Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12   

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https://dejure.org/2012,5464
BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12 (https://dejure.org/2012,5464)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2012 - 1 StR 100/12 (https://dejure.org/2012,5464)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12 (https://dejure.org/2012,5464)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 StGB, § 56 Abs 2 StGB, § 267 Abs 3 S 4 StPO
    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendige Erörterung in den Urteilsgründen; günstige Prognose trotz Bewährungsbruchs

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit von Ausführungen des Gerichts zur Frage der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung bei Antrag des Verteidigers hierauf

  • rewis.io

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendige Erörterung in den Urteilsgründen; günstige Prognose trotz Bewährungsbruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56; StPO § 267 Abs. 3 S. 4
    Erforderlichkeit von Ausführungen des Gerichts zur Frage der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung bei Antrag des Verteidigers hierauf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    1 Jahr und 2 Monate für Diebstahl von Katzenfutter (72,46 €) "nicht unvertretbar hoch"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 201
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.1997 - 2 StR 63/97

    Anforderungen an die formgerechte Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12
    Aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Strafaussetzung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung geboten erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vom 6. März 2012 - 1 StR 50/12, Rn. 4).
  • BGH, 26.03.2003 - 2 StR 54/03

    Strafzumessung (gerechter Ausgleich des Unrechts- und Schuldgehalts)

    Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12
    Sie ist nicht unvertretbar hoch und löst sich noch nicht nach oben von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2003 - 2 StR 54/03, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 18).
  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 50/12

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12
    Aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Strafaussetzung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung geboten erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vom 6. März 2012 - 1 StR 50/12, Rn. 4).
  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Das pflichtgemäße Ermessen des Tatgerichts ist vorliegend auch nicht deshalb überschritten, weil die Strafkammer dem Angeklagten trotz seines Bewährungsversagens nochmals Bewährung gewährte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12, NStZ-RR 2012, 201 und vom 10. November 2004 - 1 StR 339/04, NStZ-RR 2005, 38).
  • BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21

    Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte

    Der Bewährungsbruch, den das Landgericht bei der Strafzumessung hervorgehoben und mithin auch bei der Entscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB nicht aus dem Blick verloren hat, schließt eine günstige Kriminalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB nicht von vornherein aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12, NStZ-RR 2012, 201; vom 23. Juni 1983 - 1 StR 376/83, NStZ 1983, 454).
  • BGH, 27.02.2020 - 4 StR 552/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Sozialprognose: Bewährungsversagen; Verzicht auf

    c) Der Umstand, dass der Angeklagte während einer laufenden Bewährungszeit zwei gravierende Betäubungsmittelstraftaten beging, hätte auch in die nach § 56 Abs. 1 StGB zu treffende Prognoseentscheidung als prognostisch relevantes Kriterium miteinbezogen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2012 ? 1 StR 100/12, NStZ-RR 2012, 201; Urteil vom 10. November 2004 ? 1 StR 339/04, NStZ-RR 2005, 38; Beschluss vom 4. Januar 1991 ? 5 StR 573/90, BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15).
  • BayObLG, 23.02.2024 - 206 StRR 55/24

    Strafaussetzung zur Bewährung, Revisionsgericht, Freiheitsstrafe,

    c) Noch zutreffend hat das Landgericht im Rahmen der Prognoseentscheidung berücksichtigt, dass der Angeklagte nach Begehung der hiesigen Tat erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt hat (UA S. 28), was aufgrund des Strafeindrucks zu einer positiven Prognose führen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2012, 1 StR 100/12, zitiert nach juris und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.03.2005, 1 Ss 203/04, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 14.05.2020 - 4 RVs 55/20

    Erstverbüßer in anderer Sache, Bewährungsprognose, Legalprognose,

    Der von der Strafhaft ausgehende Warneffekt lässt bei einem Erstverbüßer allgemein erwarten, dass das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (KG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2019 - (3) 161 Ss 20/19 (11/19) -, Rn. 4 - 5, juris; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 StR 210/12 - juris; BGH, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 StR 100/12 - juris).
  • OLG Bamberg, 03.08.2012 - 3 Ss 80/12

    Strafzumessung: Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafaussetzung zur

    Auch wenn nach den sonst getroffenen Feststellungen eine Strafaussetzung zur Bewährung keineswegs auf der Hand liegt, lassen all diese Umstände und Wertungen nämlich nicht den Schluss zu, eine Strafaussetzung zur Bewährung sei als derart fernliegend anzusehen, dass sich eine ausdrückliche Erörterung der Aussetzungsfrage in den Urteilsgründen als entbehrlich erweisen könnte (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Beschlüsse vom 21.03.2012 - 1 StR 100/12 = NStZ-RR 2012, 201 f. und vom 13.03.2008 - 4 StR 534/07 [bei juris] = StV 2008, 345 [Ls]).
  • BayObLG, 05.07.2022 - 202 StRR 68/22

    Aufhebung im Strafausspruch hinsichtlich des Ansehens von der Strafaussetzung zur

    bb) Gleichwohl schließt ein Bewährungsversagen eine nochmalige Strafaussetzung zur Bewährung nicht von vornherein aus (BGH, Urt. v. 14.04.2022 - 5 StR 313/21 bei juris; Beschluss vom 21.03.2012 - 1 StR 100/12 = NStZ-RR 2012, 201; Urt. v. 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306; 10.11.2004 - 1 StR 339/04 = NStZ-RR 2005, 38; Beschl. vom 04.01.1991 - 5 StR 573/90 = BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15; BayObLG a.a.O.).
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