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   OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07   

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https://dejure.org/2007,35748
OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07 (https://dejure.org/2007,35748)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.08.2007 - 1 Ss 89/07 (https://dejure.org/2007,35748)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. August 2007 - 1 Ss 89/07 (https://dejure.org/2007,35748)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 3 Ss 135/05

    Geldstrafe wegen Nötigung im Straßenverkehr: Unzulässigkeit einer Überhöhung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
    Der Senat kann dabei offen lassen, ob die vom Verteidiger lediglich behauptete Nichteinsehbarkeit der Geschäftsnummer auf dem von der Verwaltungsbehörde verwendeten Fensterumschlag nach Änderung des § 3 Abs. 1 VwZG eine Unwirksamkeit der Zustellung noch bedingen kann (vgl. OLG Koblenz ZfSch 2004, 285; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2006, 23 f.), denn - wie sich aus dem Einspruchsschreiben seines Verteidigers vom 31.1.2007 ergibt, hat der Betroffene den Bußgeldbescheid vom 24.1.2007 tatsächlich erhalten, so dass ein etwaiger Zustellungsmangel nach § 51 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 8 VwZG i.d.F. vom 12.8.2006 als geheilt gelten würde (Göhler, OWiG , 14. Aufl. 2006, § 51 Rn. 52).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Annahme vorsätzlicher Begehungsweise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
    Da der Bußgeldbescheid vom 24.1.2007 zur Schuldform keine Angaben enthält, ist insoweit vom Vorwurf fahrlässiger Tatbegehung auszugehen (Senat , Beschluss vom 27.4.2006, 1 Ss 25/06; OLG Schleswig SchlHA 2001, 138; OLG Düsseldorf ZfSch 1994, 228), weshalb der Bußgeldrichter in entsprechender Anwendung des § 265 StPO den Betroffenen auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hätte hinweisen müssen (Senat a.a.O.; OLG Dresden DAR 2004, 102 [OLG Hamm 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03] ; OLG Hamm VRS 63, 56 ).
  • OLG Hamm, 14.02.1997 - 2 Ss OWi 1306/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
    Ein solche Verletzung des rechtlichen Gehörs wird allgemein dann angenommen, wenn das Gericht im Abwesenheitsverfahren sein Urteil auf nicht aus den Akten ersichtliche und deshalb dem Betroffenen unbekannte Beweismittel stützt ( Thüringer Oberlandesgericht VRS 107, 348 ff. ; OLG Hamm VRS 93, 359 f. ; Göhler, OWiG, a.a.O., § 80 Rn. 17).
  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03

    Rotlichtverstoß; Haltelinie; tatsächliche Feststellungen; Fahrverbot; Möglichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
    Da der Bußgeldbescheid vom 24.1.2007 zur Schuldform keine Angaben enthält, ist insoweit vom Vorwurf fahrlässiger Tatbegehung auszugehen (Senat , Beschluss vom 27.4.2006, 1 Ss 25/06; OLG Schleswig SchlHA 2001, 138; OLG Düsseldorf ZfSch 1994, 228), weshalb der Bußgeldrichter in entsprechender Anwendung des § 265 StPO den Betroffenen auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hätte hinweisen müssen (Senat a.a.O.; OLG Dresden DAR 2004, 102 [OLG Hamm 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03] ; OLG Hamm VRS 63, 56 ).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
    Da diese mit 300 EUR aber über der Regelbuße und auch erheblich über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, wird der Tatrichter in der neuen Hauptverhandlung Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnisses des Betroffenen, insbesondere zu seiner beruflichen Tätigkeit, zu treffen haben (vgl. hierzu näher Senat NZV 2007, 98 f. [OLG Karlsruhe 13.10.2006 - 1 Ss 82/06] ; Göhler, a.a.O., Rn. 21 ff., 24), um zu klären, ob dem Betroffenen, ggf. auch unter Zubilligung von Zahlungserleichterungen, eine Bezahlung der Geldbuße möglich ist.
  • OLG Hamm, 08.03.1982 - 2 Ss OWi 2407/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
    Da der Bußgeldbescheid vom 24.1.2007 zur Schuldform keine Angaben enthält, ist insoweit vom Vorwurf fahrlässiger Tatbegehung auszugehen (Senat , Beschluss vom 27.4.2006, 1 Ss 25/06; OLG Schleswig SchlHA 2001, 138; OLG Düsseldorf ZfSch 1994, 228), weshalb der Bußgeldrichter in entsprechender Anwendung des § 265 StPO den Betroffenen auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hätte hinweisen müssen (Senat a.a.O.; OLG Dresden DAR 2004, 102 [OLG Hamm 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03] ; OLG Hamm VRS 63, 56 ).
  • OLG Jena, 23.09.2004 - 1 Ss 219/04

    Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
    Ein solche Verletzung des rechtlichen Gehörs wird allgemein dann angenommen, wenn das Gericht im Abwesenheitsverfahren sein Urteil auf nicht aus den Akten ersichtliche und deshalb dem Betroffenen unbekannte Beweismittel stützt ( Thüringer Oberlandesgericht VRS 107, 348 ff. ; OLG Hamm VRS 93, 359 f. ; Göhler, OWiG, a.a.O., § 80 Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 15.02.1994 - 1 Ss 41/94

    Nichterscheinen des Betroffenen; Sachverständiger; Gutachtenverwertung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
    Da der Bußgeldbescheid vom 24.1.2007 zur Schuldform keine Angaben enthält, ist insoweit vom Vorwurf fahrlässiger Tatbegehung auszugehen (Senat , Beschluss vom 27.4.2006, 1 Ss 25/06; OLG Schleswig SchlHA 2001, 138; OLG Düsseldorf ZfSch 1994, 228), weshalb der Bußgeldrichter in entsprechender Anwendung des § 265 StPO den Betroffenen auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes hätte hinweisen müssen (Senat a.a.O.; OLG Dresden DAR 2004, 102 [OLG Hamm 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03] ; OLG Hamm VRS 63, 56 ).
  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 2 Ss 2/04

    Anforderungen an die Zustellung des Bußgeldbescheides

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2007 - 1 Ss 89/07
    Der Senat kann dabei offen lassen, ob die vom Verteidiger lediglich behauptete Nichteinsehbarkeit der Geschäftsnummer auf dem von der Verwaltungsbehörde verwendeten Fensterumschlag nach Änderung des § 3 Abs. 1 VwZG eine Unwirksamkeit der Zustellung noch bedingen kann (vgl. OLG Koblenz ZfSch 2004, 285; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2006, 23 f.), denn - wie sich aus dem Einspruchsschreiben seines Verteidigers vom 31.1.2007 ergibt, hat der Betroffene den Bußgeldbescheid vom 24.1.2007 tatsächlich erhalten, so dass ein etwaiger Zustellungsmangel nach § 51 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 8 VwZG i.d.F. vom 12.8.2006 als geheilt gelten würde (Göhler, OWiG , 14. Aufl. 2006, § 51 Rn. 52).
  • OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - Ss (Z) 205/09

    Voraussetzungen für die wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids an den

    Der Zugang des Bußgeldbescheids bei dem Betroffenen ergibt sich dabei vorliegend nicht lediglich aus dem Einspruchsschreiben seines Verteidigers (für ausreichend erachtet in dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. August 2008 - 1 Ss 89/07, zit. nach juris), sondern daraus, dass der Betroffene persönlich am 6. Mai 2008 von der Bußgeldbehörde unter Beifügung einer Abschrift des Bußgeldbescheids über dessen Erlass und die an den Verteidiger veranlasste Zustellung unterrichtet wurde (Bl. 2, 3 d.A.).
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09

    Zur Reichweite des Verschlechterungsverbots

    Mit Beschluss vom 27.08.2007 (1 Ss 89/07) hob der Senat das auf den Einspruch des Betroffenen ergangene erste Urteil des Amtsgerichts K. vom 18.06.2007, durch welches der vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbundene Betroffene wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu der Geldbuße von 300 Euro verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden war, auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht K. zurück.
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