Weitere Entscheidungen unten: KG, 09.07.2008 | OLG Jena, 13.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 1 Ss 83/08   

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https://dejure.org/2008,38786
OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 1 Ss 83/08 (https://dejure.org/2008,38786)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2008 - 1 Ss 83/08 (https://dejure.org/2008,38786)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2008 - 1 Ss 83/08 (https://dejure.org/2008,38786)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.07.2007 - 4 StR 237/07

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung; Härteausgleich bei Zäsur); Hinweise zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 1 Ss 83/08
    Das Gericht muss insoweit in den Gründen darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH StV 2007, 632 t).

    Das Gericht muss insoweit in den Gründen darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH StV 2007, 632 t).

    ein Härteausgleich zu gewähren ist - UA S. 11 -" wäre über diese Darlegungen hinaus die Darlegung im Urteil erforderlich gewesen, dass das Gericht sich der Sachlage bewusst war, dass durch die mit der Zäsurwirkung verbundenen Zufälligkeiten der Gesamtstrafenbildung trotz gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Straftaten entgegen § 53 1, 54 1 2 StGB es im Ergebnis statt zu einer Verschärfung der Einsatzstrafe zu einer Kumulation der verhängten Strafen kommen kann (vgl. BGHSt 41, 310ff., 313) und daher ein sich daraus möglicherweise für den Angeklagten ergebender Nachteil in Folge eines zu hohen Gesamtstrafübels auszugleichen ist (vgl. BGH StV 2007, 632 fj.

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 1 Ss 83/08
    ein Härteausgleich zu gewähren ist - UA S. 11 -" wäre über diese Darlegungen hinaus die Darlegung im Urteil erforderlich gewesen, dass das Gericht sich der Sachlage bewusst war, dass durch die mit der Zäsurwirkung verbundenen Zufälligkeiten der Gesamtstrafenbildung trotz gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Straftaten entgegen § 53 1, 54 1 2 StGB es im Ergebnis statt zu einer Verschärfung der Einsatzstrafe zu einer Kumulation der verhängten Strafen kommen kann (vgl. BGHSt 41, 310ff., 313) und daher ein sich daraus möglicherweise für den Angeklagten ergebender Nachteil in Folge eines zu hohen Gesamtstrafübels auszugleichen ist (vgl. BGH StV 2007, 632 fj.
  • OLG Brandenburg, 25.05.2022 - 2 OLG 53 Ss 106/21

    Nachteilsausgleich bei Gesamtstrafenbildung; Gefahr einer zu hohen Verurteilung

    Es muss darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafe für schuldangemessen gehalten hat (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007, Az.: 4 StR 237/07; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. November 2008, Az.: 1 Ss 83/08; beide zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   KG, 09.07.2008 - (3) 1 Ss 83/08 (80/08)   

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KG, 09.07.2008 - (3) 1 Ss 83/08 (80/08) (https://dejure.org/2008,44469)
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KG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - (3) 1 Ss 83/08 (80/08) (https://dejure.org/2008,44469)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines in der Hauptverhandlung erklärten Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei Nichtmitwirkung eines Verteidigers in der Hauptverhandlung trotz gesetzlicher Notwendigkeit; Wirksamkeit eines in der Hauptverhandlung erklärten Rechtsmittelverzichts ...

 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Neben der im hiesigen Verfahren zu erwartenden strafrechtlichen Sanktion sind auch die weiteren -mittelbaren - Auswirkungen eines Schuldspruchs auf den Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Brandenburg NJW 2005, 521; KG, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 3 Ws 619/09 -, 29. Juni 2009 - (3) 1 Ss 129/09 (77/09) und 9. Juli 2008 - (3) 1 Ss 83/08 (80/08) - Laufhütte a.a.O.; Meyer-Goßner, § 140 StPO Rdn. 25) .

    Daher kann bei Hinzutreten eines sonstigen schwerwiegenden Nachteils auch bei einer Verurteilung zu weniger als einem Jahr Freiheitsentzug die Beiordnung eines Verteidigers geboten sein (vgl. KG, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 3 Ws 619/09 -, 10. September 2008 - 3 Ws 263/08 - und 9. Juli 2008 - (3) 1 Ss 83/08 (80/08); OLG Brandenburg a.a.O.).

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   OLG Jena, 13.06.2008 - 1 Ss 83/08   

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https://dejure.org/2008,52662
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeit durch Befahren eines Stausees mit einem Sportboot ohne Zulassung - Auslegung des Begriffs Befahren

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