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   OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08   

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https://dejure.org/2009,18442
OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08 (https://dejure.org/2009,18442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2009 - 1 Ss 99/08 (https://dejure.org/2009,18442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 1 Ss 99/08 (https://dejure.org/2009,18442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafzumessung bei Straftaten mit Bagatellcharakter; Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des gerechten Schuldausgleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafzumessung bei Straftaten mit Bagatellcharakter; Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des gerechten Schuldausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 205 (Ls.)
  • NZV 2009, 522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Dabei müssen jene Umstände derart beschaffen sein, dass sie die Tat deutlich aus dem Durchschnitt der typischerweise vorkommenden Straftaten gleichen Deliktstypus herausheben (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 29. Mai 2002 - 1 Ss 19/02 - Beschluss vom 2. Juli 2002 - 1 Ss 45/02 - vom 25. September 2006 - 1 Ss 68/06 - Beschluss vom 12. Februar 2007 - 1 Ss 3/07 -).

    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. u. a. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 bis 3189 sowie KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 68/06 - zur Leistungserschleichung durch "Schwarzfahren", zitiert nach juris).

    Eine Beförderungserschleichung, die lediglich im Fahren ohne Fahrschein besteht, liegt nach ihrem objektiven Gewicht an der untersten Grenze desjenigen Bereichs menschlichen Verhaltens, den die Rechtsordnung mit Strafe bedroht (vgl. KG Strafverteidiger 2004, 383; Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 68/06 - zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Ausnahmslos steht der Bagatellcharakter der Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht entgegen (vgl. BverfG, 2 BvR 710/04, OLG Stuttgart NJW 2006, 1222 sowie 1. Strafsenat a. a. O.).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Auch die Überschreitung der Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat ist bei Bagatelldelikten nicht grundsätzlich ausgeschlossen ( vgl. 4. Strafsenat BGH NJW 2008, 672 f. - zur Leistungserschleichung durch "Schwarzfahren"-).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Dem gesetzgeberischen Gebot ist dadurch Rechnung zu tragen, dass von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (BGHSt 24, 40, 42).
  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Eine Beförderungserschleichung, die lediglich im Fahren ohne Fahrschein besteht, liegt nach ihrem objektiven Gewicht an der untersten Grenze desjenigen Bereichs menschlichen Verhaltens, den die Rechtsordnung mit Strafe bedroht (vgl. KG Strafverteidiger 2004, 383; Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 68/06 - zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
    Soweit ihnen eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung der Tatschuld zukommt, können sie zu einer entscheidenden Erhöhung des Stellenwertes der Tat nur dann führen, wenn sie ein die gewöhnlichen Fälle deutlich übertreffendes Ausmaß an Pflichtwidrigkeit belegen (vgl. u. a. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 bis 3189 sowie KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 68/06 - zur Leistungserschleichung durch "Schwarzfahren", zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09

    Berufung im Strafverfahren: Konkurrenzverhältnis bei mehreren Betrugshandlungen;

    Nach dieser Vorschrift dürfen kurze Freiheitsstrafen statt möglicher Geldstrafen nur dann verhängt werden, wenn besondere Umstände entweder in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters gegeben sind, die einen solchen Strafausspruch zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen (zur Anwendung des § 47 StGB wird auf die umfangreiche obergerichtliche Rechtsprechung verwiesen; vgl. insoweit auch Senatsbeschluss vom 19. Januar 2009 - 1 Ss 99/08 - m.w.N.).

    Allein täterbezogene Umstände wie einschlägige Vorstrafen und Bewährungsversagen sind, für sich genommen, ungeeignet, eine solche Sanktion zu legitimieren (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2009 a.a.O. m.w.N., Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 Ss 79/07 - bei juris).

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Sie ist bei Delikten mit Bagatellcharakter nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen denkbar (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2009, 1 Ss 99/08 - zitiert in juris; Fischer, § 47 Rdn. 6a).
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