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   BGH, 14.07.1970 - 1 StR 102/70   

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https://dejure.org/1970,5380
BGH, 14.07.1970 - 1 StR 102/70 (https://dejure.org/1970,5380)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1970 - 1 StR 102/70 (https://dejure.org/1970,5380)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1970 - 1 StR 102/70 (https://dejure.org/1970,5380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Betrugs - Verfahrensrüge der fehlerhaften Besetzung des erkennenden Gerichts - Revisionsgrund der Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit wegen der Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - 1 StR 102/70
    Es mag dahingestellt bleiben, inwieweit ein Revisionsgrund daraus hergeleitet werden könnte, daß dem Gericht infolge mangelnder Aufmerksamkeit ein durch eigenmächtiges oder versehentliches Verhalten von Hilfspersonen oder dritten Personen geschaffenes Hindernis für den freien Zutritt zur Verhandlung entgangen wäre (vgl. hierzu BGHSt 21, 72, 74 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]; 22, 297) [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68].
  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - 1 StR 102/70
    Es mag dahingestellt bleiben, inwieweit ein Revisionsgrund daraus hergeleitet werden könnte, daß dem Gericht infolge mangelnder Aufmerksamkeit ein durch eigenmächtiges oder versehentliches Verhalten von Hilfspersonen oder dritten Personen geschaffenes Hindernis für den freien Zutritt zur Verhandlung entgangen wäre (vgl. hierzu BGHSt 21, 72, 74 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]; 22, 297) [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68].
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - 1 StR 102/70
    Es mag dahingestellt bleiben, inwieweit ein Revisionsgrund daraus hergeleitet werden könnte, daß dem Gericht infolge mangelnder Aufmerksamkeit ein durch eigenmächtiges oder versehentliches Verhalten von Hilfspersonen oder dritten Personen geschaffenes Hindernis für den freien Zutritt zur Verhandlung entgangen wäre (vgl. hierzu BGHSt 21, 72, 74 [BGH 04.03.1966 - 4 StR 72/66]; 22, 297) [BGH 18.12.1968 - 2 StR 322/68].
  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 20/06

    Besetzung des Gerichts; Öffentlichkeitsgrundsatz bei der Auslosung der

    Dem entspricht es, dass die Öffentlichkeit in einem Verhandlungssaal auch dann als gewahrt anzusehen ist, wenn zwar die unmittelbare Tür verschlossen ist, potentielle Zuhörer aber durch die geöffnete Saaltür den Zuhörerraum betreten können (Senatsurteil vom 14. Juli 1970 - 1 StR 102/70; Kissel/ Mayer, GVG 4. Aufl. § 169 Rdn. 22).
  • BGH, 04.03.1975 - 1 StR 34/75

    Unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit der Verhandlung - Entziehung des

    Wenn also ein größeres, durch mehrere Eingänge zu betretendes Gerichtsgebäude nach Dienstschluß bis auf einen Eingang, der zu einem Sitzungssaal führt, in dem noch eine Verhandlung andauert, abgeschlossen und verdunkelt wird, so ist dadurch dem Publikum in der Regel der Zutritt zu diesem Sitzungssaal nicht in einer Weise erschwert, die unter dem Gesichtspunkt der Öffentlichkeit der Verhandlung bedenklich erscheinen müßte (BGH, Urteil vom 17. November 1970 - 1 StR 520/70 -, mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1972, 16, 18/19; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - 1 StR 102/70 -, für den Fall, daß eine von zwei Türen des Sitzungssaales abgeschlossen war).
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