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   OLG Bremen, 03.06.2015 - 1 SsBs 47/15   

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https://dejure.org/2015,80882
OLG Bremen, 03.06.2015 - 1 SsBs 47/15 (https://dejure.org/2015,80882)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.06.2015 - 1 SsBs 47/15 (https://dejure.org/2015,80882)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 1 SsBs 47/15 (https://dejure.org/2015,80882)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 28.09.2015 - 1 SsBs 12/15

    Kein Gutachten zur Fahreridentifizierung bei schlechtem Messfoto

    Sie müssen aber so beschaffen sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht ihnen zur Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung entnehmen kann, welche Feststellungen der Tatrichter zu den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen getroffen hat und welche tatrichterlichen Erwägungen der Bemessung der Geldbuße und der Anordnung oder dem Absehen von Nebenfolgen zugrunde liegen (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 03.06.2015, Az.: 1 SsBs 47/15; 23.03.2011, Az.: 2 SsBs 20/11; 07.03.2008, Az.: Ss (B) 67/07; 15.08.1996, Az.: Ss (B) 55/96).

    Hat der Tatrichter den Betroffenen anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Lichtbildes als Fahrer identifiziert, müssen die Urteilsgründe so gefasst sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob das Beweisfoto überhaupt geeignet ist, die Identifizierung einer Person zu ermöglichen (BGHSt 41, 376; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 03.06.2015, Az.: 1 SsBs 47/15).

    Die - auf dem Foto erkennbaren - charakteristischen Merkmale, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend waren, sind zu benennen und zu beschreiben (BGH aaO, 384; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 03.06.2015, Az.: 1 SsBs 47/15).

  • OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät PoliScan Speed F1 des Herstellers Vitronic

    Sie müssen aber so beschaffen sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht ihnen zur Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung entnehmen kann, welche Feststellungen der Tatrichter zu den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen getroffen hat und welche tatrichterlichen Erwägungen der Bemessung der Geldbuße und der Anordnung oder dem Absehen von Nebenfolgen zugrunde liegen (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 03.06.2015, Az.: 1 SsBs 47/15; 23.03.2011, Az.: 2 SsBs 20/11; 07.03.2008, Az.: Ss (B) 67/07; 15.08.1996', Az.: Ss (B) 55/96).

    Hat der Tatrichter den Betroffenen anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Lichtbildes als Fahrer identifiziert, müssen die Urteilsgründe so gefasst sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob das Beweisfoto überhaupt geeignet ist, die Identifizierung einer Person zu ermöglichen ( BGHSt 41, 376 ; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 03.06.2015, Az.: 1 SsBs 47/15).

    Die - auf dem Foto erkennbaren - charakteristischen Merkmale, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend waren, sind zu benennen und zu beschreiben (BGH aaO, 384; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 03.06.2015, Az.: 1 SsBs 47/15).

  • OLG Zweibrücken, 22.10.2015 - 1 OWi SsBs 47/15

    Kein Absehen vom Fahrverbot nach Ablauf von einem Jahr und sieben Monaten seit

    1 OWi 1 Ss Bs 47/15.
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