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   OLG Schleswig, 26.02.2003 - 1 Ss OWi 12/03 (11/03)   

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https://dejure.org/2003,11186
OLG Schleswig, 26.02.2003 - 1 Ss OWi 12/03 (11/03) (https://dejure.org/2003,11186)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.02.2003 - 1 Ss OWi 12/03 (11/03) (https://dejure.org/2003,11186)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 1 Ss OWi 12/03 (11/03) (https://dejure.org/2003,11186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde gegen ein amtsgerichtliches Urteil im Ordnungswidrigkeitenverfahren; Bedeutung des Geständnisses bei Fehlen von Feststellungen zur verwendeten Messmethode im Urteil; Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Richters bei einem Geständnis; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Beweiskraft eines Geständnisses und Messmethode

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 394
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 26.02.2003 - 1 Ss OWi 11/03

    Anforderungen an ein Geständnis in Bußgeldsachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2003 - 1 Ss OWi 12/03
    1 Ss OWi 12/03 1 Ss OWi 11/03.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2003 - 1 Ss OWi 12/03
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit ausgeführt (BGHSt 39, 291 ff.), es stelle für sich allein genommen keinen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entweder auf ein uneingeschränktes, glaubhaftes Geständnis des Betroffenen oder auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt (BGH a.a.O., Leitsatz).
  • OLG Schleswig, 26.02.2003 - 1 Ss OWi 11/03

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    1 Ss OWi 12/03 1 Ss OWi 11/03.
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Angaben zum angewandten

    Dieser Darstellung bedarf es jedoch dann nicht, wenn der Betroffene uneingeschränkt und glaubhaft einräumt, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein (BGHSt 39, 291 ff. = BGH NStZ 1993, 592 ff.; OLG Düsseldorf NZV 1994, 241; OLG Koblenz NStZ 2004, 396; Schleswig-Holsteinisches OLG NZV 2003, 394; OLG Jena, NJW 2006, 1075 ).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem OWi-Täter

    Gerade in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die, wie das vorliegende, durch einen einfach gelagerten Sachverhalt, einen vergleichsweise unbedeutenden Tatvorwurf und eine verhältnismäßig geringfügige Sanktion gekennzeichnet sind, reicht deshalb, anders als bei komplexen Sachverhalten oder gar in Strafverfahren, die Angabe aus, dass der Betroffene die Tat gestanden hat (OLG Jena, DAR 2004, 663, Schleswig-Holsteinisches OLG, NZV 2003, 394; OLG Koblenz, NStZ 2004, 396).
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