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   OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11   

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https://dejure.org/2012,4458
OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11 (https://dejure.org/2012,4458)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11 (https://dejure.org/2012,4458)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 1 St OLG Ss 292/11 (https://dejure.org/2012,4458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Absprache, Verständigung, Verwertungsverbot

  • openjur.de

    §§ 344 Abs. 2 Satz 2, 254, 257c Abs. 4 Satz 3 StGB

  • openjur.de

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der Unverwertbarkeit eines erstinstanzlichen Geständnisses wegen Verfahrensverständigung; Mindestvoraussetzungen für die Annahme eines Verwertungsverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verfahrensrüge im strafgerichtlichen Verfahren; Verwertbarkeit eines erstinstanzlichen Geständnisses nach erfolgter Rechtsmitteleinlegung im Berufungsverfahren; Voraussetzungen für die Annahme eines Verlesungsverbots und Verwertungsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertungsverbot bezüglich eines Geständnisses bei nicht zustande gekommener Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Absprache - es gibt kein instanzübergreifendes Verwertungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 255
  • StV 2012, 590
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11
    b) Zu den weiteren Rügen der Verletzung des § 244 Abs. 3 StPO und der Amtsaufklärungspflicht des § 244 Abs. 2 StPO hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 7.12.2011 unter Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 1988, 501, 502 ausgeführt:.
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 338/95

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Darlegung von Tatsachen - Verfahrensverstoß -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11
    8 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO für eine zulässig erhobene Verfahrensrüge erforderlich, dass die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegungen das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (vgl. BGH NStZ 1996, 145).
  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11
    Durch die Ablehnung des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, dessen Voraussetzungen nach den Feststellungen der Strafkammer nahe liegen (vgl. BGH, NStZ 2010, 151 m. Anm. Hecker, JuS 2010, 648, 650 m. zahlr. w.N. in Fn. 14; OLG Köln, NStZ 2011, 477, 478; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012 § 224 Rn. 9c), ist der Angeklagte aber nicht beschwert.
  • OLG Köln, 15.12.2010 - 2 Ws 815/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung des Nebenklägers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11
    Durch die Ablehnung des Qualifikationstatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, dessen Voraussetzungen nach den Feststellungen der Strafkammer nahe liegen (vgl. BGH, NStZ 2010, 151 m. Anm. Hecker, JuS 2010, 648, 650 m. zahlr. w.N. in Fn. 14; OLG Köln, NStZ 2011, 477, 478; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012 § 224 Rn. 9c), ist der Angeklagte aber nicht beschwert.
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.02.2012 - 1 St OLG Ss 292/11
    Darüber hinaus wird in der Rechtsprechung auch ein Verwertungsverbot angenommen, wenn die Staatsanwaltschaft Berufung mit dem Ziel eingelegt hat, eine Strafe jenseits des abgesprochenen Rahmens zu erreichen, weil diese Fallgestaltung der Loslösung durch das Gericht gleichzustellen sei (vgl. OLG Düsseldorf StV 2011, 80, 81 m. krit. Anm. Kuhn StV 2012, 10; abl. zur Begr. auch Velten, StV 2012, 172, 176 Fn. 28; zust. hingegen Jahn, StV 2011, 497, 501).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Für den Fall, dass - wie hier - die Staatsanwaltschaft indes - jedenfalls auch - zu Ungunsten des Angeklagten erfolgreich ein Rechtsmittel eingelegt hat, entspricht es der überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur, ein Verwertungsverbot anzunehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10, StV 2011, 80, 81 mit zustimmender Anmerkung Kuhn, StV 2012, 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2014 - 3 (6) Ss 642/13, NStZ 2014, 294, 295 mit zustimmender Anmerkung Moldenhauer, NStZ 2014, 493; MüKoStPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 177 f.; Altvater, StraFo 2014, 221, 222; weitergehend - stets ein Verwertungsverbot annehmend - LR/Stuckenberg aaO Rn. 68; SKStPO/Velten, 5. Aufl., § 257c Rn. 48; KMR/v. Heintschel-Heinegg, 56. EL, § 257c Rn. 53; HKStPO/Temming, 5. Aufl., § 257c Rn. 37; aA möglicherweise BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12, NStZ-RR 2013, 373, das eine Beschränkung der staatsanwaltschaftlichen Revision auf den Strafausspruch nach vorausgegangener Verständigung und Geständnis des Angeklagten für wirksam gehalten hat; offen gelassen von OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 1 St OLGSs 292/11, NStZ-RR 2012, 255, 256).
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    Die Beschränkung eines zuungunsten des Angeklagten eingelegten Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft auf den Strafausspruch wird dann überwiegend für unwirksam erachtet (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Düsseldorf aaO, 82; OLG Naumburg aaO; Meyer-Goßner/ Schmitt, aaO, § 318 Rn. 17; LR/Stuckenberg, aaO; SSW-StPO/Ignor/Wegener, aaO Rn. 126; BeckOK StPO/Eschelbach, aaO, § 318 Rn. 23; Schneider NZWiSt 2015, 1, 4; offen gelassen von OLG Nürnberg NStZ-RR 2012, 255, 256; siehe auch Wenske NStZ 2015, 137, 143).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2014 - 3 (6) Ss 642/13
    Damit ist jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass sich das Berufungsgericht freiwillig - mittelbar - an eine in erster Instanz erzielte Verständigung bindet, indem es das erstinstanzlich im Rahmen einer zulässigen Verständigung abgegebene Geständnis durch Sekundärbeweismittel in die Berufungshauptverhandlung einführt (hierzu OLG Nürnberg, NStZ-RR 2012, 255; BeckOK-Eschelbach, a.a.O.; KK-Moldenhauer/Wenske, StPO, 7. Aufl., Rdn. 37, 42 zu § 257c; a.A. wohl Niemöller/Schlothauer/Weider-Weider, a.a.O., Rdn. 99: Geständnis grundsätzlich unverwertbar).
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