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   BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05   

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https://dejure.org/2005,3053
BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05 (https://dejure.org/2005,3053)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2005 - 1 StR 114/05 (https://dejure.org/2005,3053)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 (https://dejure.org/2005,3053)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; Art. ... 19 Abs. 4 GG; § 163a Abs. 3 Satz 2 StPO; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 141 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 25 Abs. 2 StPO; § 137 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 43 BRAO; § 345 Abs. 2 StPO
    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren und unzureichende Belehrung des Beschuldigten über sein Recht zur Verteidigerkonsultation (kein Verwertungsverbot bei lediglich defizitärer Belehrung); Pflicht des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Befangenheit eines Schöffen als absoluter Revisionsgrund; Schwerwiegender Verdacht gegen die Unbefangenheit eines Schöffen; Verstoß gegen die Belehrungspflicht

  • Judicialis

    StPO § 136; ; StPO § ... 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 140 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 141 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 163a Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 345 Abs. 2; ; MRK Art. 6 Abs. 3 lit. c; ; StGB § 212

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsantrags, Kenntnis des Angeklagten; Recht auf Verteidigerkonsultation und Verwertungsverbot bei einem mittellosen Angeklagten und wiederholter Belehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Irreführende Belehrung des Beschuldigten über sein Recht zur Verteidigerkonsultation

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 236
  • StV 2006, 566
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05
    Der Sachverhalt musste hinsichtlich des dringenden Tatverdachts nicht erst noch abgeklärt werden (vgl. BGHSt 47, 172 (176)).

    Aber nur gravierende Verfahrensverstöße können ein Verwertungsverbot auslösen, da auch dem unabweisbaren Bedürfnis einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung, dem Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren, insbesondere der wirksamen Aufklärung gerade schwerer Straftaten Verfassungsrang zukommt (vgl. BGHSt 47, 172 (179)).

    cc) Dahinstehen kann auch, ob mit der Vernehmung des nach Belehrung gemäß § 136 StPO aussagebereiten Angeklagten nicht überhaupt bis zu einer Pflichtverteidigerbestellung zugewartet werden musste (vgl. hierzu BGHSt 47, 172 einerseits, BGHSt 47, 233 andererseits), da dies bei der dann gebotenen Abwägung (vgl. BGHSt 47, 172 (179 f.)) im vorliegenden Fall jedenfalls nicht zu einem Verwertungsverbot führen könnte.

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05
    Deshalb wäre es hier angezeigt gewesen, den Angeklagten, damals Beschuldigten, dahingehend zu belehren, dass ihm auch im Hinblick auf eine später zu erwartende Pflichtverteidigerbestellung Gelegenheit gegeben werden könne, bei einem Rechtsanwalt seines Vertrauens bzw. beim anwaltlichen Notdienst anzurufen, auch wenn er selbst nicht die Mittel hat, den Verteidiger selbst zu bezahlen (vgl. entsprechende Erwägungen des 5. Strafsenats des BGH zur effektiven Ermöglichung des Rechts auf Verteidigerkonsultation bei vergleichbarer Situation in BGHSt 47, 233 (235) und im Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -).

    cc) Dahinstehen kann auch, ob mit der Vernehmung des nach Belehrung gemäß § 136 StPO aussagebereiten Angeklagten nicht überhaupt bis zu einer Pflichtverteidigerbestellung zugewartet werden musste (vgl. hierzu BGHSt 47, 172 einerseits, BGHSt 47, 233 andererseits), da dies bei der dann gebotenen Abwägung (vgl. BGHSt 47, 172 (179 f.)) im vorliegenden Fall jedenfalls nicht zu einem Verwertungsverbot führen könnte.

  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05
    Auch völlig unverfängliche Bemerkungen können missverstanden werden oder können bei mündlicher Weitergabe sinnentstellende Veränderungen erfahren (vgl. BGH wistra 2002, 267 (266)), die dann - wenn auch zu Unrecht - den Eindruck der Befangenheit vermitteln.
  • BGH, 18.12.1990 - 5 StR 448/90

    Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs des Nebenklägers

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05
    Ausgehend von der unterbliebenen Unterrichtung des Mandanten war die Antragsstellung nicht verspätet (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO), wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, da es nach herrschender Meinung auf die Kenntnis des Angeklagten ankommt (vgl. BGHSt 37, 264 (265); Wendisch in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 25 Rdn. 20; Pfeiffer in Karlsruher Kommentar zur StPO 5. Aufl. § 25 Rdn. 3, Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 25 Rdn. 7 - ob daran festzuhalten ist, kann hier dahinstehen).
  • BGH, 26.07.2005 - 3 StR 36/05

    Abfassung der Revisionsbegründung durch einen Rechtsanwalt (Verantwortung für die

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05
    Ergänzend wird auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 2005 - 3 StR 36/05 - verwiesen.
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Auszug aus BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05
    Deshalb wäre es hier angezeigt gewesen, den Angeklagten, damals Beschuldigten, dahingehend zu belehren, dass ihm auch im Hinblick auf eine später zu erwartende Pflichtverteidigerbestellung Gelegenheit gegeben werden könne, bei einem Rechtsanwalt seines Vertrauens bzw. beim anwaltlichen Notdienst anzurufen, auch wenn er selbst nicht die Mittel hat, den Verteidiger selbst zu bezahlen (vgl. entsprechende Erwägungen des 5. Strafsenats des BGH zur effektiven Ermöglichung des Rechts auf Verteidigerkonsultation bei vergleichbarer Situation in BGHSt 47, 233 (235) und im Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Zwar sieht der Senat auch in Konstellationen wie der vorliegenden keinen Anlass für ein Innehalten mit einer Vernehmung des Beschuldigten bis zur Bestellung eines Pflichtverteidigers (vgl. BGHSt 47, 233, 235 ff.; vgl. aber auch BGHSt 47, 172, 176 ff.; BGH, Beschl. vom 18. und 19. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 und 117/05).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Wie der Bundesgerichtshof bereits im Zusammenhang mit anderen in ihrem Gewicht hinter einem Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zurückbleibenden Fehlern der Vernehmenden bei Beschuldigtenvernehmungen entschieden hat, ist dann die Verwertbarkeit der Aussage durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (vgl. BGHSt 42, 170, 174; NStZ 2006, 236, 237; NStZ-RR 2006, 181, 182 f.).
  • BGH, 06.02.2018 - 2 StR 163/17

    Das Recht auf einen Pflichtverteidiger - und die unterbliebene Belehrung

    Die Frage, ob das Unterbleiben des gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises auf die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung zu einem Beweisverwertungsverbot führt, hat der Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden; er hat allerdings bereits vor der gesetzlichen Einführung dieser Belehrungspflicht auch ohne gesetzliche Vorgabe im Einzelfall eine Pflicht zur Belehrung über die Möglichkeit einer unentgeltlichen Verteidigung bejaht und bei einem Verstoß hiergegen ein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot abgelehnt (BGH NStZ 2006, 236, 237).
  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    (5) Die Polizeibeamten unterließen weder bei der Festnahme noch im Vorfeld der Vernehmung vom 1. November 2000 die Belehrung nach Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK unter bewusster Umgehung dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112; Beschlüsse vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05, NStZ 2006, 236, und vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181); nach damaliger in Deutschland verbreiteter Rechtsauffassung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 116/01, BGHR WÜK Art. 36 Unterrichtung 1) war nicht die Polizei, sondern der in §§ 115, 115 a, 128 StPO genannte Richter die für die Belehrung "zuständige Behörde" im Sinne des Art. 36 Abs. 1 lit. b WÜK.
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das

    Dabei stellt der Bundesgerichtshof auf den Schutzzweck der verletzten Verfahrensnorm ebenso ab wie auf die Umstände, Hintergründe und Auswirkungen der Rechtsverletzung im Einzelfall (vgl. zu Verstößen gegen Belehrungspflichten BGHSt 47, 172 ; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 -, NStZ-RR 2006, S. 181 ; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 -, NStZ 2006, S. 236 ; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08 -, NStZ 2009, S. 281 f.).
  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

    Insoweit hätte sie zu bedenken gehabt, dass die Vorgänge während einer laufenden Hauptverhandlung erfolgten und daher den ungestörten Ablauf des Verfahrens gefährden konnten (vgl. zur Ermahnung von Schöffen durch den Vorsitzenden zur Verhinderung von Befangenheitsanträgen durch Äußerungen gegenüber der Presse BGH, Beschl. vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05).
  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Schon allein deshalb bestand, auch wenn ein Staatsanwalt anwesend war, keine Veranlassung, mit der Vernehmung des nach Belehrung aussagebereiten Angeklagten bis zur Bestellung eines Pflichtverteidigers zuzuwarten (vgl. BGHSt 47, 172, 176; Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 m. N.).

    Dies erscheint jedenfalls von geringerem Gewicht, als eine den Anforderungen von § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht entsprechende Belehrung, die im Grundsatz zu einem Verwertungsverbot führt (vgl. zu alledem näher Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    diese Vorschrift, welche regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht (BGHSt 38, 214, 220 ff.; BGHSt 47, 172, 173.; BGH Beschl. v. 18.10.2005 -1 StR 114/05 - juris; OLG Hamm NStZ-RR 2006, 47), liegt mithin nicht vor.
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