ungleich Zerstören (des Polizeifahrzeugs)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 338
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 17.09.1985 - 1 Ss 424/85
    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2011 - 1 Ss 66/11
    Soweit die Strafkammer den Angeklagten in diesem Falle auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt hat, übersieht sie, dass die durch die Zerstörung der Seitenscheiben durch Fußtritte entstandenen, in Gesichtshöhe unkontrolliert herumfliegenden Glassplitter als gefährliche Werkzeuge gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen sind (vgl. OLG Köln, Urteil v. 17.09.1985, 1 Ss 424/85, VRS 70, 273 ), und der Angeklagte sich somit auch in diesem Fall der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat.
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    (2.1.3) Ebenso um eine Formalbeleidigung soll es sich bei der Beschimpfung einer Person mit der Bezeichnung "Wichser" verhalten (so OLG Bamberg, Beschluss vom 25.11.2013 - 3 Ss 114/13 -, juris Rn. 6 zur Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Wichser"; OLG Köln, Urteil vom 18.02.2020 - III-1 RVs 188/19 -, juris Rn. 56 mit 46; LG Köln, Urteil vom 05.04.2019 - 153 Ns 100/18 -, StV 2020, 183, juris Rn. 266; AG Weiden, Urteil vom 19.10.2012 - 2 Ds 24 Js 4348/12, BeckRS 2012, 215312, Rn. 4 f.; s.a. OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.04.2011 - 1 Ss 66/11 -, NStZ-RR 2011, 338, juris Rn. 5 und 8: "Scheißbulle und Wichser"), deren einziger Zweck in der Versagung des sozialen Geltungsanspruchs des Geschädigten liege (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019 - 12 O 168/18 -, juris Rn. 39).
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