Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.03.2003 - 1 Ss OWi 61/03 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Abstandsmessung, Pro-Vida-Verfahren, erforderlicher Umfang der Feststellungen
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Abstandsmessung - Abstandsmessung mittels ProVida-Verfahren: Erforderliche Feststellungen im Urteil
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss OWi 125/00
Abstandsverstöße - Geschwindigkeitsmessungen - Messgerät Police-Pilot - …
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2003 - 1 Ss OWi 61/03
Dazu gehören insbesondere Angaben darüber, ob die Messungen durch elektronische Aufzeichnungen oder durch Ablesen, durch stationäre Geräte oder aus einem fahrenden Fahrzeug erfolgten, wie lang gegebenenfalls die Verfolgungsstrecke und der Abstand des Polizeifahrzeugs zu dem verfolgten Fahrzeug waren, auf welche Fahrstrecke sich die Abstandsunterschreitung erstreckte und welcher Toleranzabzug bei der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung vorgenommen worden ist (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 99, 133).Da die Abstände - anders als die Geschwindigkeiten - nicht elektronisch gemessen, sondern unter Auswertung des Videobandes errechnet werden, genügt jedoch nicht die Bezeichnung des Verfahrens, sondern die Auswertung und Berechnung müssen, um eine Überprüfung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen verständlich und widerspruchsfrei dargelegt werden (…zu vgl. OLG Celle a. a. O.; OLG Düsseldorf VRS 99, 133, 135).
- OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99
Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2003 - 1 Ss OWi 61/03
Daraus ergibt sich, dass es hinsichtlich von Geschwindigkeitsmessungen in den Urteilsgründen lediglich der Darstellung bedarf, dass nach dem ProViDa-System gemessen, welches der nach diesem System möglichen Messverfahren (z. B. Messung aus stehendem Fahrzeug, Nachfahren mit konstantem Abstand, Weg-Zeit-Messung) angewandt und welcher Toleranzwert zugrunde gelegt wurde (zu vgl. OLG Köln, VRS 97, 442 ff. m. w. N.). - OLG Celle, 12.03.1991 - 3 Ss OWi 27/91
Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes - Police-Pilot-System
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2003 - 1 Ss OWi 61/03
Das System versetzt den Tatrichter vielmehr in die Lage, die Beobachtungen der Polizeibeamten im Wege des Augenscheinbeweises unmittelbar und in Anwesenheit der Prozessbeteiligten im Gerichtssaal nachzuvollziehen, insbesondere Abstände zwischen Fahrzeugen anhand der bei der Videoprojektion erkennbaren Fixpunkte zuverlässig zu berechnen (zu vgl. OLG Celle, VRS 81, 210).
- OLG Hamm, 09.02.2009 - 4 Ss OWi 6/09
faires Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Terminierung ohne Rücksicht …
Dazu gehört auch die Angabe, an welchen Punkten die Fahrzeuge durch die Einzelbildschaltung genau herangeführt wurden (z.B. Ende der Mittellinie) und wie die Berechnung dann erfolgt ist sowie die Darlegung, von welchen Parametern (z.B. Länge der Mittellinie) ausgegangen wurde (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2003 - 1 Ss OWi 61/03 -). - OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 Ss OWi 673/07
Abstand; Messverfahren zur Abstandsmessung; keine Mitteilung; wie der Abstand …
Dem Rechtsbeschwerdegericht ist es daher verwehrt, die vom Amtsgericht vorgenommene Abstandsberechnung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2003 - 1 Ss OWi 61/03 - bei www.burhoff.de).