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   BayObLG, 18.02.1980 - 1 St 469/79   

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https://dejure.org/1980,16173
BayObLG, 18.02.1980 - 1 St 469/79 (https://dejure.org/1980,16173)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1980 - 1 St 469/79 (https://dejure.org/1980,16173)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1980 - 1 St 469/79 (https://dejure.org/1980,16173)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (vgl. OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406, 407 f.; VRS 58, 408, 409 f.; VRS 58, 410, 411 f.; siehe zum Ganzen ferner MünchKomm-StGB/Zopfs 2. Aufl. § 142 Rn. 108 ff. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2020 - 12 U 53/20

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch Entfernen vom Unfallort

    In der strafgerichtlichen Rechtsprechung wurde dies beispielsweise bei Versorgung einer abgeknickten Fingerkuppe mit massiver Blutung (BGH a.a.O. Rn. 3), einer Schürfwunde, Prellung am Rücken und blutenden Verletzung am Daumen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18.02.1980 - 1 St 469/79 -, VRS 58, S. 406 [407]) sowie bei Schnittverletzungen und blutenden Gesichtswunden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.01.1983 - 3 Ss 28/83 -, VRS 65, S. 30 ebenda) bejaht.
  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung;

    Ein Kraftfahrer, der im Laufe der Nacht einen Sachschaden verursacht hat und dafür eine eindeutige Haftung nach § 7 StVG begründet, handelt noch unverzüglich, wenn er am nächsten Morgen die Polizei oder den Geschädigten informiert (BayObLG VRS 58, 406 ; 58, 408; …
  • OLG München, 25.04.2014 - 10 U 3357/13

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur

    Bei nächtlichen Unfällen mit eindeutiger Haftungslage kann die Unverzüglichkeit je nach Sachverhalt noch zu bejahen sein, wenn der Unfallbeteiligte die Feststellungen bis zum frühen Vormittag des darauf folgenden Tages ermöglicht hat (OLG Köln VRS 64, 116, 118 f.; OLG Hamm VRS 61, 263, 265; BayObLG VRS 58, 406).
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