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OLG Schleswig, 24.10.2013 - 1 Ss OWi 139/13 (186/13) |
Zitiervorschläge
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.10.2013 - 1 Ss OWi 139/13 (186/13) (https://dejure.org/2013,31660)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 1 Ss OWi 139/13 (186/13) (https://dejure.org/2013,31660)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Urteilsverkündungsfrist, Bußgeldverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkündung eines Urteils durch den Bußgeldrichter binnen 11 Tagen nach Schluss der Beweisaufnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verkündung eines Urteils durch den Bußgeldrichter binnen 11 Tagen nach Schluss der Beweisaufnahme
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Binsenweisheit, aber ein bisschen ungenau ist das OLG auch
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen nicht rechtzeitiger Verkündung eines Urteils durch den Bußgeldrichter
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.11.2006 - 5 StR 349/06
Besondere Unterbrechungsfrist von elf Tagen (Konzentrationsmaxime; Recht auf …
Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2013 - 1 Ss OWi 139/13
Es ist nicht auszuschließen, dass das Urteil auf diesem Verstoß beruht, da ausweislich der dienstlichen Stellungnahme des Richters vom 9. Oktober 2013 (BI. 144 d. A.) es nicht sicher feststeht, dass die abschließende Urteilsberatung innerhalb der Frist des § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO stattgefunden hat (vgl. hierzu BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 3 = NJW 2007, 96 ).".