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   BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78   

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https://dejure.org/1978,5846
BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78 (https://dejure.org/1978,5846)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1978 - 1 StR 104/78 (https://dejure.org/1978,5846)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1978 - 1 StR 104/78 (https://dejure.org/1978,5846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen tateinheitlich mit Urkundenfälschung begangenen Betruges - Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts - Täuschung über die Eignung für eine zu besetzende Vertrauensstellung - Verfälschung von Ablichtungen des polizeilichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2042
  • MDR 1978, 683
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62

    Bauingenieur - § 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz,

    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78
    Über die Voraussetzungen des Anstellungsbetrugs bei Erschleichung eines privatrechtlichen Anstellungsverhältnisses (Anschluß an BGHSt 17, 254, 259).

    So kann ein Vermögensschaden des Dienstberechtigten namentlich auch in der Gefährdung erblickt werden, die dadurch entsteht, daß ein in einem privaten Dienstverhältnis stehen der Angestellter, der wegen Vermögensstraftaten erlittene erhebliche Vorstrafen verschwiegen hat, in der für ihn vorgesehenen Stellung über Vermögen des Dienstberechtigten verfügen kann (BGHSt 17, 254).

    Unter diesen Umständen ist die für das Vorliegen eines Vermögensschadens wesentliche Annahme des Tatrichters, die Firma R. GmbH sei schon mit der Anstellung des für Vermögensstraftaten anfälligen Angeklagten der konkreten und ständigen Gefahr ausgesetzt gewesen, daß der Angeklagte bei günstiger Gelegenheit zu ihrem Nachteil verfügen werde (vgl. BGHSt 17, 254, 259), ausreichend durch Feststellungen belegt.

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78
    Bei dieser Sachlage stellt das Vorlegen der Ablichtungen jedenfalls eine Form des Gebrauchmachens von der verfälschten und gefälschten Originalurkunde dar (vgl. BGHSt 5, 291; BGH NJW 1965, 642, 643; BGH, Urteil vom 18. August 1970 - 1 StR 43/70).
  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 93/61
    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78
    Zwar ist in den Fällen des Erschleichens einer privatrechtlichen Anstellung für die Feststellung eines durch die Täuschungshandlung des Bewerbers bewirkten Vermögensschadens im allgemeinen nur Raum, wenn die vom Dienstherrn zu erbringenden geldlichen Leistungen wertmäßig die vom Verpflichteten zugesagten und geleisteten Dienste übersteigen (BGH NJW 1961, 2027 Nr. 18).
  • BGH, 12.01.1965 - 1 StR 480/64

    Berücksichtigung zusätzlicher Schäden bei der Strafzumessung - Nachträgliche

    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78
    Bei dieser Sachlage stellt das Vorlegen der Ablichtungen jedenfalls eine Form des Gebrauchmachens von der verfälschten und gefälschten Originalurkunde dar (vgl. BGHSt 5, 291; BGH NJW 1965, 642, 643; BGH, Urteil vom 18. August 1970 - 1 StR 43/70).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78
    Die vom Angeklagten bei der Bewerbung vorgelegten Fotokopien waren zwar als solche keine Urkunden im Sinne von § 267 StGB (BGHSt 24, 140).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Darüber hinaus ist ein Gefährdungsschaden darin zu sehen, dass ein Angestellter erhebliche Vorstrafen wegen Vermögensdelikten verschwiegen hatte und in der neuen Stellung über Vermögen des Arbeitgebers verfügen konnte (BGH, Urteil vom 9. Mai 1978 - 1 StR 104/78, NJW 1978, 2042).
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Anders als die Beschwerdeführerin meint, hat die Strafkammer zudem erkennbar bedacht, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung auch in der Variante des Gebrauchmachens gemäß § 267 Abs. 1, Var. 3 StGB verwirklicht werden kann, sofern die Kopie einer unechten oder verfälschten Urkunde zur Täuschung über beweiserhebliche Umstände im Rechtsverkehr verwendet, mithin von der Urschrift Gebrauch gemacht wird (vgl. BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 12. Januar 1965 - 1 StR 480/64, NJW 1965, 642, 643; vom 9. Mai 1978 - 1 StR 104/78, NJW 1978, 2042, 2043; vgl. auch Senat, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10

    Voraussetzung für die Verurteilung wegen Anstellungsbetrugs

    Nach § 263 StGB strafbar ist daher, wer eine Stellung erschleicht, die ihm ohne die fälschlich vorgespiegelte Ausbildung möglicherweise überhaupt nicht oder nur gegen eine geringere Bezahlung übertragen worden wäre (vgl. RGSt 64, 33, 36 f.; RGSt 65, 273, 275; BGHSt 17, 254, 257; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGH NJW 1978, 2042, 2043; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).

    Zum Anderen hat der Bundesgerichtshof eine besondere Vertrauensstellung regelmäßig nur dann angenommen, wenn der Vermögensbereich des Arbeitgebers betroffen war, etwa bei der Anstellung als selbstständiger Einkäufer (vgl. BGH NJW 1978, 2042) oder bei der Anstellung als Bauingenieur mit der Möglichkeit, über Baustoffe und Baugeräte selbstständig zu verfügen (vgl. BGHSt 17, 254, 259 unter dem Gesichtspunkt der Vermögensgefährdung).

  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 515/05

    Verurteilung eines Landrats wegen Untreue rechtskräftig

    Eine Übertragung ist aber zulässig und geboten, wenn die von der betroffenen Person zu erfüllenden Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit voraussetzen (BVerfG aaO; BGHSt 17, 254, 256 f.; BGH NJW 1978, 2042, 2043; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 263 Rdn. 92; § 266 Rdn. 59; Cramer/Perron in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 154; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 17.10.1979 - 2 StR 79/79

    Zur Urkundseigenschaft einer Fotokopie eines Abschlusszeugnisses - Nutzung der

    Sie war aber nach den Feststellungen von einer ihrerseits verfälschten Urkunde abgenommen worden, so daß es nur eine besondere Form des Gebrauchmachens von der verfälschten Urkunde war, als der Angeklagte eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Fotokopie anfertigen ließ und diese dann der Behörde vorlegte (vgl. BGHSt 5, 291; 24, 140, 142; BGH Urt. v. 9. Mai 1978 - 1 StR 104/78 -).
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