Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2004 - 1 StR 115/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7607
BGH, 07.07.2004 - 1 StR 115/04 (https://dejure.org/2004,7607)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2004 - 1 StR 115/04 (https://dejure.org/2004,7607)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 1 StR 115/04 (https://dejure.org/2004,7607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 73a StGB; § 73d StGB; § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 261 StPO
    Unerlaubte Abgabe und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen); Verfall von Wertersatz und erweiterter Verfall (Erörterungsmangel; Überzeugungsbildung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unterbliebene Anordnung des erweiterten Verfalls bezüglich eines sichergestellten Kraftfahrzeugs

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 Abs. 3; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 33 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 73a; ; StGB § 73d; ; StGB § 73d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 73 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterter Verfall bei erlangtem Geld

  • datenbank.nwb.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 1 StR 115/04
    Soweit zugleich durch unerlaubten Besitz einer nicht geringen Menge eine weitere Handlungsform des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfüllt ist, tritt diese hinter der Abgabe in nicht geringer Menge als subsidiär zurück (vgl. BGHSt 42, 162, 165 f.).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 1 StR 115/04
    Der erweiterte Verfall erstreckt sich gemäß §§ 73d Abs. 1 Satz 3, 73 Abs. 2 Satz 2 StGB auch auf Surrogate; ist Geld erlangt, sind Gegenstand des Verfalls auch die Gegenstände, die der Täter mit dem Geld erworben hat (vgl. BGHR StGB § 73d Gegenstände 4).
  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 1 StR 115/04
    Zwar scheidet die Anordnung des erweiterten Verfalls aus, wenn bestimmte Tatsachen die nicht nur theoretische Möglichkeit begründen, daß Vermögensgegenstände des Täters aus anderen Quellen als aus rechtswidrigen Taten stammen; es dürfen allerdings an die Überzeugungsbildung keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BGHSt 40, 371, 373; vgl. auch Nack, GA 2003, 879, 885 m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 1 StR 115/04
    Gleichermaßen wird der Tatbestand des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG von dem Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verdrängt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    An die tatrichterliche Überzeugung dürfen dabei keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - 1 StR 115/04), jedoch genügt allein der Hinweis nicht, dass "die Vermittlungstätigkeit insgesamt (...) nach § 54 Abs. 1 Nr. 2, § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG Gegenstand der Strafverfolgung" sei (UA S. 33), zumal die Strafvorschriften nach dem KWG nicht auf § 73d StGB verweisen.
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 603/18

    Keine Erstreckung der erweiterten Einziehung auf Surrogate (fehlende gesetzliche

    § 73a StGB enthält aber weder das eine noch - im Gegensatz zu § 73d StGB aF (vgl. insofern BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - 1 StR 115/04) - das andere (vgl. auch Schönke/Schröder - Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73a Rn. 8; a.A. Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73a Rn. 14 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zu § 73d StGB aF).
  • BGH, 23.05.2012 - 4 StR 76/12

    Feststellungsvoraussetzungen für die Anordnung des Verfalls, des

    Bei einem Fahrzeugerwerb vor der ersten Anknüpfungstat käme als Gegenstand einer Verfallsanordnung nur das Fahrzeug selbst als Surrogat der ursprünglich rechtswidrig erlangten Erlöse (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 2004 - 1 StR 115/04; vom 9. Mai 2001 - 3 StR 541/00, aaO) in Betracht.
  • BGH, 27.04.2011 - 4 StR 39/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des erweiterten Verfalls (Vorrang des Verfalls und

    In einem solchen Fall unterläge dem erweiterten Verfall zwar nicht nur dieses Geld, sondern auch das, was der Angeklagte mit ihm erworben hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - 1 StR 115/04 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht