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Rechtsprechung
   OLG Jena, 01.02.2005 - 1 Ss 80/04   

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https://dejure.org/2005,10551
OLG Jena, 01.02.2005 - 1 Ss 80/04 (https://dejure.org/2005,10551)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04 (https://dejure.org/2005,10551)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 1 Ss 80/04 (https://dejure.org/2005,10551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung eines Beklagten zu einer Geldbuße wegen fahrlässiger Schädigung eines anderen im Straßenverkehr; Verstoß gegen das allgemeine Sorgfaltsgebot aus § 1 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 5 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 183
  • NZV 2005, 432
  • NZV 2005, 433
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 17.05.2004 - 1 Ss 182/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Sorgfaltsmaßstab beim Ausparken aus einer Parkbucht

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2005 - 1 Ss 80/04
    Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO dient nach allgemeiner Rechtsansicht dem Schutz des fließenden Verkehrs (siehe nur OLG Stuttgart NZV 2004, 420 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 154; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 9 StVO Rn. 51).
  • OLG Köln, 14.06.1983 - 3 Ss 256/83

    Geschwindigkeitsunterschreitung; Behinderung des Verkehrsflusses ; Behinderung

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2005 - 1 Ss 80/04
    In Anbetracht des oben genannten Schutzzweckes der Norm ist allein maßgeblich, dass kein Teilnehmer am fließenden Verkehr gefährdet wurde (so auch OLG Koblenz aaO. S. 154 f.; zur Erforderlichkeit einer konkreten Gefahr siehe Rüth/Berr/Berz, Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 9 Rn. 150; vgl. auch OLG Köln NJW 1983, 2953 ; Hentschel, aaO., § 3 StVO Rn. 56, beide zu § 3 Abs. 2a StVO ; Nr. 44 BKat).
  • OLG Koblenz, 09.11.1999 - 2 Ss 266/99

    Gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2005 - 1 Ss 80/04
    Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO dient nach allgemeiner Rechtsansicht dem Schutz des fließenden Verkehrs (siehe nur OLG Stuttgart NZV 2004, 420 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 154; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 9 StVO Rn. 51).
  • OLG Hamburg, 12.11.1999 - 2 Ss 147/99

    Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren im Zu- und Ausfahrtbereich einer

    Auszug aus OLG Jena, 01.02.2005 - 1 Ss 80/04
    Dies rechtfertigt erhöhte Sorgfaltsanforderungen zum Schutz anderer Teilnehmer am fließenden Verkehr (siehe OLG Hamburg VRS 98, 223, 224; OLG Stuttgart aaO. S. 420; OLG Koblenz aaO. S. 154 f.).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Die wohl überwiegende Auffassung stellt indes darauf ab, dass die Vorschrift primär dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs dient und mithin bei einem Parkplatzunfall nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. OLG Koblenz, DAR 2000, 84; OLG Stuttgart, NJW 2004, 2255, 2256; OLG Jena, NZV 2005, 432; OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 223 Rn. 29 ff.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 541 f.; DAR 2013, 520, 521; NJW-RR 2014, 1310; König, aaO, § 8 StVO Rn. 31a mwN).
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    § 9 Abs. 5 StVO dient primär dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs (vgl. OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Jena, VRS 108, 294; OLG Stuttgart aaO; OLG Koblenz aaO; Kammerurteil vom 10. Dezember 2010 - 13 S 80/10; Hentschel/König/Dauer aaO § 9 StVO Rdn.51; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. § 9 StVO Rdn. 67; Elsner, jurisPR-VerkR 7/2010 Anm. 3).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    § 9 Abs. 5 StVO dient primär dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs (vgl. OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Jena, VRS 108, 294; OLG Stuttgart aaO; OLG Koblenz aaO; Kammer, Urteil vom 19. Oktober 2012 aaO, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17

    Unfall, Fahrzeug, Kollision, Geschwindigkeit, Ersatzfahrzeug, Gutachten,

    Die wohl überwiegende Auffassung stellt darauf ab, dass die Vorschrift primär dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs dient und mithin bei einem Parkplatzunfall nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. OLG Koblenz, DAR 2000, 84; OLG Stuttgart, NJW 2004, 2255, 2256; OLG Jena, NZV 2005, 432; OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 223 Rn. 29 ff.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 541 f.; DAR 2013, 520, 521; NJW-RR 2014, 1310).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2021 - 1 U 122/20

    1. Kollidiert ein Rettungswagen bei seiner Einsatzfahrt aufgrund von

    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

    Ob die Vorschrift darüber hinaus auch unmittelbare Anwendung finden kann, oder ob dem entgegensteht, dass sie primär dem Schutz des fließenden Verkehrs dient, dessen Gefährdung im Falle einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug nicht in Betracht kommt (so Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke-Burmann, StVO § 9 Rn. 67; OLG Jena, Beschluss vom 01.02.2005 - 1 Ss 80/04, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 Ss 182/04; juris, Rn. 7 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.1999 - 2 Ss 266/99, juris, Rn. 10 f.) kann dahinstehen (gegen eine generelle Beschränkung des Schutzzwecks der Vorschrift auf den fließenden Verkehr allerdings BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17, juris Rn. 12).

  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    Das Abbiegen in ein Grundstück ist zum einen deshalb für den durch § 9 Abs. 5 StVO geschützten (vgl. OLG Dresden NZV 2007, 152; OLG Jena VRS 108, 294; OLG Stuttgart NJW 2004, 2255; OLG Koblenz zfs 2000, 80 f; Kammerurteil vom 19. Juli 2013 - 13 S 61/13, zfs 2013, 564 f., mwN.) fließenden Verkehr gefährlich, weil der Abbiegende seine Geschwindigkeit regelmäßig deutlich reduzieren muss und dadurch den fließenden, typischerweise schneller fahrenden Verkehr behindern kann.
  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 202/12

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines in zweiter Reihe haltenden Fahrzeugs beim

    Das gilt etwa für § 5 Abs. 2, 4 Satz 1 StVO, für § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO, für § 20 Abs. 2, 3 Satz 1 StVO, für § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 9 StVO, für Z 215 zu § 41 Abs. 1 StVO; nach ganz überwiegender Auffassung für § 9 Abs. 5 StVO (vgl. OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Jena, VRS 108, 294; OLG Stuttgart aaO; OLG Koblenz aaO; Kammerurteile vom 10. Dezember 2010 - 13 S 80/10 und vom 19. Oktober 2012 - 13 S 122/12; Hentschel/König/Dauer aaO § 9 StVO Rdn.51; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. § 9 StVO Rdn. 67; Elsner, jurisPR-VerkR 7/2010 Anm. 3) und - mit gewissen Ausdehnungen - auch für § 10 StVO (vgl. OLG Hamm, VRS 45, 461; KG VRS 107, 96; Urteil der Kammer vom 14. November 2008 - 13 S 180/08; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. § 10 StVO Rdn. 7 f.; s. hierzu aber auch Hentschel/König/Dauer aaO, 41. Aufl., § 10 Rdn. 4; Burmann/Heß/Jahnke/Janker aaO § 10 StVO Rdn. 2).
  • LG Braunschweig, 29.06.2010 - 7 S 490/09

    Anscheinsbeweis; Anstoßstelle; Ausparkversuch; Ausparkvorgang; Betriebsgefahr;

    § 9 Abs. 5 StVO schützt im Übrigen den fließenden Verkehr und zielt jedenfalls nicht direkt auf andere parkende Fahrzeuge (vgl. OLG Stuttgart NJW 2004, 2255: Der in einer Parkbucht rückwärts rangierende Pkw-Fahrer hat gegenüber seitlich parkenden Fahrzeugen nur die jedem Verkehrsteilnehmer obliegende allgemeine Rücksichtnahmepflicht des § 1 Abs. 2 StVO zu beachten; OLG Jena NZV 2005, 432: § 9 Abs. 5 StVO ist i.V.m § 49 Abs. 1 Nr. 9 StVO, 24 StVG nicht verletzt, wenn beim Rückwärtsfahren auf der Fahrbahn ein am Fahrbahnrand geparktes Fahrzeug beschädigt wird; s. freilich auch OLG Köln VersR 1992, 332: § 9 Abs. 5 StVO schützt in Anbetracht der durch das Rückwärtsfahren geschaffenen besonderen Gefahrenlage den aus einem Grundstück auf die Straße einfahrenden Verkehrsteilnehmer).
  • AG Hamburg, 13.01.2017 - 4 C 286/16

    Verkehrsunfall: Rückwärtsfahren und Anfahren vom Fahrbahnrand

    Das Gericht verweist insoweit auf Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Februar 2005 - 1 Ss 80/04 -, Rn. 9, juris.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04 I 101/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15197
OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04 I 101/04 (https://dejure.org/2004,15197)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.09.2004 - 1 Ss 80/04 I 101/04 (https://dejure.org/2004,15197)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. September 2004 - 1 Ss 80/04 I 101/04 (https://dejure.org/2004,15197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und tateinheitlich begangener zweifacher fahrlässiger Körperverletzung ; Zulässigkeit einer strafrechtlichen Revision; Verletzung der Schutzpflichten durch Nichteinhaltung der Arbeitsschutzvorschriften; Veranlassung des Aktes der ...

  • Wolters Kluwer

    Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und tateinheitlich begangener zweifacher fahrlässiger Körperverletzung ; Zulässigkeit einer strafrechtlichen Revision; Verletzung der Schutzpflichten durch Nichteinhaltung der Arbeitsschutzvorschriften; Veranlassung des Aktes der ...

  • Judicialis

    StPO § 145 a; ; StPO § 260; ; StPO § 267; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 2; ; BGB § 618 Abs. 1; ; StGB § 13 Abs. 2; ; StGB § 229

  • rechtsportal.de

    Fahrlässige Körperverletzung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen für Schweißerarbeiten an Pontonkammer - Abgrenzung zur straflosen Selbstgefährdung - kein Teilfreispruch bei einheitlich zu beurteilender Tat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bewusste Selbstgefährdung bei tödlichem Arbeitsunfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Ein auf einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK beruhendes Verfahrenshindernis, das vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten wäre (BGHSt 46, 159) und zur Einstellung zwingen würde, ist nicht gegeben.

    Ein Verstoß gegen diese Norm vermag nur in außergewöhnlichen Einzelfällen, wenn nämlich eine angemessene Berücksichtigung im Rahmen der Sachentscheidung nicht mehr in Betracht kommt, ein solches Verfahrenshindernis zu begründen (BGHSt 46, 159; 35, 137).

    Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles, die im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung des Sachverhalts gegeneinander abgewogen werden müssen (BVerfG NJW 2003, 2897; BGHSt 46, 159).

  • OLG Rostock, 01.04.2003 - 1 Ss 256/02
    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Wer lediglich den Akt der bewussten Selbstgefährdung vorsätzlich oder fahrlässig veranlasst, ermöglicht oder fördert, nimmt deshalb an einem Geschehen teil, das kein tatbestandsmäßiger und damit kein strafbarer Vorgang ist (vgl. Senatsurteil vom 01.04.2003 - 1 Ss 256/02 I 110/02 - BGHSt 34, 262; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl, vor § 13 Rn. 19; S/S-Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 26. Aufl., § 15 Rn. 165, jeweils m.w.N.).

    Die Strafbarkeit des die Selbstgefährdung veranlassenden Dritten beginnt jedoch dort, wo er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende (Senatsurteil vom 01.04.2003 - 1 Ss 256/02 I 110/02 - BGH a.a.O.; NStZ 1985, 25; NStZ 1986, 266; S/S-Cramer/Sternberg-Lieben, a.a.O. Rn. 167; Lackner-Kühl, StGB, 24. Aufl, vor § 211 Rn. 12).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Das Revisionsgericht darf die Beweiswürdigung des Tatrichters nur auf rechtliche Fehler prüfen, nicht aber durch seine eigene ersetzen (BGHSt 29, 18, 20).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles, die im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung des Sachverhalts gegeneinander abgewogen werden müssen (BVerfG NJW 2003, 2897; BGHSt 46, 159).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Ein Verstoß gegen diese Norm vermag nur in außergewöhnlichen Einzelfällen, wenn nämlich eine angemessene Berücksichtigung im Rahmen der Sachentscheidung nicht mehr in Betracht kommt, ein solches Verfahrenshindernis zu begründen (BGHSt 46, 159; 35, 137).
  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Soweit das OLG Naumburg (NStZ-RR 1996, 229) im Falle der Verletzung von Schutzpflichten durch den Arbeitgeber eine grundsätzliche "Überlagerung" der Eigenverantwortlichkeit des Arbeitnehmers durch die Fremdverantwortung des Arbeitgebers annimmt, begegnet dies Bedenken, weil diese Lösung dogmatisch fragwürdig ist und sie zudem den vielfältigen Umständen des jeweiligen Einzelfalles nicht gerecht werden kann; jedenfalls aber steht sie der Entscheidung des Senates nicht entgegen, da der Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Naumburg zugrundelag, sich erheblich von dem vorliegenden Fall unterscheidet.
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Dieses Ergebnis wird gestützt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der mit Recht die Teilnahme an einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung unter Verwendung des Kriteriums der "Tatherrschaft" von der täterschaftlich begangenen Fremdgefährdung abgrenzt (BGH NJW 2004, 2458; NJW 2003, 2326 [2327]).
  • OLG Stuttgart, 11.09.1984 - 3 Ss (12) 344/84

    Bauleitender Architekt; Begrenzung der Überwachungspflichten; Verantwortlichkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Zwar darf der Arbeitgeber seine Überwachungspflichten grundsätzlich auf eine zuverlässige Person delegieren, er muss diese jedoch kontrollieren und darf nicht untätig bleiben, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein sorgfaltswidriges Verhalten des Beauftragten vorliegen (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 222 Rn. 32; BGHSt 37, 190; OLG Stuttgart NJW 1984, 2897).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Diese Prüfung muss ohne Rückgriff auf die Akte oder sonstige in Bezug genommene Schriftstücke möglich sein (BGHSt 3, 213; KK-Pikart, StPO, 5. Aufl., § 344 Rdz. 38; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. § 344 Rdz. 20 ff. m. w. N.).
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04
    Die Strafbarkeit des die Selbstgefährdung veranlassenden Dritten beginnt jedoch dort, wo er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende (Senatsurteil vom 01.04.2003 - 1 Ss 256/02 I 110/02 - BGH a.a.O.; NStZ 1985, 25; NStZ 1986, 266; S/S-Cramer/Sternberg-Lieben, a.a.O. Rn. 167; Lackner-Kühl, StGB, 24. Aufl, vor § 211 Rn. 12).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85

    Körperverletzung mit Todesfolge - Tod durch Herz-Kreislaufversagen infolge der

  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz

  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 210/86

    Beweiswürdigung - Teilweises Schweigen - Entlastende Umstände - Falschaussage

  • AG Düsseldorf, 20.05.2009 - 140 Ds 712/08

    Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung bei Selbstgefährdung aufgrund

    Die Strafbarkeit des die Selbstgefährdung veranlassenden Dritten beginnt erst dort, wo er kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende (BGH NJW 2003, 2326; OLG Rostock, Urt. v. 10.09.2004, Az.: 1 Ss 80/04 I 72/04, zitiert bei www.juris.de).
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