Weitere Entscheidung unten: KG, 28.03.2001

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   OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00   

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OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00 (https://dejure.org/2001,7222)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2001 - 1 Ss 87/00 (https://dejure.org/2001,7222)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 1 Ss 87/00 (https://dejure.org/2001,7222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung von Kennzeichen; Verfassungswidrige Organisation; Freispruch; Beweiswürdigung; Denkgesetze

  • Judicialis

    StPO § 341; ; StPO § ... 344; ; StPO § 345; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StGB § 86 a; ; StGB § 86 a Abs. 2; ; StGB § 86 a Abs. 3; ; StGB § 86 a Abs. 1 Ziff. 1; ; StGB § 86 a Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 86 a Abs. 2 Satz 2; ; VersG § 28; ; VersG § 3 Abs. 1; ; VersG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Prenzlau - 2 Ls 1000/97
  • LG Neuruppin - 12 Ns 30/00
  • OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 46
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95

    Beweiswürdigung - Indizien - Gesamtwürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeugenaussage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
    Liegen mehrere Beweisanzeichen vor, so ist eine erschöpfende Beweiswürdigung erforderlich, in deren Rahmen eine Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen vorzunehmen ist (BGH, NStZ 83, 133, 134; 98, 265, 266; BGHR StPO § 261 Indizien 7).

    Denn auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die erforderliche Überzeugung vermitteln können (BGHR StPO § 261 Indizien 7).

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97

    Beurteilungsumfang der Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
    Liegen mehrere Beweisanzeichen vor, so ist eine erschöpfende Beweiswürdigung erforderlich, in deren Rahmen eine Gesamtwürdigung aller Beweisanzeichen vorzunehmen ist (BGH, NStZ 83, 133, 134; 98, 265, 266; BGHR StPO § 261 Indizien 7).
  • BayObLG, 07.12.1998 - 5St RR 151/98

    Armdreieck des "Bundes Deutscher Mädel" (BDM) als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
    Die Kammer wird dabei zu beachten haben, dass es für die Frage, ob ein Kennzeichen den in § 86 a Abs. 2 Satz 1 StGB genannten Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich ist, § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB, maßgeblich darauf ankommt, ob das betreffende Kennzeichen einem unbefangenen Dritten den Eindruck vermittelt, dass es sich um ein Kennzeichen einer Vereinigung der in § 86 Abs. 1 Ziff. 1, 2 oder 4 StGB bezeichneten Art handelt (BGH, NStZ 96, 81; BayObLG, NStZ 99, 190 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl. 2001, § 86 a, Rdnr. 2; Schönke/Schröder-SYree, StGB, 25. Aufl. 1997, § 86 a, Rdnr. 4).
  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72

    Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
    Der Begriff des Verwendens ist im Wege teleologischer Reduktion dahin auszulegen, dass der Gebrauch eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen bzw. eines Kennzeichens, das einem derartigen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich ist, nicht erfasst wird, wenn der Gebrauch des Kennzeichens im Einzelfall dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30, 32 f.; 25, 133, 136 f.; 28, 394, 396; Leipziger Korametiter-Laufhütte, a. a. O., Rdnr. 7).
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
    Der Begriff des Verwendens ist im Wege teleologischer Reduktion dahin auszulegen, dass der Gebrauch eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen bzw. eines Kennzeichens, das einem derartigen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich ist, nicht erfasst wird, wenn der Gebrauch des Kennzeichens im Einzelfall dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30, 32 f.; 25, 133, 136 f.; 28, 394, 396; Leipziger Korametiter-Laufhütte, a. a. O., Rdnr. 7).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
    Spricht das Gericht den Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht überwinden kann, so ist das zwar grundsätzlich vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGHSt 10, 208, 210).
  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
    Der Begriff des Verwendens ist im Wege teleologischer Reduktion dahin auszulegen, dass der Gebrauch eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen bzw. eines Kennzeichens, das einem derartigen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich ist, nicht erfasst wird, wenn der Gebrauch des Kennzeichens im Einzelfall dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 30, 32 f.; 25, 133, 136 f.; 28, 394, 396; Leipziger Korametiter-Laufhütte, a. a. O., Rdnr. 7).
  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich allein auf die Annahme einer bloßen gedanklichen, abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5).
  • BGH, 18.02.1981 - 2 StR 574/80

    Verlesung der Aussage eines verstorbenen Zeugen ohne Anhörung des Angeklagten und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
    Das Revisionsgericht kann die Beweiswürdigung jedoch auf Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie darauf überprüfen, ob die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist oder überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt werden (BGH bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 83, 212; 84, 17; 88, 19).
  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.02.2001 - 1 Ss 87/00
    Das Revisionsgericht kann die Beweiswürdigung jedoch auf Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie darauf überprüfen, ob die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist oder überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt werden (BGH bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 83, 212; 84, 17; 88, 19).
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 367/83

    Voraussetzungen für die Überzeugung des Tatrichters vom Vorliegen eines

  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des

  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 399/95

    Keltenkreuz - Kennzeichen

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Dagegen ist nach dem sprachlichen Aussagegehalt des Tatbestandsmerkmals "zum Verwechseln ähnlich" ein spezifisches Wissen des Betrachters, das ihm über den reinen Wahrnehmungsvorgang hinaus eine politische, historische oder juristische Einordnung des Wahrgenommenen ermöglicht, nicht erforderlich (vgl. BayObLG, Urt. vom 5. August 1997 - 2 St RR 126/97; OLG Brandenburg, Urt. vom 7. Februar 2001 - 1 Ss 87/00; Bartels/Kollorz NStZ 2000, 648, 649; Steinmetz NStZ 2002, 118, 119 f.; Dahm DRiZ 2001, 404, 414).
  • KG, 05.11.2001 - 1 Ss 105/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Eine dahingehende Einschränkung lässt sich weder dem Wortlaut des § 86 Abs. 2 Satz 2 StGB entnehmen, noch ergibt sich das Erfordernis eines "gewissen Bekanntheitsgrades" aus dem Sinn und Zweck dieser durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) eingeführten Bestimmung (so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2001 - 1 Ss 87/00).

    Mit der in § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB vorgenommenen Erweiterung auf "zum Verwechseln ähnliche" Kennzeichen, wollte der Gesetzgeber ersichtlich dem Umstand Rechnung tragen, dass Anhänger nationalsozialistischen Gedankengutes durch - teilweise nur geringfügige - Veränderung nationalsozialistischer Symbole versuchen, der Strafbarkeit nach § 86a StGB zu entgehen, um so nicht nur ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen Gruppierung sichtbar zu dokumentieren, sondern vor allem nationalsozialistischen Ansichten zu einer größeren Verbreitung zu verhelfen (so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 7. Februar 2001 - 1 Ss 87/00).

  • OLG Jena, 18.05.2001 - 1 Ss 202/00

    Obergau-Armdreiecke als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat sich allerdings widersprüchlich zu der aufgeworfenen Frage geäußert: in seinem Urteil vom 07.02.2001 - 1 Ss 87/00, mit dem es ein Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 25.07.2000 aufhob und die Sache zu neuer Verhandlung zurückverwies, führte es u.a. aus:.
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Rechtsprechung
   KG, 28.03.2001 - (5) 1 Ss 87/00 (28/00)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,52154
KG, 28.03.2001 - (5) 1 Ss 87/00 (28/00) (https://dejure.org/2001,52154)
KG, Entscheidung vom 28.03.2001 - (5) 1 Ss 87/00 (28/00) (https://dejure.org/2001,52154)
KG, Entscheidung vom 28. März 2001 - (5) 1 Ss 87/00 (28/00) (https://dejure.org/2001,52154)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Thüringen, 09.01.2019 - VerfGH 40/16

    Verfassungsbeschwerde der Frau MdL Katharina König-Preuß

    Wenn dem Täter aber nur nachzuweisen ist, er habe die Unwahrheit seiner Äußerung über Tatsachen billigend in Kauf genommen, kommt lediglich eine Anwendung des § 186 StGB - üble Nachrede - in Betracht (vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 28. März 2001 - (5) 1 Ss 87/00 -, juris Rn. 11).
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