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OLG Hamm, 27.06.2005 - 1 Ss OWi 357/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Treffen von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen und ihrer Leistungsfähigkeit bei Festsetzung einer höheren Geldbuße; Abweichung der Bauausführung von der Baugenehmigung; Verhängung einer Geldbuße nach baurechtswidriger Errichtung einer ...
- Judicialis
OWiG § 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 17
Geldbuße; Feststellungen; wirtschaftliche Verhältnisse; Bußgeldkatalog; Beachtung
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09
Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Beschäftigung ausländischer …
Das Rechtsbeschwerdegericht darf daher nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen von unzutreffenden Erwägungen ausgehen oder auf Ermessensfehlern beruhen oder wenn bei der Rechtsfolgenentscheidung die für das Maß der Geldbuße materiellrechtlich maßgebenden Leitgesichtspunkte (§ 17 OWiG) nicht beachtet oder nicht richtig zugrunde gelegt worden sind (zu vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 18. Februar 2005 - 1 Ss OWi 357/05). - OLG Hamm, 06.05.2008 - 4 Ss OWi 289/08
Geldbuße; Feststellungen; wirtschaftliche Verhältnisse; Anforderungen; …
Hierzu gehören Einkommen, Vermögen, Schulden und ggf. die Ertragslage eines Betriebes (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2005 - 1 SsOWi 357/05 -).