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   BGH, 18.03.2008 - 1 StR 103/08   

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https://dejure.org/2008,4690
BGH, 18.03.2008 - 1 StR 103/08 (https://dejure.org/2008,4690)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2008 - 1 StR 103/08 (https://dejure.org/2008,4690)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2008 - 1 StR 103/08 (https://dejure.org/2008,4690)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vollziehung einer Maßregel vor Vollziehung einer zugleich verhängten Strafe; Vollziehung eines Teils der Strafe vor der Maßregel bei einer verhängten Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren

  • Judicialis

    StGB § 67 Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 5; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2, Abs. 6
    Bestimmung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 182
  • NStZ-RR 2008, 182
  • StV 2008, 306
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.2008 - 1 StR 644/07

    Vorwegvollzug der Maßregel nach neuem Recht (Geltung in der Revision;

    Auszug aus BGH, 18.03.2008 - 1 StR 103/08
    Dies hat auch der Generalbundesanwalt zutreffend im Einzelnen ausgeführt und belegt (vgl. zusammenfassend auch BGH, Beschl. vom 8. Januar 2008 - 1 StR 644/07).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 18.03.2008 - 1 StR 103/08
    Vielmehr kann der Senat die Dauer des Vorwegvollzuges ... selbst festlegen (vgl. BGH Beschl. v. 15. November 2007 - 3 StR 390/07).
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Nur auf der Grundlage einer solchen Prognose kann bestimmt werden, welcher Teil der Strafe (einschließlich der anzurechnenden Untersuchungshaft, vgl. BGH NStZ-RR 2008, 182) vorab zu vollziehen ist, bis exakt der in § 67 Abs. 5 StGB bezeichnete Zeitpunkt der Halbstrafenentlassung erreicht sein wird (vgl. BGH StV 2008, 638).
  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Aufgeben: Erreichung eines

    Der Halbstrafenzeitpunkt ist auch dann maßgeblich, wenn eine Entlassung des Angeklagten zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten ist (vgl. BGH NStZ 2008, 212; NStZ-RR 2007, 372; 2008, 142; 2008, 182; Fischer StGB 55. Aufl. § 67 Rdn. 11).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 327/09

    Vorwegvollzug (Abstellen auf den Halbstrafenzeitpunkt)

    Darauf, ob es naheliegend erscheint, dass die zuständige Strafvollstreckungskammer zu gegebener Zeit eine solche Entscheidung treffen wird, kommt es nicht an (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 182).
  • BGH, 24.11.2009 - 4 StR 422/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht;

    Darauf, ob es nahe liegend erscheint, dass die zuständige Strafvollstreckungskammer zu gegebener Zeit eine solche Entscheidung treffen wird, kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 18. März 2008 - 1 StR 103/08, NStZ-RR 2008, 182).
  • BGH, 08.04.2008 - 4 StR 21/08

    Vorwegvollzug (zwingende Regelung; Ermöglichung einer Halbstrafenaussetzung;

    Darauf, ob es nahe liegend erscheint, dass die zuständige Strafvollstreckungskammer zu gegebener Zeit eine solche Entscheidung treffen wird, kommt es nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2008 - 1 StR 103/08).
  • OLG Hamm, 05.08.2008 - 4 Ss 286/08

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch; Diebstahl im besonders schweren Fall;

    Im Übrigen dürfte insoweit auch die Rechtsprechung der übrigen Strafsenate einem solchen Verständnis entgegenstehen (vgl. BGH, 3. Strafsenat, StV 2008, 180, 180) = NStZ 2008, 213 ("Denn § 67 Abs. 2 S. 3 StGB n.F. bestimmt zwingend, dass der vor der Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB zu vollziehende Teil der Strafe so zu bemessen ist, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung gem. § 67 Abs. 5 S. 1 StGB n.F. möglich ist, wenn die Hälfte der Strafe erledigt ist."); 2. Strafsenat NStZ 2008, 212; 1. Strafsenat StV 2008, 306; wohl auch 4. Strafsenat StV 2007, 634).
  • BGH, 04.06.2014 - 5 StR 219/14

    Halbstrafenentlassung als Bezugspunkt der Beurteilung einer möglichen Anordnung

    Denn Bezugspunkt für die Beurteilung ist nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB die Halbstrafenentlassung nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. März 2008 - 1 StR 103/08, NStZ-RR 2008, 182).
  • BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit

    Im Anwendungsbereich des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB darf somit nur dann, wenn aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eine andere Entscheidung eher die Erreichung eines Therapieerfolges erwarten lässt, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden (vgl. BGH, Beschlss vom 09.08.2007 - 4 StR 283/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3; BT-Drucks. 16/1110, S. 14), von einer solchen Anordnung abgesehen werden (BGH, Beschluss vom 08.01.2008 - 1 StR 644/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 18.03.2008 - 1 StR 103/08, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - 2 StR 322/11, juris Rn. 3).
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