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   OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20 (2 SsRs 54/20)   

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https://dejure.org/2020,31298
OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20 (2 SsRs 54/20) (https://dejure.org/2020,31298)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20 (2 SsRs 54/20) (https://dejure.org/2020,31298)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - 1 SsRs 54/20 (2 SsRs 54/20) (https://dejure.org/2020,31298)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Sonntagsfahrverbot, Normadressat, Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    OWiG §§ 14 Abs. 1, 80 Abs. 1; StVG § 24; StVO § 30 Abs. 3 Satz 1
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

  • IWW

    § 14 Abs. 1 OWiG, § 80 Abs. 1 OWiG, § 24 StVG, § 30 Abs. 3 S. 1 StVO
    OWiG, StVG, StVO

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Bremen, 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. auf ein faires

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20
    Zur Fortbildung des Rechts ist eine Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn bei der Auslegung von Rechtssätzen und der rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken Leitsätze aufzustellen und zu festigen sind (so BGH, Beschluss vom 12.11.1970 - 1 StR 263/70, juris Rn. 30, BGHSt 24, 15; siehe auch die Rspr. des Senats, siehe zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19, juris Rn. 19).

    b. Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist eine Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (so BGH, Beschluss vom 12.11.1970 - 1 StR 263/70, juris Rn. 30, BGHSt 24, 15; siehe auch die Rspr. des Senats, siehe zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19, juris Rn. 19).

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20
    Zur Fortbildung des Rechts ist eine Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn bei der Auslegung von Rechtssätzen und der rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken Leitsätze aufzustellen und zu festigen sind (so BGH, Beschluss vom 12.11.1970 - 1 StR 263/70, juris Rn. 30, BGHSt 24, 15; siehe auch die Rspr. des Senats, siehe zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19, juris Rn. 19).

    b. Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist eine Rechtsbeschwerde zuzulassen, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (so BGH, Beschluss vom 12.11.1970 - 1 StR 263/70, juris Rn. 30, BGHSt 24, 15; siehe auch die Rspr. des Senats, siehe zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 03.04.2020 - 1 SsRs 50/19, juris Rn. 19).

  • KG, 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen "Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20
    Auch insoweit rechtfertigt ein Rechtsfehler im Einzelfall die Zulassung nicht, dies insbesondere dann nicht, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich ein möglicher Rechtsfehler des Amtsgerichts in gleich gelagerten Fällen wiederholen könnte (siehe KG Berlin, Beschluss vom 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18, juris Rn. 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11, juris Rn. 51, VRR 2011, 470).

    Dieser Rechtsfehler des Amtsgerichts im Einzelfall begründet aber keinen schwer erträglichen Unterschied in der Rechtsprechung und beruht nicht ersichtlich auf einer gewollten Abweichung vom herrschenden Normverständnis des § 30 Abs. 3 S. 1 StVO n.F., sondern offenbar lediglich auf einem Übersehen der Änderung dieser Rechtsprechung in der Folge der Neufassung des § 30 Abs. 3 S. 1 StVO n.F. Ein Anhaltspunkt für eine Wiederholung dieses Rechtsfehlers besteht nicht, dies nicht zuletzt auch aufgrund der Hinweiswirkung der vorliegenden Entscheidung (vgl. ähnlich KG Berlin, Beschluss vom 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18, juris Rn. 17).

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2019 - 2 RBs 123/19

    Plausibilitätskontrolle bei standardisiertem Messverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20
    Dieser Zulassungsgrund, der nicht der Durchsetzung von Gerechtigkeit im Einzelfall dient, kommt nur bei entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und abstraktionsfähigen Rechtsfragen in Betracht (siehe zuletzt u.a. BayObLG, Beschluss vom 17.09.2019 - 202 ObOWi 1888/19, juris Rn. 6, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2019 - 2 RBs 123/19, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2016 - III-4 RBs 74/16, juris.Rn. 3).
  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20
    Führer eines Fahrzeuges kann nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur derjenige sein, der sich selbst aller oder wenigstens eines Teils der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, also das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt (siehe BGH, Beschluss vom 27.10.1988 - 4 StR 239/88, juris Rn. 11, BGHSt 35, 390; Beschluss vom 23.09.2014 - 4 StR 92/14, juris Rn. 10, BGHSt 59, 311).
  • BayObLG, 17.09.2019 - 202 ObOWi 1888/19

    Zur Zuständigkeit des Rechtsbeschwerdegerichts für die sofortige Kostenbeschwerde

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20
    Dieser Zulassungsgrund, der nicht der Durchsetzung von Gerechtigkeit im Einzelfall dient, kommt nur bei entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und abstraktionsfähigen Rechtsfragen in Betracht (siehe zuletzt u.a. BayObLG, Beschluss vom 17.09.2019 - 202 ObOWi 1888/19, juris Rn. 6, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2019 - 2 RBs 123/19, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2016 - III-4 RBs 74/16, juris.Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11

    Addition der Geldbußen bei der Zulässigkeitsprüfung im Falle einer einheitlichen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20
    Auch insoweit rechtfertigt ein Rechtsfehler im Einzelfall die Zulassung nicht, dies insbesondere dann nicht, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich ein möglicher Rechtsfehler des Amtsgerichts in gleich gelagerten Fällen wiederholen könnte (siehe KG Berlin, Beschluss vom 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18, juris Rn. 17; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11, juris Rn. 51, VRR 2011, 470).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 2 RBs 185/19

    Disponent nur Beteiligter bei Kenntnis des Verstoßes

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20
    Dies ändert aber nichts daran, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des neu gefassten § 30 Abs. 3 S. 1 StVO der vom Fahrzeughalter beauftragte Disponent in dieser Eigenschaft nicht mehr als Normadressat des § 30 Abs. 3 S. 1 StVO n.F. angesehen werden kann (siehe so bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2020 - IV-2 RBs 185/19, juris Rn. 11, NZV 2020, 484; OLG Köln, Beschluss vom 05.07.2019 - 1 RBs 207/19, juris Rn. 15, VerkMitt 2019, Nr. 69).
  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18

    Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20
    Zudem führt diese Versagung der Zulassung der Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der fehlenden über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung auch nicht zu einer nicht mehr tolerablen Abweichung der vorliegenden Einzelfallentscheidung von der sonstigen Rechtsprechung: Vielmehr ist darauf hinzuweisen, dass auch für den Fall der Zulassung der Rechtsbeschwerde im Hinblick auf den Rechtsfehler des Amtsgerichts in der Anwendung des § 30 Abs. 3 S. 1 StVO entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft nicht eine Aufhebung des Urteils und eine Zurückverweisung an das Amtsgericht geboten gewesen wäre, da vielmehr auch ohne eine erneute Beweisaufnahme nach § 79 Abs. 6 OWiG durch das Rechtsbeschwerdegericht bereits auf der Grundlage der vom Amtsgericht festgestellten äußeren Tatsachen, die zugleich einen Schluss auf die innere Tatseite zulassen (vgl. allgemein hierzu zuletzt u.a. BGH, Urteil vom 05.04.2018 - 1 StR 67/18 -, juris Rn. 13, NStZ-RR 2018, 371), das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Verurteilung für eine vorsätzliche Beteiligung des Betroffenen an der ebenfalls vorsätzlich begangenen Tat des Fahrers des Lkw nach den § 30 Abs. 3 S. 1 StVO i.V.m. § 14 OwiG festzustellen gewesen wäre.
  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2020 - 1 SsRs 54/20
    Führer eines Fahrzeuges kann nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur derjenige sein, der sich selbst aller oder wenigstens eines Teils der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, also das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt (siehe BGH, Beschluss vom 27.10.1988 - 4 StR 239/88, juris Rn. 11, BGHSt 35, 390; Beschluss vom 23.09.2014 - 4 StR 92/14, juris Rn. 10, BGHSt 59, 311).
  • OLG Köln, 05.07.2019 - 1 RBs 207/19

    Normadressat des Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach Gesetzesänderung 2017

  • BayObLG, 12.02.1986 - 2 ObOWi 325/85

    Halter; Fahrzeugführer; Einhaltung; Sonntagsfahrverbot; Haftung; Halterpflichten;

  • OLG Hamm, 29.05.2013 - 3 RBs 336/12

    Verurteilung des Fahrzeughalters wegen eines Verstoßes gegen das

  • OLG Hamm, 11.04.2016 - 4 RBs 74/16

    Beweiswürdigung, Identifizierung, Fahrer, Lichtbild

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