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BayObLG, 03.10.1986 - RReg. 1 St 95/86 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Landfriedensbruch; Besonders schwerer Fall; Menschenansammlung; Stein; Werfen
Papierfundstellen
- MDR 1987, 162
- StV 1986, 530
- JR 1987, 466
- BayObLGSt 1986, 103
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf …
Auszug aus BayObLG, 03.10.1986 - RReg. 1 St 95/86
So wird ein Stein bereits dadurch als Waffe verwendet, daß der Täter durch die Drohung, ihn gegen Personen zu werfen, auf diese einzuwirken versucht (vgl. BGHSt 26, 176/180).
- BGH, 26.03.2019 - 4 StR 381/18
Täterschaft (Mittäterschaft: Voraussetzungen); Landfriedensbruch (alte Fassung: …
aa) Nach dem hier anzuwendenden § 125a Satz 2 Nr. 2 2. Alternative StGB aF ist es - worauf es nach der Neufassung der Vorschrift ebenso wie bei § 113 Abs. 2 StGB nun nicht mehr ankommt (vgl. BTDrucks. 18/11161, S. 9 und 10) - erforderlich, dass der Täter die Absicht hatte, das mitgeführte gefährliche Werkzeug bei der Tat zu verwenden, wobei ein zumindest mittelbarer Einsatz gegen eine Person ins Auge gefasst worden sein muss (vgl. BayObLG, Urteil vom 3. Oktober 1986 - 1 St 95/86, BayObLGSt 1986, 103, 104 f. (zur "anderen Waffe');… Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 125a Rn. 9;… Krauss in LK-StGB, 11. Aufl., § 125a Rn. 17;… Ostendorf in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 125a Rn. 9; Dölling, JR 1987, 467, 468;… Schäfer in MünchKomm.z.StGB, 3. Aufl., § 125a Rn. 38 mwN). - BGH, 25.09.1997 - 4 StR 438/97
Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele in die Urteilsformel - Waffenqualität von …
Die Voraussetzungen des § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB erfüllen nicht nur Waffen im technischen Sinn, sondern alle Gegenstände, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der beabsichtigten konkreten Art ihrer Benutzung geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (…vgl. BGHR StGB § 125 a Waffe 1; BayObLG JR 1987, 466;… Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 125 a Rdn. 8 m.w.N.).