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   BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02   

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BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02 (https://dejure.org/2002,1939)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2002 - 1 StR 111/02 (https://dejure.org/2002,1939)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2002 - 1 StR 111/02 (https://dejure.org/2002,1939)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 247a StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 96 StPO; § 68 Abs. 3 StPO; § 137 StPO; § 132 GVG; Art. 20 Abs. 3 GG
    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei / verdeckte Ermittler (Identifizierung des Vernommenen verhindernde technische Veränderung der Bild- und Tonübertragung bei anderenfalls entgegenstehender Sperrerklärung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeugenvernehmung - Vernehmung - Audiovisuell - Deckname - Stimmenverzerrung - Graphic Equalizer - Innenministerium - Sperrerklärung - Abschirmung

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 4; ; StPO § 68 aF; ; StPO § 247a; ; StPO § 68 Satz 2; ; StPO § 68 Abs. 3; ; StPO § 251 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247 a
    Audiovisuelle Zeugenvernehmung mit optischer und akustischer Verfremdung des Zeugen bei drohender Sperrerklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 74
  • NJW 2003, 74
  • NStZ 2003, 274
  • StV 2002, 639
  • StV 2003, 5 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • EGMR, 20.11.1989 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
    Die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat der Verwertung des Wissens anonym gehaltener Zeugen durch Beweissurrogate erhebliche Grenzen gesetzt (z.B. EGMR StV 1990, 481 - Kostovski ./. Niederlande - StV 1991, 193 - Windisch ./. Österreich - NJW 1992, 388 - Lüdi ./. Schweiz - StV 1997, 617 - van Mechelen ./. Niederlande - StraFo 2002, 160 - Visser ./. Niederlande -).

    Die Verteidigungsrechte sind dann jedoch nur gewahrt, wenn die Verteidigung eine angemessene und geeignete Gelegenheit erhält, die Glaubwürdigkeit der Gewährsperson überhaupt in Frage zu stellen und sie zu befragen, sei es in dem Stadium der Ermittlungen oder zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens (so schon EGMR StV 1990, 481, 482).

    War dies nicht möglich, so kann die Beschränkung des Fragerechts der Verteidigung auch nicht adäquat durch eine "zurückhaltende Beweiswürdigung" (siehe die Nachweise oben unter Nr. 1) ausgeglichen werden (EGMR StV 1990, 481, 482).

    Die Behinderung der Verteidigung durch die fehlende Möglichkeit einer Befragung der VP oder VE könnte dann kompensiert sein, wenn die aus dieser Quelle herrührenden Informationen nicht als alleinige oder maßgebliche Urteilsgrundlagen, sondern nur zur Abrundung des sonstigen Beweisergebnisses herangezogen werden (EGMR StV 1990, 481, 483; BGH NStZ 2000, 265).

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
    Er fragt im Hinblick auf den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Oktober 1983 - BGHSt 32, 115, 124f. - bei den anderen Strafsenaten an, ob sie dieser Auffassung zustimmen.

    Soweit der Große Senat für Strafsachen mit Beschluß vom 17. Oktober 1983 festgestellt hat, daß "das geltende Recht eine Beweisaufnahme unter optischer oder akustischer Abschirmung nicht vor(sieht)" (BGHSt 32, 115, 124f.), erscheint dies dem Senat wegen durchgreifend geänderter Rechtslage als überholt.

    Der Beschluß des Großen Senats vom 17. Oktober 1983 (BGHSt 32, 115) steht dieser Verfahrensweise nicht mehr entgegen.

  • EGMR, 23.04.1997 - 21363/93

    VAN MECHELEN ET AUTRES c. PAYS-BAS

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
    Die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat der Verwertung des Wissens anonym gehaltener Zeugen durch Beweissurrogate erhebliche Grenzen gesetzt (z.B. EGMR StV 1990, 481 - Kostovski ./. Niederlande - StV 1991, 193 - Windisch ./. Österreich - NJW 1992, 388 - Lüdi ./. Schweiz - StV 1997, 617 - van Mechelen ./. Niederlande - StraFo 2002, 160 - Visser ./. Niederlande -).

    Mit seinem Urteil in dem Fall van Mechelen (StV 1997, 617; ebenso neuestens EGMR StraFo 2002, 160 - Visser ./. Niederlande -) hat der EGMR die Grenzen noch deutlich enger gezogen.

  • EGMR, 14.02.2002 - 26668/95

    VISSER v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
    Die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat der Verwertung des Wissens anonym gehaltener Zeugen durch Beweissurrogate erhebliche Grenzen gesetzt (z.B. EGMR StV 1990, 481 - Kostovski ./. Niederlande - StV 1991, 193 - Windisch ./. Österreich - NJW 1992, 388 - Lüdi ./. Schweiz - StV 1997, 617 - van Mechelen ./. Niederlande - StraFo 2002, 160 - Visser ./. Niederlande -).

    Mit seinem Urteil in dem Fall van Mechelen (StV 1997, 617; ebenso neuestens EGMR StraFo 2002, 160 - Visser ./. Niederlande -) hat der EGMR die Grenzen noch deutlich enger gezogen.

  • BGH, 05.02.1993 - 2 StR 525/92

    Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweiswürdigung - V-Mann - Sperrung -

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
    Die Beweisaufnahme ist stets in einer Form durchzuführen, die - unter Beachtung der Belange des Zeugen - dem im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen Verfahren am nächsten kommt (vgl. BGH NStZ 1993, 292).

    Auch die Vernehmung der polizeilichen Verhörsperson als Zeuge vom Hörensagen in der Hauptverhandlung und die Möglichkeit ihrer Befragung durch die Verteidigung kann danach unzureichend sein (vgl. EGMR StV 1991, 193, 194); denn die VP und VE, die keine persönlichen Aussagen in der Hauptverhandlung machen, sind und bleiben ebenfalls Belastungszeugen im Sinne des Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK (EGMR NJW 1992, 388, 389; BGH NStZ 1993, 292), so daß auch ihnen gegenüber das Fragerecht des Angeklagten garantiert bleibt.

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
    Auch das Korrektiv der "vorsichtigen Beweiswürdigung" (vgl. BGHSt 17, 382; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 290; BGHSt 33, 83, 88; 33, 178, 181) ändert an dieser so eingeschränkten Tatsachengrundlage nichts.

    Ist die unmittelbare Vernehmung des Zeugen wegen einer Sperrerklärung der Innenverwaltung nicht möglich, läßt das Gesetz Beweissurrogate wie die Verlesung polizeilicher Vernehmungsprotokolle gemäß § 251 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 33, 83) oder die Vernehmung der polizeilichen Führungsbeamten der Gewährsperson als Zeugen vom Hörensagen (vgl. BGHSt 33, 178, 181) zu.

  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
    Auch das Korrektiv der "vorsichtigen Beweiswürdigung" (vgl. BGHSt 17, 382; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 290; BGHSt 33, 83, 88; 33, 178, 181) ändert an dieser so eingeschränkten Tatsachengrundlage nichts.

    Ist die unmittelbare Vernehmung des Zeugen wegen einer Sperrerklärung der Innenverwaltung nicht möglich, läßt das Gesetz Beweissurrogate wie die Verlesung polizeilicher Vernehmungsprotokolle gemäß § 251 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 33, 83) oder die Vernehmung der polizeilichen Führungsbeamten der Gewährsperson als Zeugen vom Hörensagen (vgl. BGHSt 33, 178, 181) zu.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
    Diese stellen das verfassungsrechtlich geforderte (vgl. BVerfGE 57, 250, 285) bestmögliche und sachnähere Beweismittel dar.

    Auch das Korrektiv der "vorsichtigen Beweiswürdigung" (vgl. BGHSt 17, 382; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 290; BGHSt 33, 83, 88; 33, 178, 181) ändert an dieser so eingeschränkten Tatsachengrundlage nichts.

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
    Die Behinderung der Verteidigung durch die fehlende Möglichkeit einer Befragung der VP oder VE könnte dann kompensiert sein, wenn die aus dieser Quelle herrührenden Informationen nicht als alleinige oder maßgebliche Urteilsgrundlagen, sondern nur zur Abrundung des sonstigen Beweisergebnisses herangezogen werden (EGMR StV 1990, 481, 483; BGH NStZ 2000, 265).
  • EGMR, 15.06.1992 - 12433/86

    LÜDI v. SWITZERLAND

    Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EGMR (vgl. z.B. EGMR NJW 1992, 3088, 3089) bestimmt sich die Zulässigkeit von Beweismitteln in erster Linie nach innerstaatlichem Recht, dessen Auslegung den nationalen Gerichten vorbehalten bleibt.
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    b) Bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage im übrigen ist letztlich nicht zwischen allgemeiner Glaubwürdigkeit und spezieller Glaubwürdigkeit unterschieden (vgl. schon BGH StV 1994, 64 m. w. N.; eingehend Boetticher in NJW Sonderheft für G. Schäfer 8, 12 m. w. N.); dementsprechend steht weniger die Frage nach einer allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen im Sinne einer dauerhaften personalen Eigenschaft (sein "Leumund") im Vordergrund, sondern vorrangig um die Analyse des Aussageinhalts, d. h. um eine methodische Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben einem tatsächlichen Erleben des Zeugen entsprechen (vgl. BGHSt 45, 164; StV 2002, 639, 640).
  • BVerfG, 16.12.2020 - 2 BvE 4/18

    Erfolgloses Organstreitverfahren gegen verweigerte Benennung eines

    Dort müssen V-Personen von vornherein mit einer Offenbarung der von ihnen übermittelten Informationen jedenfalls durch die Vernehmung ihres Quellenführers in der mündlichen Verhandlung rechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 StR 545/01 -, NStZ-RR 2002, S. 176; Beschluss vom 26. September 2002 - 1 StR 111/02 -, juris, Rn. 3 ff.; Urteil vom 11. September 2003 - 3 StR 316/02 -, NStZ 2004, S. 345 ).
  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02

    Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten

    Allerdings hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem nach Verkündung des angefochtenen Urteils ergangenen Beschluß vom 26. September 2002 (NJW 2003, 74) zu erkennen gegeben, daß er eine solche technische Veränderung der Bild- und Tonübertragung im Wege einer erweiternden Auslegung für rechtlich unbedenklich halte.

    Insbesondere wird das Urteil dem von der Rechtsprechung geforderten Korrektiv der vorsichtigen Beweiswürdigung (vgl. die Nachweise in BGH NJW 2003, 74) zum Ausgleich der eingeschränkten Aufklärungsmöglichkeit durch Verwendung eines sachferneren Beweismittels bei der Vernehmung lediglich eines Polizeibeamten zu den Angaben der Vertrauensperson gerecht.

  • BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06

    Fragerecht des Angeklagten (Konfrontationsrecht; verdeckter Ermittler;

    Angesichts der - von der Innenverwaltung im Einzelnen belegten - Gefährdung des Zeugen ist dessen verfremdet durchgeführte audiovisuelle Vernehmung - was auch die Revisionen anerkennen - auch bei Abwesenheit der Angeklagten unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Hinblick auf die Verteidigungsrechte der Angeklagten, gegenüber einer vollständigen Sperrung des Zeugen deutlich vorzugswürdig und entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH NJW 2003, 74; BGH NStZ 2005, 43).

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass in Fällen, in denen es genügt, Gefährdungen des Zeugen durch optische Ausschließungen des Angeklagten zu verhindern, eine solche reduzierte Abschirmung der Vernehmung dem Gesetz entspricht und - worauf die Revisionen zu Recht hinweisen - die Verteidigungsrechte des Angeklagten sachgerecht gewährleistet (vgl. BGH NJW 2003, 74, 75).

  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

    Durch diese Gesetzesänderung und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Entscheidung vom 17. Februar 1995 insoweit überholt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 224; vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, BGHSt 43, 237, 239; vom 26. September 2002 - 1 StR 111/02, NJW 2003, 74, 75; KK-StPO/Hannich, 7. Aufl., § 132 GVG, Rn. 8).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

    Unter Berücksichtigung des - von den deutschen Gerichten bei der Auslegung des nationalen Rechts zu beachtenden (vgl. BVerfGE 111, 307 ) - Rechts auf Befragung gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d EMRK muss dem Angeklagten danach die effektive Möglichkeit verschafft werden, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - 1 StR 111/02 -, NJW 2003, S. 74 m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04

    Telekommunikationsüberwachung; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren

    Der Senat hält an seiner mit Beschluß vom 26. September 2002 (NJW 2003, 74) näher begründeten Auffassung fest, daß eine audiovisuelle Vernehmung besonders gefährdeter Zeugen unter optischer und akustischer Abschirmung nicht nur keinen rechtlichen Bedenken begegnet, sondern sogar - insbesondere im Hinblick auf das Fragerecht des Angeklagten gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK - rechtlich geboten sein kann.
  • BGH, 07.03.2007 - 1 StR 646/06

    Recht auf ein faires Verfahren und Konfrontationsrecht (audiovisuelle Vernehmung

    c) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die audiovisuelle Vernehmung einer Gewährsperson in Verbindung mit deren optischer und akustischer Verfremdung das bessere Beweismittel sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wahrheitsfindung als auch unter dem der Verteidigungsmöglichkeiten sein kann (BGH NJW 2003, 74; NStZ 2005, 43; zuletzt NStZ 2006, 648 = StV 2006, 682).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer

    Für das Konfrontationsrecht gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d EMRK bedeutet dies, dass dem Angeklagten die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 74 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07

    Faires Verfahren (Konfrontationsrecht; Fragerecht; Berücksichtigung der EMRK);

    Für das Konfrontationsrecht gem. Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d EMRK bedeutet dies, dass dem Angeklagten die effektive Möglichkeit verschafft werden muss, einen Zeugen zu befragen und dessen Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in Frage zu stellen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 74 m.w. Nachw.).
  • OLG Jena, 06.03.2007 - 5 U 615/06
  • VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
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