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   OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13   

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https://dejure.org/2013,37186
OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13 (https://dejure.org/2013,37186)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.12.2013 - 1 Ss 70/13 (https://dejure.org/2013,37186)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 1 Ss 70/13 (https://dejure.org/2013,37186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Handeltreiben mit Betäbungsmitteln, Beweiswürdigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Geständnisses eines Angeklagten zum Besitz des Betäubungsmittels "Kokain"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Geständnisses eines Angeklagten zum Besitz des Betäubungsmittels "Kokain"

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.2011 - 4 StR 390/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13
    Der Wirkstoffmenge kommt wesentliche Bedeutung für die Beurteilung der Schwere der Tat und der Bestimmung des Schuldumfangs zu (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011, 4 StR 390/11 , [...], Rn. BGH, Bes 7. Dezember 2011, 4 StR 517/11, [...], Rn. 8, BayObLG, Beschluss v 2004, 4 StR RR 070/04, [...], Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 28.03.2002 - 2 Ss 30/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafrahmenwahl bei gewerbsmäßigem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13
    Eine solche Erörterung ist nur entbehrlich, wenn die Anwendung des Normalstrafrahmens fern läge (OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013, IH-2 RVs 2/13, [...], Rn. 10; OLG Schleswig, Beschluss vom 26 03, 2002, 2 Ss 30/02, [...], Rh_ 8).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13
    Weil die lückenhaften Urteilsgründe außerdem zu den Umständen, weshalb die Stückelung als "szenetypisch einzuordnen ist (zu einer sorgfältigen Beweiswürdigung vgl.: OVG Lünebg, Urteil vom 02.07.2009, 11 LC 4/08, [...], Rn. 43), schweigen, kann der Senat wiederum nicht prüfen, ob die Feststellungen tatsachenfundiert sind.
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RVs 2/13

    Anforderungen an die Feststellung der Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13
    Eine solche Erörterung ist nur entbehrlich, wenn die Anwendung des Normalstrafrahmens fern läge (OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013, IH-2 RVs 2/13, [...], Rn. 10; OLG Schleswig, Beschluss vom 26 03, 2002, 2 Ss 30/02, [...], Rh_ 8).
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13
    Sollte das Gericht bei Annahme unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und gewerbsmäßiger Begehungsweise wiederum die Anordnung des erweiterten Verfalls (§§ 33 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, 73 d StGB) in Betracht ziehen, wird es seine uneingeschränkte Überzeugung (dazu BGH, Beschluss vom 22.11.1994, 4 StR 516/94, [...], Rn. 8 f.) von der deliktischen Herkunft des gesamten Geldes begründen müssen.
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13
    Der Wirkstoffmenge kommt wesentliche Bedeutung für die Beurteilung der Schwere der Tat und der Bestimmung des Schuldumfangs zu (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011, 4 StR 390/11 , [...], Rn. BGH, Bes 7. Dezember 2011, 4 StR 517/11, [...], Rn. 8, BayObLG, Beschluss v 2004, 4 StR RR 070/04, [...], Rn. 6).
  • BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13

    Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13
    Ein Geständnis eines Angeklagten ist deshalb darauf zu untersuchen, ob es mit dem übrigen Beweisergebnis im Einklang steht (BGH, Beschluss vom 15.04.2013, 3 StR 35/13, [...], Rn. 7; BGH. Beschluss vom 11.12,2008, 3 StR. 21/08, [...], Rn. 5), Zu dieser Frage - beispielsweise zur Übereinstimmung des Geständnisses mit einem eingeholten Betäubungsmitteigutachten - verhält sich das Urteil nicht.
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