Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2712
BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00 (https://dejure.org/2000,2712)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2000 - 1 StR 110/00 (https://dejure.org/2000,2712)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 1 StR 110/00 (https://dejure.org/2000,2712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Angebliche Zusage der vorzeitigen Haftentlassung

§ 302 StPO, Rechtsmittelverzicht ausnahmsweise unwirksam nur bei unzulässiger Willensbeeinflussung, nicht schon bei enttäuschten Erwartungen des Angeklagten

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 456a StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei angeblicher verbindlicher Zusage einer Anwendung des § 456a StPO; Dienstliche Äußerung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelverzicht - Revision - Wiedereinsetzung - Frist - Absehen - Vollstreckung - Auslieferung - Landesverweisung - Zusicherung - Reststrafenaussetzung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 456a; ; StPO § 45 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1
    Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 272/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Revisionseinlegungsfrist

    Die dahingehende Verzichtserklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. nur Senat StV 2000, 542, 543 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2007 - 4 StR 595/06

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung (wirksamer Rechtsmittelverzicht)

    Die dahingehende Erklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH StV 2000, 542, 543 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.2014 - 5 StR 244/14

    Kein Widerruf eines wirksamen Rechtsmittelverzichts

    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (vgl. BGH StV 2000, 542, 543; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 4; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht