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   OLG Hamm, 13.04.1999 - 1 Ss OWi 283/99   

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OLG Hamm, 13.04.1999 - 1 Ss OWi 283/99 (https://dejure.org/1999,19969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.04.1999 - 1 Ss OWi 283/99 (https://dejure.org/1999,19969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. April 1999 - 1 Ss OWi 283/99 (https://dejure.org/1999,19969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Arbeitslosigkeit zwischen Urteil und Rechtsbeschwerdeverfahren, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch (Auslegung), Fahrverbot (allgemeine Voraussetzungen), besondere Härte, Geschwindigkeitsüberschreitung

  • IWW
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.1999 - 1 Ss OWi 283/99
    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung genügen im Rahmen des § 2 Abs. 4 BKatV außer erheblichen Härten auch eine Vielzahl von für sich genommen gewöhnlichen und durchschnittlichen Umständen, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117; BGH NZV 1992, 286).

    Weist der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten auf, die nicht schon die Beharrlichkeit des Verstoßes als solchen ausnahmsweise in Frage stellen, so kann der Tatrichter die Überzeugung gewinnen, daß trotz eines Regelfalls die Verhängung eines Fahrverbotes unangemessen ist und der notwendige Warneffekt unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (BGH NZV 1992, 286).

    Zwar sind durch die Regelung des § 2 Abs. 2 BKatV die Gerichte von der Verpflichtung entbunden, die Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge besonders zu begründen, wenn keine Anhaltspunkte für ein Abweichen ersichtlich sind (BGH NZV 1992, 286).

  • OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 686/95
    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.1999 - 1 Ss OWi 283/99
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalles der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und somit von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (BGH NZV 1996, 286, 288).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.1999 - 1 Ss OWi 283/99
    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung genügen im Rahmen des § 2 Abs. 4 BKatV außer erheblichen Härten auch eine Vielzahl von für sich genommen gewöhnlichen und durchschnittlichen Umständen, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117; BGH NZV 1992, 286).
  • OLG Hamm, 12.10.1995 - 4 Ss OWi 874/95
    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.1999 - 1 Ss OWi 283/99
    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß berufliche Folgen des Fahrverbots nur dann unzumutbar sind, wenn sie zu einer Existenzgefährdung führen (OLG Hamm NZV 1996, 118).
  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/01

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde; Beschränkung des Einspruchs auf die

    Das ist aber, da dies das Recht jedes Betroffenen ist, unzulässig (ähnlich Beschluss des 1. Senats für Bußgeldsachen vom 13. April 1999 - 1 Ss OWi 283/99 zum Verweis des Betroffenen darauf, dass er die Möglichkeit gehabt habe, das Fahrverbot während der Zeit einer Arbeitslosigkeit vollstrecken zu lassen.
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