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   OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05   

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https://dejure.org/2005,9321
OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05 (https://dejure.org/2005,9321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05 (https://dejure.org/2005,9321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 1 Ss OWi 132/05 (https://dejure.org/2005,9321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Verjährung durch einen im Wege des Computerausdruck versandten Anhörungsbogen; Verfolgungshindernis der Verjährung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung; Erforderlichkeit der Bezogenheit auf den Betroffenen als Tatverdächtiger

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 87 OWi 202 Js 827/04 87 - 5450
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/00

    Übersendung des Anhörungsbogens

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05
    Die namentliche Anrede mit der einleitenden Formulierung "Ihnen wird zur Last gelegt ..." schloss jedes Missverständnis hinsichtlich der Frage, ob der Adressat als Fahrer und damit Betroffener oder nur in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter und damit Zeuge angeschrieben werden sollte, aus (vgl. hierzu OLG Hamm MDR 2000, 697).
  • OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 394/93

    Meßverfahren; Standardisiert; Technischen; Radarverfahren; Koaxialkabelverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05
    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogens als Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens anzusehen ist, denn in diesem Fall hat die Behörde die von ihr vorprogrammierte Tätigkeit des Computers in ihren Willen aufgenommen (vgl. OLG Frankfurt VRS 50, 220; 60, 213; OLG Köln NZV 1994, 78; DAR 2000, 131; OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ss OWi 802/00 - Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1981 - 5 Ss OWi 337/81
    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05
    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogens als Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens anzusehen ist, denn in diesem Fall hat die Behörde die von ihr vorprogrammierte Tätigkeit des Computers in ihren Willen aufgenommen (vgl. OLG Frankfurt VRS 50, 220; 60, 213; OLG Köln NZV 1994, 78; DAR 2000, 131; OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ss OWi 802/00 - Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 12).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1980 - 1 Ws (B) 178/80
    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05
    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogens als Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens anzusehen ist, denn in diesem Fall hat die Behörde die von ihr vorprogrammierte Tätigkeit des Computers in ihren Willen aufgenommen (vgl. OLG Frankfurt VRS 50, 220; 60, 213; OLG Köln NZV 1994, 78; DAR 2000, 131; OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ss OWi 802/00 - Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 12).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99

    Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05
    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogens als Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens anzusehen ist, denn in diesem Fall hat die Behörde die von ihr vorprogrammierte Tätigkeit des Computers in ihren Willen aufgenommen (vgl. OLG Frankfurt VRS 50, 220; 60, 213; OLG Köln NZV 1994, 78; DAR 2000, 131; OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ss OWi 802/00 - Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 12).
  • KG, 04.07.2017 - 3 Ws (B) 175/17

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    In diesem Fall, insbesondere wenn der Vorwurf in persönlicher Anrede (,,Ihnen") erhoben wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 1 Ss OWi 132/05 - in Juris), hat die Zusendung des Anhörungsbogens auch dem Halter gegenüber verjährungsunterbrechende Wirkung, auch wenn erst später abschließend geklärt wird, dass Halter und der Fahrer identisch sind (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 225).
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