Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.09.2005 - 1 Ss OWi 668/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Ausführungen zur Feststellung eines Rotlichtverstosses in den Urteilsgründen; Feststellen eines Bezugspunktes für die Bemessung der Dauer eines Rotlichtverstosses
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 37; StPO § 267
Rotlichtverstoß; Feststellungen; Umfang; Haltelinie
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Beim Durchfahren bei Rot und insbesondere zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes sind Feststellungen nötig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99
Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 1 Ss OWi 668/05
Diesbezügliche Feststellungen sind jedoch erforderlich, da nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung für die Berechnung der Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde grundsätzlich der Zeitpunkt des Passierens der Haltelinie maßgebend ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31.07.2003 - 3 Ss OWi 136/03 -, Hentschel StVR, 38. Aufl., § 37 StVO, Rdz. 61, BGH NJW 1999, 2978).In diesen Fällen muss es einen Bezugspunkt für die Dauer des Rotlichtverstoßes geben, wobei entweder der Zeitpunkt des Vorbeifahrens an der Lichtzeichenanlage oder das Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich in Betracht kommt (zu vergl. BGH NJW 1999, 2978 (2979)).
- OLG Hamm, 21.11.2000 - 4 Ss OWi 1100/00
Aufhebung, Rotlichtverstoß, Bestimmung der Rotlichtzeit, Einfahren in den …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 1 Ss OWi 668/05
Zwar kann im Einzelfall bei Rotlichtverstößen innerhalb geschlossener Ortschaft auch ohne derartige Feststellung auf das Vorliegen eines Verkehrsverstoßes geschlossen werden (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.11.2000 - 4 Ss OWi 1100/00 -). - OLG Hamm, 31.07.2003 - 3 Ss OWi 136/03
Rotlichtverstoß, Haltelinie, qualifizierter Rotlichtverstoß, Beweiswürdigung
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2005 - 1 Ss OWi 668/05
Diesbezügliche Feststellungen sind jedoch erforderlich, da nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung für die Berechnung der Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde grundsätzlich der Zeitpunkt des Passierens der Haltelinie maßgebend ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31.07.2003 - 3 Ss OWi 136/03 -, Hentschel StVR, 38. Aufl., § 37 StVO, Rdz. 61, BGH NJW 1999, 2978).