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BGH, 26.03.1985 - 1 StR 118/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafschärfung bei Vorliegen einer Absicht von Gewinnerzielung beim Handeltreiben mit Gewinnerzielungsabsicht - Feststellung der Erhöhung von eingesetztem Kapital als Grundlage für die Bestrafung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 118/85
Das läßt befürchten, die Strafkammer habe den Wandel, den die Auslegung des § 56 Abs. 2 StGB in den vergangenen Jahren in der Rechtsprechung erfahren hat, nicht berücksichtigt (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH NStZ 1981, 61, 62; 1984, 361; Mösl NStZ 1983, 493, 495). - BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80
Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters - …
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 118/85
Das läßt befürchten, die Strafkammer habe den Wandel, den die Auslegung des § 56 Abs. 2 StGB in den vergangenen Jahren in der Rechtsprechung erfahren hat, nicht berücksichtigt (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH NStZ 1981, 61, 62; 1984, 361; Mösl NStZ 1983, 493, 495). - BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur …
Auszug aus BGH, 26.03.1985 - 1 StR 118/85
Das läßt befürchten, die Strafkammer habe den Wandel, den die Auslegung des § 56 Abs. 2 StGB in den vergangenen Jahren in der Rechtsprechung erfahren hat, nicht berücksichtigt (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH NStZ 1981, 61, 62; 1984, 361; Mösl NStZ 1983, 493, 495).
- BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98
Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …
b) Die Gefahren, die mit dem Verbreiten von Rauschgift verbunden sind, sind der Grund für die Strafbarkeit des Handeltreibens (BGH, Beschluß vom 26. März 1985 - 1 StR 118/85). - OLG Frankfurt, 03.06.1997 - 1 Ss 255/96 Die sämtlich aufgezählten Umstände und angeführten Überlegungen sind vielmehr dem Handeltreiben begriffsimmanent - wie z.B. auch die Gewinnerzielungsabsicht (für die Unzulässigkeit der strafschärfenden Bewertung dessen in ständiger Rechtsprechung der BGH z.B. Beschluß vom 26.02.85 - 1 StR 118/85 = NStZ 1986, 426 (Detter); OLG Düsseldorf StV 1994, 23 ) - und der Grund dafür, daß das Handeltreiben - mit den ihm innewohnenden Unrechts- und Schuldgehalt und den hohen gesundheitlichen Gefahren, die mit dem Verbreiten von Rauschgift verbunden sind unter Strafe gestellt worden ist (vgl. Körner, a.a.O., BGH Beschl. v. 26.03.1985 - 1 StR 118/85 für den Aspekt der mit dem Verbreiten von Rauschgift verbundenen Gesundheitsgefahren).