Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.2001 - 1 Ss OWi 824/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28184
OLG Hamm, 30.10.2001 - 1 Ss OWi 824/01 (https://dejure.org/2001,28184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2001 - 1 Ss OWi 824/01 (https://dejure.org/2001,28184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 1 Ss OWi 824/01 (https://dejure.org/2001,28184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Notstand, akute Gefahr, nicht anders abwendbar, erforderliche Feststellungen

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Rechtfertigender Notstand, wenn ein Hausarzt auf dem Weg zum Notfallpatienten die Geschwindigkeit überschreitet?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung eines Hausarztes kann wegen Vorliegens einer Notsituation gerechtfertigt sein - Erforderlich sind aber Feststellungen zur Länge der Anfahrtsstrecke des Arztes, der gewonnenen Zeitersparnis durch die Geschwindigkeitsüberschreitung, den ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Rechtfertigender Notstand, wenn ein Hausarzt auf dem Weg zum Notfallpatienten die Geschwindigkeit überschreitet?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 30.10.1995 - 2 Ss OWi 1097/95

    Geschwindigkeitsüberschreitung, rechtfertigender Notstand, Rechtfertigung,

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2001 - 1 Ss OWi 824/01
    Grundsätzlich kann die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Ziel, einem akut erkrankten Patienten erste Hilfe zu leisten, nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein (vgl. OLG Hamm NStZ 96, 344; KG VRS 53, 60).

    Es hätte damit weiterer Feststellungen zur allgemeinen Verkehrslage und Verkehrsdichte zur Tatzeit bedurft (vgl. OLG Hamm NStZ 96, 344; OLG Düsseldorf VRS 88, 454).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1994 - 5 Ss OWi 411/94

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Taxifahrer, der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2001 - 1 Ss OWi 824/01
    Das Amtsgericht hat es verabsäumt, darauf einzugehen, ob die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überhaupt einen messbaren Zeitgewinn erbracht hätte und damit ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr war (KG VRS 53, 60; OLG Düsseldorf VRS 88, 454).

    Es hätte damit weiterer Feststellungen zur allgemeinen Verkehrslage und Verkehrsdichte zur Tatzeit bedurft (vgl. OLG Hamm NStZ 96, 344; OLG Düsseldorf VRS 88, 454).

  • KG, 07.02.1977 - 3 Ws B 24/77

    Rechtfertigender Notstand; Geschwindigkeit; Arzt; Patient; Überschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2001 - 1 Ss OWi 824/01
    Grundsätzlich kann die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Ziel, einem akut erkrankten Patienten erste Hilfe zu leisten, nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein (vgl. OLG Hamm NStZ 96, 344; KG VRS 53, 60).

    Das Amtsgericht hat es verabsäumt, darauf einzugehen, ob die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überhaupt einen messbaren Zeitgewinn erbracht hätte und damit ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr war (KG VRS 53, 60; OLG Düsseldorf VRS 88, 454).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 5 Ss OWi 218/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Stuhldrang als rechtfertigender Notstand

    Eher dürfte der zweite im Urteil angesprochene Gesichtspunkt zutreffen, dass der Verkehrsverstoß nicht geeignet war, die drohende Gefahr abzuwehren, weil die nächste Ausfahrt - der wiederholten Verwendung dieses Begriffs entnimmt der Senat, dass die Brüsseler Straße eine autobahnähnliche Kraftfahrstraße ist - so nah lag, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit keinen nennenswerten Zeitgewinn erbracht hat (vgl. Senat VRS 88 [1995], 454; OLG Hamm 1 Ss OWi 824/01 vom 30. Oktober 2001 ; Rengier, aaO, Rdnr. 17 mwN).
  • OLG Hamm, 20.12.2004 - 2 Ss OWi 808/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Notstand; Rechtfertigung

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung vielmehr hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit, insbesondere eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund eines Notstandes im Sinne des § 16 OWiG gerechtfertigt ist ( vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 1995 in 2 Ss OWi 1097/95; sowie Beschluss des 1. Senats vom 30. Oktober 2001 in 1 Ss OWi 824/01 sowie des 3. Senats vom 20. Januar 1998 in 3 Ss OWi 1555/97; vgl. auch Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 16 Rn. 8a ff. m.w.N.; KK-Rengier; OWiG 1989, § 16 Rn. 20ff., 32ff m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2007 - 5 Ss OWi 218/07

    Verkehrsverstoß und rechtfertigender Notstand wegen Durchfall

    Eher dürfte der zweite im Urteil angesprochene Gesichtspunkt zutreffen, dass der Verkehrsverstoß nicht geeignet war, die drohende Gefahr abzuwehren, weil die nächste Ausfahrt - der wiederholten Verwendung dieses Begriffs entnimmt der Senat, dass die Brüsseler Straße eine autobahnähnliche Kraftfahrstraße ist - so nah lag, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit keinen nennenswerten Zeitgewinn erbracht hat (vgl. Senat VRS 88 [1995], 454; OLG Hamm 1 Ss OWi 824/01 vom 30. Oktober 2001 ; Rengier, aaO, Rdnr. 17 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht