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   BGH, 17.03.1981 - 1 StR 113/81   

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https://dejure.org/1981,4451
BGH, 17.03.1981 - 1 StR 113/81 (https://dejure.org/1981,4451)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1981 - 1 StR 113/81 (https://dejure.org/1981,4451)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1981 - 1 StR 113/81 (https://dejure.org/1981,4451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung der richterlichen Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung - Zulässigkeit der Verlesung bei Vorliegen eines Verstoßes gegen zwingendes Verfahrensrecht bei der Vernehmung - Erfordernis der Veranlassung des Zeugen zur zusammenhängenden Angabe des ihm vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 269
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - 1 StR 113/81
    Die Niederschrift über die richterliche Vernehmung vom 14. Dezember 1979 hätte daher nicht gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO verlesen werden dürfen (RGSt 74, 35; BGH JZ 53, 121; Löwe-Rosenberg-Meyer StPO 23. Aufl. § 69 Rdn. 4, 6, 16; Kleinknecht StPO, 34. Aufl. § 69 Rdn. 4).
  • RG, 08.01.1940 - 2 D 844/39

    Auch der beauftragte Richter hat bei der Vernehmung von Zeugen den § 69 StPO. zu

    Auszug aus BGH, 17.03.1981 - 1 StR 113/81
    Die Niederschrift über die richterliche Vernehmung vom 14. Dezember 1979 hätte daher nicht gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO verlesen werden dürfen (RGSt 74, 35; BGH JZ 53, 121; Löwe-Rosenberg-Meyer StPO 23. Aufl. § 69 Rdn. 4, 6, 16; Kleinknecht StPO, 34. Aufl. § 69 Rdn. 4).
  • BGH, 06.09.2022 - 1 StR 63/22

    Ablauf der Zeugenvernehmung (kein ordnungsgemäßer Ablauf bei Wiederholung der

    Da die Zeugin nach der Anordnung der Wiederholung der Beweisaufnahme durch die Vorsitzende jedoch nicht zunächst im Zusammenhang berichtete, sondern lediglich die ihr vorgehaltenen Angaben, die sie zuvor im Rahmen der Hauptverhandlung gemacht hatte, bestätigte, entsprach die wiederholte Vernehmung allerdings nicht den Vorgaben des § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1981 - 1 StR 113/81 Rn. 5 ff., Bertheau/Ignor in LR/StPO, 27. Aufl., § 69 Rn. 6; Slawik in KK/StPO, 8. Aufl., § 69 Rn. 4; Dahs, Die Revision im Strafprozess, 9. Aufl., Rn. 283a).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf

    Schon aus diesem Grund war die Verwertung unzulässig (vgl. RGSt 74, 35; BGH JZ 1953, 121 mit Anmerkung Lay; BGH, Beschluß vom 17. März 1981 - 1 StR 113/81 = bei Holtz MDR 1981, 632 sowie ständige Rechtsprechung und einhellige Meinung in der Literatur).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 156/97

    Versuchter Totschlag an einer Ehefrau durch versuchtes Erwürgen - Verletzung von

    Zu § 69 Abs. 1 Satz 1 StPO verweist der Senat jedoch auf seinen Beschluß vom 17. März 1981 - 1 StR 113/81 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 212 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 69 Rdn. 13. Die zusätzliche Vernehmung der Zeugin K, die bei der richterlichen Vernehmung als Protokollführerin mitgewirkt hatte, zu den Sprachkenntnissen der Ehefrau des Angeklagten lag fern, nachdem das Landgericht zu diesem Punkt die Ermittlungsrichterin, zwei Polizeibeamte und den ärztlichen Sachverständigen gehört und sich in der Hauptverhandlung selbst ein Bild von den Sprachkenntnissen dieser Zeugin gemacht hatte.
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