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   BGH, 13.06.1978 - 1 StR 108/78   

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https://dejure.org/1978,5048
BGH, 13.06.1978 - 1 StR 108/78 (https://dejure.org/1978,5048)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1978 - 1 StR 108/78 (https://dejure.org/1978,5048)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78 (https://dejure.org/1978,5048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der deutschen Gerichtsbarkeit bei Rücknahme des allgemeinen Verzichts auf das Vorrecht der deutschen Gerichtsbarkeit durch die zuständige deutsche Behörde - Mord und Raub als Teil der konkurrierenden Strafgerichtsbarkeit des Entsende- und des Aufnahmestaates - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 108/78
    Hatte er sich eine ganz bestimmte Handlung vorgenommen und führt er diese aus, ohne daß der erstrebte oder einberechnete Erfolg eintritt, so ist der Versuch beendet (BGHSt 10, 129, 131; 22, 330).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - 1 StR 108/78
    Hatte er sich eine ganz bestimmte Handlung vorgenommen und führt er diese aus, ohne daß der erstrebte oder einberechnete Erfolg eintritt, so ist der Versuch beendet (BGHSt 10, 129, 131; 22, 330).
  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    So hat das Landgericht zutreffend auf die konkrete Ausgestaltung der belastenden Maßnahmen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. September 1953 - 4 StR 791/53, BGHSt 4, 325, 326 f. und vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Oktober 1974 - Ws 341/74, NJW 1975, 509) und der Intensität des dadurch ausgelösten Eingriffs in die körperliche Bewegungsfreiheit abgestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00, NJW 2002, 3161).

    Hieraus lässt sich nämlich entnehmen, dass sich der Angeklagte weder einer Anstaltsordnung unterwerfen musste noch durch aufgezwungene Gemeinschaft belastet war (vgl. zu diesen Aspekten BGH, Urteil vom 17. September 1953 - 4 StR 791/53, BGHSt 4, 325, 326 f.), sondern nur Ausgangsbeschränkungen zu gewärtigen hatte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78), die zudem durch zahlreiche Ausgangsgenehmigungen, so u.a. ein täglicher zweistündiger Spaziergang, abgemildert waren.

  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

    Denn dadurch hat keine haftgleiche Freiheitsentziehung stattgefunden; vielmehr lag nur eine Freiheitsbeschränkung vor (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78 - S. 7 [Gewahrsam]; OLG Zweibrücken NJW 1975, 509 [Ausgehverbot]; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 2; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 51 Rdn. 4).
  • AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17

    Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter

    Auch wenn die tatsächlichen Auswirkungen auf einen Beschuldigten bzw. Betroffenen in subjektiver Hinsicht faktisch ähnlich sind, führt dies nicht zu einer rechtlich zwingenden Gleichstellung zwischen Freiheitsentziehung und Gewahrsamsvollzug als Freiheitsbeschränkung (vgl. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 15.10.1974 - Ws 341/74, NJW 1975, S. 509, zitiert nach beck-online; BGH, Urteil vom 13.06.1978 - 1 StR 108/78, zitiert nach juris, Rn. 17; BGH, Beschluss vom 25.11.1997 - 1 StR 465/97, zitiert nach juris, unter 3.).
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