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   BGH, 05.04.2018 - 1 StR 119/18   

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https://dejure.org/2018,12827
BGH, 05.04.2018 - 1 StR 119/18 (https://dejure.org/2018,12827)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2018 - 1 StR 119/18 (https://dejure.org/2018,12827)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2018 - 1 StR 119/18 (https://dejure.org/2018,12827)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verteidigungsverhalten des Angeklagten i.R.d. Strafzumessung als Strafschärfungsgrund (hier: Ehrverletzung der Geschädigten als Tatopfer)

  • rewis.io

    Strafzumessung bei zulässigem Verteidigungsverhalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verteidigungsverhalten des Angeklagten i.R.d. Strafzumessung als Strafschärfungsgrund (hier: Ehrverletzung der Geschädigten als Tatopfer)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 37
  • StV 2019, 189 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Da aus den genannten Gründen bereits der Schuldspruch keinen Bestand haben kann, kommt es nicht mehr darauf an, dass auch die Strafzumessung rechtsfehlerhaft ist, weil das Landgericht zum einen bei der Prüfung, ob die Regelwirkung des besonders schweren Falles nach § 177 Abs. 6 StGB entfällt, was im Rahmen einer Gesamtabwägung zu erfolgen hat (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13.05.2020 - 5 StR 680/19, bei juris; 21.03.2018 - 1 StR 414/16 = NStZ-RR 2019, 84 = NZWiSt 2019, 155 = wistra 2019, 202), gewichtige Milderungsgründe außer Betracht ließ und zum anderen auch in rechtsfehlerhafter Weise zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu seinen Lasten berücksichtigt hat, weil er "die Geschädigte der Lüge und eines Komplotts bezichtigt habe" (vgl. nur BGH, Beschluss vom 05.04.2018 - 1 StR 119/18, bei juris; 21.09.2017 - 1 StR 268/17 = StV 2018, 162).
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