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   OLG Koblenz, 21.04.1988 - 1 Ss 85/88   

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OLG Koblenz, 21.04.1988 - 1 Ss 85/88 (https://dejure.org/1988,5029)
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  • NZV 1988, 73
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   OLG Schleswig, 15.03.1988 - 1 Ss 85/88   

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Papierfundstellen

  • StV 1989, 156
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 18.06.2014 - 4 StR 128/14

    Einziehung (Verhältnismäßigkeit der Maßnahme)

    b) Das Landgericht hat jedoch die für alle Fälle der obligatorischen oder fakultativen Einziehung geltende Bestimmung des § 74b Abs. 2 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. März 1988 - 1 Ss 85/88, StV 1989, 156; Altenhain in Matt/Renzikowski, StGB, § 74b Rn. 5) übersehen und daher nicht erkennbar geprüft, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen war, sofern der Zweck der Einziehung auch dadurch erreicht werden konnte.
  • BGH, 14.09.2016 - 5 StR 275/16

    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Einziehung

    b) Das Landgericht hat jedoch die für alle Fälle der obligatorischen oder fakultativen Einziehung geltende Bestimmung des § 74b Abs. 2 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 f.; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. März 1988 - 1 Ss 85/88, StV 1989, 156) übersehen und daher nicht erkennbar geprüft, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen war, sofern der Zweck der Einziehung auch dadurch erreicht werden konnte.
  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 83/94
    Denn auch bei einer Sicherungseinziehung muß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (vgl. Senat a.a.O.; OLG Schleswig StV 1989, 156; Schönke/Schröder-Eser, StGB, 24. Aufl., § 74 Rn. 41 sowie § 74 b Rn. 2 und 5).
  • OLG Oldenburg, 13.02.1995 - Ss 511/94

    Ausschluss der Revision des Erziehungsbeteilgten; Voraussetzungen einer

    Die notwendige Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 74 b StGB findet sich inhaltlich in der Entscheidung wieder (vgl. dazu SchlHOLG StV 1989, 156).
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