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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.01.2011 - 1 Ss 7/11   

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https://dejure.org/2011,9984
OLG Oldenburg, 31.01.2011 - 1 Ss 7/11 (https://dejure.org/2011,9984)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.01.2011 - 1 Ss 7/11 (https://dejure.org/2011,9984)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 1 Ss 7/11 (https://dejure.org/2011,9984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Richter falsche Auskünfte gibt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Trau schau, wem… auch Richter können irren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 51
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 07.09.1995 - 2 ObOWi 551/95
    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2011 - 1 Ss 7/11
    Zuständig für die Erklärung zu Protokoll ist ausschließlich die Geschäftsstelle des Gerichts, dessen Urteil angefochten wird (Bay.ObLG, RPfleger 1996, 125; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 345 Rn. 19; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 345 Rn. 30).
  • OLG Köln, 29.09.2005 - 83 Ss OWi 37/05

    Wiedereinsetzung von Amts wegen bei formwidriger Entgegennahme der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2011 - 1 Ss 7/11
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet es daher, dem Angeklagten Wiedereinsetzung zu gewähren und ihn darauf hinzuweisen, dass die Revisionsbegründung ausschließlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts Oldenburg oder schriftlich durch einen Rechtsanwalt binnen eines Monats ab Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses erfolgen kann (vgl. OLG Köln, NZV 2006, 47).
  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ss 6/16

    Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung und Begründung der Revision in

    Auch im Falle einer ausschließlich auf Fehlern der Justiz beruhenden Unzulässigkeit eines Rechtsmittels kann die Wiedereinsetzung von Amts wegen jedoch nicht gewährt werden, solange die hierfür gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 StPO notwendige Nachholung der versäumten Handlung nicht erfolgt ist (BVerfG, NJW 2013, 446 (447); OLG Braunschweig, Beschl. v. 20.11.2013, 1 Ws 366/13, Rdnr. 10, juris; anderer Ansicht: OLG Oldenburg, NStZ 2012, 51; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 123; OLG Köln, Beschl. v. 29.09.2005, 83 Ss-OWi 37/05, Rdnr. 8; juris; Senatsbeschluss vom vom 17.01.2014, 1 Ss 2/14).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2016 - 2 (7) Ss 518/16

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Nachholung der versäumten Revisionsbegründung

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Frist zur Begründung der Revision die Monatsfrist des § 345 Abs. 1 StPO mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses neu zu laufen beginnt (OLG Oldenburg NStZ 2012, 51; OLG Dresden NStZ 2016, 499; OLG Braunschweig Beschluss vom 26.2.2016 - 1 Ss 6/16, juris; vgl. auch BayObLG VRS 74, 200; OLG Köln VRS 109, 347).
  • KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18

    Zulässigkeit einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO vor

    Das allein der Justiz zuzurechnende Verschulden an der Fristversäumung ergab sich aus anderen Tatsachen (Aufnahme der Revisionsbegründung durch unzuständigen Geschäftsstellenbeamten: OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. Februar 2016 a. a. O., juris, OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 2 OLG 23 Ss 401/15 -, juris, OLG Köln, Beschluss vom 29. September 2005 a. a. O, juris; Aufnahme der Revisionsbegründung durch unzuständiges Gericht: OLG Oldenburg, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 1 Ss 7/11 -, juris).
  • KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
    Das allein der Justiz zuzurechnende Verschulden an der Fristversäumung ergab sich aus anderen Tatsachen (Aufnahme der Revisionsbegründung durch unzuständigen Geschäftsstellenbeamten: OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. Februar 2016 a. a. O., juris, OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 2 OLG 23 Ss 401/15 -, juris, OLG Köln, Beschluss vom 29. September 2005 a. a. O, juris; Aufnahme der Revisionsbegründung durch unzuständiges Gericht: OLG Oldenburg, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 1 Ss 7/11 -, juris).
  • OLG Celle, 30.05.2017 - 1 Ss 26/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig mangels wirksamer Begründung bei

    Eine Abgabe der Revisionsbegründung bei einem wohnortnahen Gericht kam aufgrund des Wortlauts des § 345 Abs. 1 StPO nicht in Betracht (vgl. OLG Brandenburg, NStZ 2010, 413; OLG Oldenburg, NStZ 2012, 51).
  • OLG Jena, 10.08.2018 - 1 OLG 161 Ss 53/18

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren nach fehlerhafter Sachbehandlung durch die

    Die gegenteilige Ansicht, die Wiedereinsetzung bereits vor Nachholung einer form- und fristgerechten Revisionsbegründung gewährt (etwa OLG Oldenburg, NStZ 2012, 51; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 123; OLG Köln, NZV 2006, 47) überzeugt nicht, weil § 45 Abs. 2 Satz 2 und 3 StPO für die Gewährung der Wiedereinsetzung ausnahmslos (und nicht nur "in der Regel") verlangt, dass die versäumte Handlung (rechtzeitig) nachgeholt worden ist ("Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. Ist dies geschehen, so kann Wiedereinsetzung ... gewährt werden").
  • OLG Schleswig, 16.11.2018 - 1 Ss 90/18
    Die unwirksame Erklärung ist auch nicht durch bloßen Eingang beim zuständigen Landgericht Itzehoe zu einer wirksamen Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle dieses Gerichts geworden (vgl. BayObLG, aaO; OLG Oldenburg, Beschluss vom 31. Januar 2011 ­ 1 Ss 7/11 juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.03.2011 - 1 Ss 7/11 (19/11)   

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https://dejure.org/2011,35570
OLG Schleswig, 16.03.2011 - 1 Ss 7/11 (19/11) (https://dejure.org/2011,35570)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.03.2011 - 1 Ss 7/11 (19/11) (https://dejure.org/2011,35570)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. März 2011 - 1 Ss 7/11 (19/11) (https://dejure.org/2011,35570)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal; Anwesenheit des Angeklagten bei Beschussverkündung

  • rechtsportal.de

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal; Anwesenheit des Angeklagten bei Beschussverkündung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2011, 351
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.08.1997 - 3 StR 357/97

    Verkündung eines Beschlusses in Abwesenheit des Angeklagten - Beschluss

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.03.2011 - 1 Ss 7/11
    Der Ausschließungsbeschluss durfte nicht in Abwesenheit des Angeklagten verkündet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 3 StR 357/97 - zitiert nach juris m. w. N.).
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