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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1956 - 1 StE 8/56   

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BGH, 30.06.1956 - 1 StE 8/56 (https://dejure.org/1956,398)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1956 - 1 StE 8/56 (https://dejure.org/1956,398)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1956 - 1 StE 8/56 (https://dejure.org/1956,398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 310
  • NJW 1956, 1406
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1954 - 2 StR 29/54
    Auszug aus BGH, 30.06.1956 - 1 StE 8/56
    Es kann somit dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem von dem Oberbundesanwalt vorgeschlagenen Vorgehen um eine echte Analogie oder nur um eine Auslegung nach Zweck und Sinn der in Betracht kommenden Vorschriften handeln würde (vgl. hierzu u.a. BGHSt 6, 131 und 8, 66, 70).

    In dem einen wie dem anderen Falle ist aber Voraussetzung für die gewünschte Ergänzung, daß eine Gesetzeslücke besteht; sie scheidet aus, wenn das Gesetz erkennbar eine endgültige Regelung getroffen hat (BGHSt 6, 131; BGHZ 11 Anh., 88 ff.).

  • BGH, 13.07.1955 - StE 68/52
    Auszug aus BGH, 30.06.1956 - 1 StE 8/56
    Es kann somit dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem von dem Oberbundesanwalt vorgeschlagenen Vorgehen um eine echte Analogie oder nur um eine Auslegung nach Zweck und Sinn der in Betracht kommenden Vorschriften handeln würde (vgl. hierzu u.a. BGHSt 6, 131 und 8, 66, 70).
  • BGH, 02.08.1954 - StE 68/52
    Auszug aus BGH, 30.06.1956 - 1 StE 8/56
    § 90 a StGB erfaßt zudem einen in sich geschlossenen Sachverhalt, der nicht etwa als Vorbereitungshandlung zum Hochverrat zu werten ist; zum Teil ist sein Anwendungsbereich enger, als der des §§ 80 StGB , zum Teil aber auch weiter, wie der Senat in dem Urteil BGHSt 7, 222 ff. dargelegt hat.
  • BGH, 27.05.2020 - 1 StR 118/20

    Besonders schwere Brandstiftung (tätige Reue bei Beseitigung der konkreten

    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist eine Analogie zu Gunsten des Täters zulässig (vgl. BVerfG, BVerfGE 95, 96, 132; BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1956 - 1 StE 8/56 Rn. 10, BGHSt 9, 310, 311 f. und vom 11. April 1978 - KRB 1/77 Rn. 8, BGHSt 28, 53, 55 f.; Dannecker/Schuhr in LK-StGB, 13. Aufl., § 1 Rn. 282 ff.; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 1 Rn. 21; Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 1 Rn. 30 ff.).
  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

    § 129 StGB in der Fassung des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 (BGBl I 739) knüpft - ebenso wie der frühere § 90 a StGB in der Fassung des bezeichneten Gesetzes - an das Verbot des Art. 9 Abs. 2 GG an (vgl. BGHSt 9, 285, 287; 9, 310, 315/316), der sich, als Ausnahme von dem Grundrecht der Vereinsfreiheit, allein auf Vereinigungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes bezieht.
  • OLG Hamm, 29.09.1988 - 2 Ws 422/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf - Anrechnung von Therapiezeiten

    Zwar schließt § 1 StGB nach allgemeiner Auffassung (vgl. z. B. BGHSt 7, 190, 193; 9, 310, 311) eine Analogie zugunsten des Straftäters nicht aus; es fehlt jedoch an der für eine Gesetzes- oder Rechtsanalogie erforderlichen Grundvoraussetzung einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. dazu Eser in Schönke/Schröder, a.a.O. Rdn. 35; Tröndle in LK- StGB , 10. Aufl., Rdn. 39 a. E. jeweils zu § 1).

    Die Annahme einer solchen Lücke scheidet aus, wenn der Gesetzgeber erkennbar bewusst eine abschließende Regelung getroffen hat (BGHSt 9, 310, 312k; Krey, JZ 1978, 361, 362, 365).

  • BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77

    Verfolgungsverjährung bei Kartellordnungswidrigkeit, begangen durch Verbreitung

    Wie im Strafrecht ist auch im Ordnungswidrigkeitenrecht Analogie nur unzulässig, soweit sie sanktionsbegründend und sanktionsschärfend wirken würde (vgl. BGHSt 9, 310, 311; Göhler, OWiG 5. Aufl. § 3 Anm. 3 C; Lackner, StGB 11. Aufl. § 1 Anm. 1 c).
  • BGH, 05.01.1982 - AK 60/81

    Dringender Verdacht der Bildung terroristischer Vereinigungen - Dringender

    § 129 StGB in der Fassung des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 (BGBl I 739) knüpft- ebenso wie der frühere § 90 a StGB in der Fassung des bezeichneten Gesetzes - an das Verbot des Art. 9 Abs. 2 GG an (vgl. BGHSt 9, 285, 287; 9, 310, 315/316), der sich, als Ausnahme von dem Grundrecht der Vereinsfreiheit, allein auf Vereinigungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes bezieht.
  • OLG Nürnberg, 28.04.1965 - Ws 106/65

    Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Fahnenflucht; Ruhen der Wehrpflicht

    Eine ausfüllbare Gesetzeslücke darf aber nicht angenommen werden, wenn der Gesetzgeber erkennbar eine abschließende Regelung getroffen hat (BGHSt 9, 311 [BGH 30.06.1956 - 1 StE 8/56] ), wie er sie hier für Soldaten durch § 16 WStG i.V.m. § 1 WStG , §§ 1, 2 Soldatengesetz und durch die §§ 109, 109a StGB für Nichtsoldaten vorgenommen hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1957 - 1 StE 8/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1415
BGH, 05.11.1957 - 1 StE 8/56 (https://dejure.org/1957,1415)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1957 - 1 StE 8/56 (https://dejure.org/1957,1415)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1957 - 1 StE 8/56 (https://dejure.org/1957,1415)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 52
  • NJW 1957, 1846
  • MDR 1958, 262
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.12.1987 - StB 32/87

    Oberlandesgericht - Zuständigkeit - Kriminelle Ausländervereinigung -

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  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Werbung für offensichtlich sittlich schwer

    Die Gesetzesmaterialien können als "Argumentationshilfe" (vgl. Raisch, Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit S. 20/21) unterstützend, zur Behebung von Zweifeln und unter der Voraussetzung herangezogen werden, daß die Vorstellungen der an der Gesetzgebung beteiligten Organe im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (vgl. BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 130; 20, 238, 253; BGHSt 1, 74, 75/76; 8, 294, 298; 11, 52, 53; RGSt 37, 333, 334).
  • BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Zur Frage der

    Dies aber sind Kriterien, die neben dem - hier nicht völlig eindeutigen - Wortlaut zur Auslegung von Gesetzesvorschriften heranzuziehen sind (BVerfGE 11, 126, 129; 20, 238, 253; 22, 28, 37; 35, 263, 279 und 48, 246, 256; BGHSt 8, 295, 298 [BGH 24.11.1955 - 3 StR 360/55]; 11, 52, 53 und NJW 1975, 1844 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75]).
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