Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,17968
BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86 (https://dejure.org/1986,17968)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1986 - 1 StR 105/86 (https://dejure.org/1986,17968)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1986 - 1 StR 105/86 (https://dejure.org/1986,17968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,17968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Diebstahl, Hehlerei und Anstiftung zur Urkundenfälschung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Tatmehrheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86
    Anstifter und Gehilfen der Vortat, die im Anschluß an die Vortat Hehlereihandlungen begehen, sind nicht nur der Anstiftung oder Beihilfe zur Vortat, sondern auch der Hehlerei schuldig, und zwar auch dann, wenn sie bereits bei der Teilnahmehandlung auf die Beute abzielen (BGHSt 7, 134, 142; 8, 390, 392; 13, 403, 405; 22, 206, 207; BGH, Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77 - BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].

    Anstiftung zum Diebstahl und Hehlerei stehen in der Regel auch dann im Verhältnis der Tatmehrheit, wenn sich die Anstiftung auf die später gehehlte Beute bezog (BGHSt 22, 206).

    Da jeweils zwischen der Bestellung eines zu stehlenden Pkws, der Beendigung des Diebstahls sowie dem Beginn der Hehlertätigkeit eine gerade Zeit lag und sich die Handlungen an verschiedenen Orten abspielten, bestand auch kein enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang, der die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit und damit nur einer Tat im Rechtssinne rechtfertigen könnte (vgl. BGHSt 22, 206, 209).

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86
    Ein Gesamtvorsatz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fortgesetzten Handlung kommt in Betracht, wenn die Tat von vornherein bis in alle Einzelheiten geplant ist und zum Ziele hat, in kürzeren Zeitabständen dasselbe Rechtsgut auf stets dieselbe Art und Weise so lange wie möglich zu verletzen (BGHSt 26, 4).

    Er muß vielmehr entschlossen sein, dieselbe Handlung in engem zeitlichen Zusammenhang immer wieder zu begehen (BGHSt 26, 4, 7).

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86
    Anstifter und Gehilfen der Vortat, die im Anschluß an die Vortat Hehlereihandlungen begehen, sind nicht nur der Anstiftung oder Beihilfe zur Vortat, sondern auch der Hehlerei schuldig, und zwar auch dann, wenn sie bereits bei der Teilnahmehandlung auf die Beute abzielen (BGHSt 7, 134, 142; 8, 390, 392; 13, 403, 405; 22, 206, 207; BGH, Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77 - BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].

    Offen bleiben kann, ob sich Erörterungen im nichttragenden Teil einer Entscheidung des zweiten Strafsenats (BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84] im Sinne der vom Generalbundesanwalt vorgetragenen Rechtsansicht deuten lassen.

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86
    Anstifter und Gehilfen der Vortat, die im Anschluß an die Vortat Hehlereihandlungen begehen, sind nicht nur der Anstiftung oder Beihilfe zur Vortat, sondern auch der Hehlerei schuldig, und zwar auch dann, wenn sie bereits bei der Teilnahmehandlung auf die Beute abzielen (BGHSt 7, 134, 142; 8, 390, 392; 13, 403, 405; 22, 206, 207; BGH, Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77 - BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw.

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86
    Anstifter und Gehilfen der Vortat, die im Anschluß an die Vortat Hehlereihandlungen begehen, sind nicht nur der Anstiftung oder Beihilfe zur Vortat, sondern auch der Hehlerei schuldig, und zwar auch dann, wenn sie bereits bei der Teilnahmehandlung auf die Beute abzielen (BGHSt 7, 134, 142; 8, 390, 392; 13, 403, 405; 22, 206, 207; BGH, Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77 - BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].
  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59

    Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86
    Anstifter und Gehilfen der Vortat, die im Anschluß an die Vortat Hehlereihandlungen begehen, sind nicht nur der Anstiftung oder Beihilfe zur Vortat, sondern auch der Hehlerei schuldig, und zwar auch dann, wenn sie bereits bei der Teilnahmehandlung auf die Beute abzielen (BGHSt 7, 134, 142; 8, 390, 392; 13, 403, 405; 22, 206, 207; BGH, Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77 - BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86
    In diesem Sinne ausreichende Feststellungen hat der Tatrichter hier nicht getroffen; die Anwendung des Zweifelssatzes zu Gunsten des Angeklagten scheidet aus (vgl. BGHSt 23, 33, 35).
  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 163/77

    Anforderungen an den Gesamtvorsatz in Hinblick auf die Einzelakte einer

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86
    Anstifter und Gehilfen der Vortat, die im Anschluß an die Vortat Hehlereihandlungen begehen, sind nicht nur der Anstiftung oder Beihilfe zur Vortat, sondern auch der Hehlerei schuldig, und zwar auch dann, wenn sie bereits bei der Teilnahmehandlung auf die Beute abzielen (BGHSt 7, 134, 142; 8, 390, 392; 13, 403, 405; 22, 206, 207; BGH, Urteil vom 9. August 1977 - 1 StR 163/77 - BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].
  • BGH, 14.10.1981 - 3 StR 322/81

    Doch keine Hehlerei - § 354 Abs. 2 StPO, Bindung des neuen Tatrichters an den

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 1 StR 105/86
    Bei § 260 StGB handelt es sich um eine gegenüber der Hehlerei (§ 259 StGB) qualifizierte Strafvorschrift, deren Vorliegen - im Gegensatz zu bloßen Strafzumessungsregeln - in der Urteilsformel kenntlich gemacht werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 29, 30; Granderath MDR 1984, 988).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

    Beide Rechtsgutsverletzungen bedingen die tatmehrheitliche Strafbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1954 - GSSt 1/54, BGHSt 7, 134; Urteile vom 29. April 1986 - 1 StR 105/86 Rn. 4, 6 und vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68, BGHSt 22, 206).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

    b) Für den Fall, dass die neue Strafkammer abermals von einer bloßen Gehilfenstellung des Angeklagten S. bei den Betrugshandlungen ausgehen sollte, wird zu prüfen sein, ob die regelmäßig noch "vor Ort' an ihn erfolgte Übergabe der Mobiltelefone bereits die Voraussetzungen eines Sichverschaffens im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB erfüllt, was sich wiederum auf die Bewertung der Konkurrenzverhältnisse auswirken könnte: zwischen der Beteiligung an der Vortat und einer anschließenden Hehlerei kommt ausnahmsweise Tateinheit in Betracht, wenn die einzelnen Betätigungsakte räumlich und zeitlich in einem so engen Zusammenhang stehen, dass sie bei lebensnaher Betrachtung schon äußerlich eine Einheit im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit bilden (BGH, Urteile vom 29. April 1986 - 1 StR 105/86, wistra 1986, 217, und vom 16. Juli 1968 - 1 StR 25/68, NJW 1968, 1973, 1974; MüKo-StGB/Maier, 2. Aufl., § 259 Rn. 180).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87

    Anforderungen an Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Teilakten - Anforderungen

    Der Bundesgerichtshof hat es insoweit stets als ausreichend angesehen, daß der Täter die Absicht hat, dasselbe Rechtsgut auf dieselbe Art und Weise in engem zeitlichen Zusammenhang immer wieder zu verletzen (BGHSt 12, 148, 156; 26, 4, 7 f.; BGH, Urt. vom 29. April 1986 - 1 StR 105/86 - bei Holtz MDR 1986, 793).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht