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   OLG Hamm, 05.01.2007 - 1 Ss OWi 814/06   

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https://dejure.org/2007,5819
OLG Hamm, 05.01.2007 - 1 Ss OWi 814/06 (https://dejure.org/2007,5819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.01.2007 - 1 Ss OWi 814/06 (https://dejure.org/2007,5819)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Januar 2007 - 1 Ss OWi 814/06 (https://dejure.org/2007,5819)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Begründung einer die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machenden Rechtsbeschwerde im Falle eines in rechtswidriger Weise verworfenen Ablehnungsantrags; Festsetzung eines Bußgeldbescheides wegen verbotswidrigen Benutzens eines ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Rechtsbeschwerde - Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    StPO § 344; ; OWiG § 80

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Rechtsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344; OWiG § 80
    Rechtsbeschwerde; Begründung; rechtliches Gehör; Verletzung; Ablehnungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 73b OWi 222 Js 730/06
  • OLG Hamm, 05.01.2007 - 1 Ss OWi 814/06
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2007 - 1 Ss OWi 814/06
    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör aber nur dann verletzt ist, wenn die erlassene Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811), müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 331; OLG Köln NZV 1992, 419).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1991 - 5 Ss OWi 357/91
    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2007 - 1 Ss OWi 814/06
    Auch bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten i.S.d. § 80 Abs. 2 OWiG kann der Zulassungsantrag auf die Versagung des rechtlichen Gehörs gestützt werden, da dieser Zulassungsgrund gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG durch die Vorschrift des § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt wird (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 43; OLG Köln NStZ 1988, 31; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 16 i).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2007 - 1 Ss OWi 814/06
    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör aber nur dann verletzt ist, wenn die erlassene Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811), müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 331; OLG Köln NZV 1992, 419).
  • OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2007 - 1 Ss OWi 814/06
    Auch bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten i.S.d. § 80 Abs. 2 OWiG kann der Zulassungsantrag auf die Versagung des rechtlichen Gehörs gestützt werden, da dieser Zulassungsgrund gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG durch die Vorschrift des § 80 Abs. 2 OWiG nicht eingeschränkt wird (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 43; OLG Köln NStZ 1988, 31; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 16 i).
  • OLG Rostock, 13.10.2011 - 2 Ss OWi 72/11

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs bei

    Der Betroffene macht die Gesetzwidrigkeit der Verwerfung seines Ablehnungsgesuches als unzulässig geltend und rügt damit auch die Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 05.01.2007, 1 Ss OWi 814/06, Abs. Nr. 15; OLG Düsseldorf Beschl. v. 05.10.2006, IV-5 Ss (OWi) 175/06 - (OWi) 127/06 1, 5 Ss (OWi) 175/06 - (OWi) 127/06 I, Abs. Nr. 3; BVerfG, Beschl. v. 02.06.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, Abs. Nr. 56, 60 f., 71-73).

    Für eine ordnungsgemäße Rüge ist der Wortlaut des Ablehnungsantrages und des verwerfenden bzw. des zurückweisenden Beschlusses und der Inhalt der dienstlichen Äußerung nach § 26 Abs. 3 StPO wiederzugeben (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 05.01.2007, 1 Ss OWi 814/06, Abs. Nr. 13).

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