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   OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07   

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https://dejure.org/2007,15440
OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07 (https://dejure.org/2007,15440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07 (https://dejure.org/2007,15440)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2007 - 1 Ss OWi 756/07 (https://dejure.org/2007,15440)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße und Auferlegung eines Fahrverbots von einem Monat; Ermöglichung einer rechtlichen Nachprüfung der Zuverlässigkeit der dem Verkehrsverstoß zugrundegelegten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsverstoss - Geschwindigkeitsüberschreitung - Messmethodenfeststellung

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVO § 3

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Anforderungen an die Feststellungen

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 720 OWi 5375/07
  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89

    Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07
    Zwar ist bereits der hier festgestellte Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein starkes Indiz für ein vorsätzliches Verhalten des Betroffenen, zumal der Vorsatz die Überschreitung ziffernmäßig nicht genau erfassen muss (vgl. KG DAR 2004, S. 594; OLG Hamm, DAR 1990, S. 178; OLG Hamm , 4 Ss Owi 364/04).
  • KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07
    Zwar ist bereits der hier festgestellte Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein starkes Indiz für ein vorsätzliches Verhalten des Betroffenen, zumal der Vorsatz die Überschreitung ziffernmäßig nicht genau erfassen muss (vgl. KG DAR 2004, S. 594; OLG Hamm, DAR 1990, S. 178; OLG Hamm , 4 Ss Owi 364/04).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07
    Abgesehen davon, dass aber auch dann mitzuteilen ist, ob und in welcher Höhe ein Toleranzabzug vorgenommen wurde, muss der Tatrichter in diesem Fall von der Richtigkeit eines solchen Geständnisses überzeugt sein, d.h. es muss ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis vorliegen (BGH NJW 1993, S. 3081, 3084).
  • OLG Zweibrücken, 04.06.2003 - 1 Ss 95/03

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Notwendige Feststellungen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07
    Angaben über die die zu einem gewissen Zeitpunkt auf einer längeren Fahrtstrecke eingehaltene Geschwindigkeit sind vor allem dann in Zweifel zu ziehen, wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Fahrer Veranlassung hatte, darauf besonders zu achten und sich zudem später an eine solche Begebenheit zu erinnern (OLG Zweibrücken, VRS 105, S. 352).
  • OLG Hamm, 07.10.2003 - 1 Ss OWi 623/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung; standardisiertes Messverfahren; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07
    Nach ständiger Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung, muß der Tatrichter, um die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der dem Verkehrsverstoß zugrundegelegten Geschwindigkeitsmessung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest die angewandte Messmethode und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen und gegebenenfalls darlegen, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 SsOWi 623/03; OLG Hamm VRS 107, S. 114 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss OWi 203/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; Umfang;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07
    Nach ständiger Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung, muß der Tatrichter, um die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der dem Verkehrsverstoß zugrundegelegten Geschwindigkeitsmessung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest die angewandte Messmethode und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen und gegebenenfalls darlegen, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 SsOWi 623/03; OLG Hamm VRS 107, S. 114 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08

    standardisiertes Messverfahren; Geständnis; Feststellungen; Anforderungen

    Dies ist vorliegend bereits deshalb nicht der Fall, weil die Feststellungen zu einem Geschwindigkeitsverstoß - auch bei einem Geständnis des Betroffenen - neben dem berücksichtigten Toleranzwert auch Angaben zur verwandten Messmethode enthalten müssen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 27.11.2007 - 1 Ss OWi 756/07 -, vom 09.02.2004 - 2 Ss OWi 35/04 - und vom 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/2001 -).

    Abgesehen davon, dass aber auch dann mitzuteilen ist, ob und in welcher Höhe ein Toleranzabzug vorgenommen wurde, muss der Tatrichter in diesem Fall von der Richtigkeit eines solchen Geständnisses überzeugt sein, d.h. es muss ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis vorliegen (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3084; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2007 - 1 Ss OWi 756/07 - OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321).

  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 325/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

    Nach ständiger Rechtsprechung der Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Hamm muss der Tatrichter, um die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der dem Verkehrsverstoß zugrunde gelegten Geschwindigkeitsmessung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen und ggf. darlegen, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2007, 1 Ss OWi 756/07 m.w.N.).
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