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   OLG Braunschweig, 09.12.2013 - 1 Ss 66/13   

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https://dejure.org/2013,45242
OLG Braunschweig, 09.12.2013 - 1 Ss 66/13 (https://dejure.org/2013,45242)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09.12.2013 - 1 Ss 66/13 (https://dejure.org/2013,45242)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 1 Ss 66/13 (https://dejure.org/2013,45242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Beiordnung eines Pflichtverteidigers - und die Wiedereinsetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 20.11.2013 - 1 Ws 366/13

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei einem Antrag auf Beiordnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.12.2013 - 1 Ss 66/13
    1.Das Gericht verstößt gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, wenn es über einen zeitgleich mit der Einlegung der Revision gestellten Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das Revisionsverfahrens erst nach Ablauf der Begründungsfrist entscheidet (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.11.2013, 1 Ws 366/13; juris).

    Zudem hat der Senat die Angeklagte darauf hingewiesen, dass die Kammer durch die verspätete Entscheidung über das Beiordnungsgesuch gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen habe und ihr deshalb Wiedereinsetzung gewährt werden könne, wenn sie innerhalb einer Frist von 1 Woche, die mit der förmlichen Zustellung dieses Beschlusses beginne, die Revision begründe (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.11.2013, 1 Ws 366/13; juris).

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 541/07

    Pflichtverteidigerbestellung; Rügeanforderungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.12.2013 - 1 Ss 66/13
    Ein Verstoß gegen § 338 Nr. 5 StPO liegt vor, wenn die Hauptverhandlung ohne einen gemäß § 140 Abs. 2 StPO notwendigen Verteidiger durchgeführt wird (OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2008, 3 Ss 541/07, juris, Rn. 15).
  • BayObLG, 21.07.1993 - 4St RR 109/93
    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.12.2013 - 1 Ss 66/13
    In solchen Fällen ist regelmäßig schon deshalb ein Pflichtverteidiger beizuordnen, weil nur ein Verteidiger das Recht auf umfassende Akteneinsicht hat (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.1986, 4 Ss 1434/86, juris; BayObLG, Beschluss vom 21.07.1993, 4 StRR 109/93, juris; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 140 Rn. 76 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 12.12.1986 - 4 Ss 1434/86
    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.12.2013 - 1 Ss 66/13
    In solchen Fällen ist regelmäßig schon deshalb ein Pflichtverteidiger beizuordnen, weil nur ein Verteidiger das Recht auf umfassende Akteneinsicht hat (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 12.12.1986, 4 Ss 1434/86, juris; BayObLG, Beschluss vom 21.07.1993, 4 StRR 109/93, juris; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 140 Rn. 76 m. w. N.).
  • KG, 14.01.1997 - 5 Ws 19/97
    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.12.2013 - 1 Ss 66/13
    Sie war i. S. d. § 44 S. 1 StPO ohne Verschulden an der Begründung der Revision gehindert, weil die Kammer ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 7. August 2013 als solchen auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers hätte ansehen (vgl. KG, Beschluss vom 14.01.1997, 1 AR 9/97, 5 Ws 19/97, juris, Rn. 2) und rechtzeitig vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist hierüber hätte entscheiden müssen.
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