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   OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00   

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https://dejure.org/2000,10449
OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00 (https://dejure.org/2000,10449)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.01.2000 - 1 Ss 9/00 (https://dejure.org/2000,10449)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 1 Ss 9/00 (https://dejure.org/2000,10449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Faires Verfahren; Hauptverhandlung; Verhinderung; Abwesenheit; Verteidiger; Rechtsmittelbeschränkung

  • Judicialis

    StPO § 137 I 1; ; StPO § 140; ; StPO § 228 II; ; StPO § 265 IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Verteidigers

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 31.05.1994 - 2 ObOWi 194/94

    Erhebung eines Bußgeldes wegen der Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00
    Nach § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO kann sich der Beschuldigte (Angeklagte) in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen, und zwar unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen (BayObLG StV 95, 10; OLG Frankfurt StV 98, 13).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00
    Nach § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO kann sich der Beschuldigte (Angeklagte) in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen, und zwar unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen (BayObLG StV 95, 10; OLG Frankfurt StV 98, 13).
  • BayObLG, 30.11.1988 - 1 ObOWi 248/88

    Gericht; Verpflichtung; Hauptverhandlung; Fürsorgepflicht; Unterbrechung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00
    Dazu besteht insbesondere Anlass, wenn der Angeklagte darauf vertrauen konnte, ihm werde ein Verteidiger beistehen, und dessen Verhinderung auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen ist (BayObLG VRS 67, 438; StV 89, 94 [Autopannenbedingte Verhinderung des Verteidigers in einem geringfügigen Bußgeldverfahren]; OLG Düsseldorf StV 95, 69).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00
    Dieses aus der Verfassung abgeleitete Recht sichert seinen Anspruch auf ein faires Verfahren (BVerfG NJW 84, 2403 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1993 - 5 Ss 227/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00
    Dazu besteht insbesondere Anlass, wenn der Angeklagte darauf vertrauen konnte, ihm werde ein Verteidiger beistehen, und dessen Verhinderung auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen ist (BayObLG VRS 67, 438; StV 89, 94 [Autopannenbedingte Verhinderung des Verteidigers in einem geringfügigen Bußgeldverfahren]; OLG Düsseldorf StV 95, 69).
  • BayObLG, 25.07.1984 - RReg. 1 St 75/84

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unfallort; Entfernen; Strafvereitelung ;

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00
    Da von einem in Kenntnis der prozessualen Rechtslage erklärten Einverständnis des Angeklagten mit einer Verhandlung in Abwesenheit des Verteidigers nicht ausgegangen werden kann, weil das Hauptverhandlungsprotokoll hierzu schweigt (BayObLG VRS 67, 440), stellt die Verfahrensweise der Strafkammer eine Verletzung des Anspruches auf ein faires Verfahren und der gerichtlichen Fürsorgepflicht dar (OLG Düsseldorf, a.a.0.).
  • BayObLG, 26.07.1984 - RReg. 1 St 130/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2000 - 1 Ss 9/00
    Dazu besteht insbesondere Anlass, wenn der Angeklagte darauf vertrauen konnte, ihm werde ein Verteidiger beistehen, und dessen Verhinderung auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen ist (BayObLG VRS 67, 438; StV 89, 94 [Autopannenbedingte Verhinderung des Verteidigers in einem geringfügigen Bußgeldverfahren]; OLG Düsseldorf StV 95, 69).
  • OLG Koblenz, 18.10.2004 - 2 Ss 232/04

    Hauptverhandlung - Unvorhergesehenes Nichterscheinen des Verteidigers

    Anerkannt ist, dass eine Veränderung der Sachlage i.S.d. § 265 Abs. 4 StPO auch durch Verfahrensvorgänge wie die unvorhersehbare und nicht vermeidbare Verhinderung des Verteidigers eintreten kann, sofern dadurch die Durchführung der Hauptverhandlung für den Angeklagten unzumutbar erscheint (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1995, 69; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 1 Ss 9/00 - Engelhardt in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Auflage, § 265 Rdn. 31).
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