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   OLG Hamm, 01.07.2003 - 1 Ss OWi 453/03   

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https://dejure.org/2003,13425
OLG Hamm, 01.07.2003 - 1 Ss OWi 453/03 (https://dejure.org/2003,13425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2003 - 1 Ss OWi 453/03 (https://dejure.org/2003,13425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 1 Ss OWi 453/03 (https://dejure.org/2003,13425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Rechtsbeschwerde; Verwerfungsurteil, Ladung nicht erhalten, Zustellungsurkunde, öffentlicher Glaube

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde; Nachweis der Unrichtigkeit; Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellungen; Fehlverhalten des Postzustellers; Belegung einer Falschbeurkundung

  • Judicialis

    OWiG § 74; ; ZPO § 415; ; StPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74; ZPO § 415; StPO § 344
    Rechtsbeschwerde; Verwerfungsurteil, Ladung nicht erhalten, Zustellungsurkunde, öffentlicher Glaube

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00

    bestrittene Zustellung - § 37 StPO, § 415 ZPO, volle Beweiskraft der öffentlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 1 Ss OWi 453/03
    Denn die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich auch darauf, dass der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den dem Zustellungsempfänger betreffenden Hausbriefkasten eingeworfen hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831).

    Bloße Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellungen genügen insoweit nicht, sie gehen zu Lasten des Betroffenen (Kammergericht VRS 83, 52; OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831).

  • OLG Hamm, 31.01.1980 - 2 Ss OWi 2790/79
    Auszug aus OLG Hamm, 01.07.2003 - 1 Ss OWi 453/03
    Dies hat so vollständig zu geschehen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Beschwerderechtfertigung prüfen kann, ob der behauptete Verfahrensfehler vorliegt, wenn die vorgetragenen Tatsachen erwiesen sind (OLG Hamm VRS 59, 208; Göhler, am angegebenen Ort).
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