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   OLG Hamm, 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04   

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https://dejure.org/2004,15175
OLG Hamm, 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04 (https://dejure.org/2004,15175)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04 (https://dejure.org/2004,15175)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. August 2004 - 1 Ss OWi 504/04 (https://dejure.org/2004,15175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Wirtschaftliche Verhältnisse; Feststellungen, beruflichen Verhältnisse des Betroffene; geringfügige Ordnungswidrigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersichtlichkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betroffenen in den Urteilsgründen; Darlegung des Vorliegens einer unzumutbaren Härte bei der Verhängung eines Fahrverbotes

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Wirtschaftliche Verhältnisse; Feststellungen, beruflichen Verhältnisse des Betroffene; geringfügige Ordnungswidrigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 20.05.2003 - 1 Ss OWi 334/03

    Lichtbild, Verkehrsverstoß, Identifizierung; Geeignetheit, Bezugnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04
    Die Verwendung des Gesetzestextes wird diesem Erfordernis gerecht (zu vgl. BGH NZV 1996, 157; Senatsbeschluss vom 20.05.2003 - 1 Ss OWi 334/03 -).
  • OLG Hamm, 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02

    Bedingte Entlassung, zeitnahe Entscheidung, zu frühe Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04
    Die Notwendigkeit, hierzu Feststellungen zu treffen, entfällt auch nicht deshalb, weil der Regelfall des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV vorliegt; gemindert ist in solchen Fällen für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02 -).
  • OLG Hamm, 30.04.1999 - 3 Ss OWi 297/99

    Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Anforderungen an Beweiswürdigung, Erkennbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04
    Überdies sind jedenfalls bei der Verhängung - wie hier - erheblicher Rechtsfolgen auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren Feststellungen zu den Vorbelastungen geboten (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.1999 - 3 Ss OWi 297/99 -).".
  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 5 Ss OWi 1342/99

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Feststellung der Rotlichtzeit durch

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04
    Wenn auch die Anforderungen an die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht überspannt werden dürfen, so müssen doch zumindest derart hinreichende Angaben gemacht werden, dass dem Rechtsmittelgericht die Überprüfung möglich ist, ob die Vorschrift des § 17 Abs. 3 OWiG beachtet worden ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2000 - 5 Ss OWi 1342/99 -).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04
    Die Verwendung des Gesetzestextes wird diesem Erfordernis gerecht (zu vgl. BGH NZV 1996, 157; Senatsbeschluss vom 20.05.2003 - 1 Ss OWi 334/03 -).
  • OLG Hamburg, 19.11.2003 - II-111/03

    Zu den Darstellungsanforderungen an das tatrichterliche Urteil im Verfahren zur

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04
    Dazu können statt der Feststellung des konkreten Einkommens und Vermögens Sekundärfeststellungen z.B. zum Beruf oder sozialen Status ausreichen (vgl. OLG Hamburg, NJW 2004, 1813).
  • OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18

    Wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen, Aufklärung, Schätzung

    Wenn auch die Anforderungen an die Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht überspannt werden dürfen, so müssen durch das Tatgericht doch zumindest derart hinreichende Angaben zum Einkommen gemacht werden, dass dem Rechtsmittelgericht die Überprüfung möglich ist, ob die Vorschrift des § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG beachtet worden ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.08.2004 - 1 Ss OWi 504/04 -).
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