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   BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01   

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https://dejure.org/2001,3986
BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01 (https://dejure.org/2001,3986)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2001 - 1 StR 12/01 (https://dejure.org/2001,3986)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01 (https://dejure.org/2001,3986)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 73c Abs. 1 StGB; § 42 StGB; § 29 BtMG
    Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB; Ermessen); Zahlungserleichterungen beim Verfall nach Maßgabe der für Geldstrafen geltenden Grundsätze; Bewertungseinheit und Anhaltspunkte; Unerlaubtes Handeltreiben ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Revision - Verfallsanordnung - Eigennutz des Angeklagten

  • Judicialis

    StGB § 73c; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29 a, § 30, § 30 a
    Annahme einer Bewertungseinheit beim Handel mit BtM; Feststellungen zur Qualität der BtM

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
    Gegebenenfalls wird dabei auch zu prüfen sein, ob dem Angeklagten nach Maßgabe der für Geldstrafen geltenden Grundsätze (vgl. § 42 StGB) von Amts wegen Zahlungserleichterungen zu bewilligen sind (vgl. BGHSt 33, 37, 40; Schmidt aaO Rdn. 15).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
    aa) Da schon der Erwerb von Rauschgift zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung den Tatbestand des Handeltreibens hinsichtlich der Gesamtmenge erfüllt, sind darauf folgende Veräußerungen von Teilmengen nicht mehr rechtlich selbständige Taten, sondern es liegt insgesamt nur eine Tat im Rechtssinne (Bewertungseinheit) vor (st. Rspr., vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 ff.).
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
    Selbst nachholen kann der Senat diese Entscheidung nicht (BGH NStZ 1999, 560, 561 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
    Unbeschadet der Frage, ob allein eine zwar fehlerhafte, den Schuldumfang aber nicht berührende Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse hier zu einem für den Angeklagten günstigeren Ergebnis führen könnte (vgl. hierzu BGHSt 41, 368, 373; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9), teilt der Senat auch im übrigen diese Auffassung nicht.
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
    Unbeschadet der Frage, ob allein eine zwar fehlerhafte, den Schuldumfang aber nicht berührende Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse hier zu einem für den Angeklagten günstigeren Ergebnis führen könnte (vgl. hierzu BGHSt 41, 368, 373; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9), teilt der Senat auch im übrigen diese Auffassung nicht.
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
    aa) Da schon der Erwerb von Rauschgift zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung den Tatbestand des Handeltreibens hinsichtlich der Gesamtmenge erfüllt, sind darauf folgende Veräußerungen von Teilmengen nicht mehr rechtlich selbständige Taten, sondern es liegt insgesamt nur eine Tat im Rechtssinne (Bewertungseinheit) vor (st. Rspr., vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 ff.).
  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92

    Anforderungen an ein eigennütziges Handeln im Sinne des § 29 Abs. 1 BtMG

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
    Nach Art und Umfang der auf Umsatz gerichteten Tätigkeit des Angeklagten scheiden andere als eigennützige Motive nach Lage des Falles aus (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1992 - 2 StR 466/92), denn er hat als selbst kein Rauschgift konsumierender "zentraler Zwischenhändler" über Monate hin in einer nicht unerheblichen Zahl von Einzelfällen Rauschgift für jeweils vier- oder gar fünfstellige Beträge weiterveräußert.
  • BGH, 17.08.1994 - 3 StR 296/94

    Aufhebung einer Anordnung des Vermögensverfalls wegen unbilliger Härte aufgrund

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
    Die Feststellungen, daß der niemandem unterhaltspflichtige Angeklagte, nachdem seine Pflasterfirma seit 1998 nicht mehr betrieben wird, eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente von 1.100 DM bezieht und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, machen ausdrückliche Erörterungen hierzu nicht entbehrlich, Der Senat kann nicht überprüfen, ob hier (ausnahmsweise) die Voraussetzungen des unbestimmten Rechtsbegriffs einer unbilligen Härte im Sinne des § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. hierzu Schmidt in LK, 11. Aufl. § 73c Rdn. 6 bis 8 m.w.N.) vorliegen oder ob die Strafkammer das ihr in § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt hat (vgl. BGHR StGB § 73c Härte 3; Schmidt aaO Rdn. 12, 13 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1992 - 1 StR 601/92

    Zurückverweisung einer Sache nach Aufhebung eines Urteils im Wege eines Revision

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
    Dieser Mangel gefährdet den Bestand des Urteils hier jedoch nicht, da sich Eigennutz des Angeklagten dem Urteil seinem Zusammenhang nach zumindest mittelbar entnehmen läßt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. September 1985 - 5 StR 550/85 - und vom 29. September 1992 - 1 StR 601/92).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 69/96

    Zusammenfassung mehrerer Drogenverkäufe zu Tateinheit bei nicht feststellbarem

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01
    Dies wäre aber rechtlich nicht zulässig (BGHR aaO, 14; BGH NStZ 1997, 137).
  • BGH, 03.09.1985 - 5 StR 550/85

    Unzureichende Erörterung einer eigennützigen auf Umsatz gerichteten Tätigkeit

  • BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von

    Die Beschwerdeführerin beanstandet zu Recht, daß das Landgericht den Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität, der nach allgemeiner Erfahrung bei 2 bis allenfalls 5 % THC liegt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 37; BGH, Beschl. vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01; Körner, BtMG 5. Aufl. Anh. C 1 Rdn. 238; Weber, BtMG 2. Aufl. Anh. H, S. 1621 f.), mit 8 % zu hoch zugrunde gelegt hat.
  • BGH, 13.01.2004 - 1 StR 517/03

    Hinweispflicht (unzulässige Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten durch

    b) Ohne daß es auf weiteres ankäme, reicht es für die Annahme von Eigennutz im Zusammenhang mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jedoch aus, wenn nach Art und Umfang der auf Umsatz gerichteten Tätigkeit andere als eigennützige Motive nach Lage des Falles ausscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 12. März 2001 - 1 StR 12/01; Beschl. v. 2. Oktober 1992 - 2 StR 466/92).
  • BGH, 23.09.2003 - 5 StR 422/03

    Fehlerhafte Beweiswürdigung (lückenhafte Feststellungen)

    Daß dieser Angeklagte eigennützig handelte, läßt sich auch dem Zusammenhang der Urteilsgründe (vgl. BGH, Urt. vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01) nicht entnehmen.
  • BGH, 10.02.2005 - 4 StR 513/04

    Unbillige Härte beim Verfall von Wertersatz (Erörterungsmangel hinsichtlich der

    Gegebenenfalls wird dabei auch zu prüfen sein, ob dem Angeklagten nach § 73 c Abs. 2 StGB nach Maßgabe des § 42 StGB von Amts wegen Zahlungserleichterungen zu bewilligen sind (BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).".
  • BGH, 08.01.2002 - 4 StR 345/01

    Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung; Gerichtskundigkeit): Anordnung

    Die Anordnung des Verfalls des Wertersatzes in Höhe von 34.000 DM hat keinen Bestand, weil sich das Landgericht nicht erkennbar mit der Härtevorschrift des § 73 c StGB auseinandersetzt, so daß der Senat weder überprüfen kann, ob hier (ausnahmsweise) die Voraussetzungen einer unbilligen Härte im Sinne von Abs. 1 Satz 1 dieser Vorschrift vorliegen noch ob die Strafkammer das ihr in Abs. 1 Satz 2 dieser Vorschrift eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).
  • BGH, 22.11.2012 - 2 StR 435/12

    Verfallsanordnung; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Der Senat kann die dem Tatrichter vorbehaltene Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, BGHSt 33, 37, 40) nicht selbst nachholen (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01).
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