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   BGH, 13.05.1997 - 1 StR 12/97   

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https://dejure.org/1997,2806
BGH, 13.05.1997 - 1 StR 12/97 (https://dejure.org/1997,2806)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1997 - 1 StR 12/97 (https://dejure.org/1997,2806)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 1 StR 12/97 (https://dejure.org/1997,2806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens - Verwertung des Geständnisses - Differenzierung zwischen den Erörterungen vor der Hauptverhandlung und den Erklärungen des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung - Verbindliche Festlegung der Höhe der Strafe in einem außerhalb ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StGB § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 561
  • StV 1998, 175
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1991 - 2 StR 200/91

    In-Aussicht-Stellen eines bestimmten Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 1 StR 12/97
    Gegen die Verwertung des Geständnisses bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BGH StV 1992, 50, 51; BGH NStZ 1994, 196 m.w.Nachw.).

    Das vorläufige Ergebnis zur konkreten Höhe der Strafe, das nach Auffassung der Revision bei dem Gespräch zwischen dem Vorsitzenden und dem Verteidiger vor der Hauptverhandlung erzielt worden sein soll, wurde auch in der Hauptverhandlung nicht erörtert (vgl. demgegenüber BGHSt 38, 102, 105).

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 1 StR 12/97
    Selbst wenn man aber davon ausginge, der Angeklagte habe auf Grund der Informationen seiner Verteidiger darauf vertraut, der Vorsitzende könne in einem außerhalb der Hauptverhandlung mit dem Verteidiger geführten Zwiegspräch (vgl. demgegenüber BGHSt 37, 298, 303 f.) die Höhe der Strafe verbindlich festlegen, so wäre dieser Vertrauenstatbestand jedenfalls nach dem entsprechenden Hinweis des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung wieder entfallen (vgl. BGH StV a.a.O.).
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 13.05.1997 - 1 StR 12/97
    Gegen die Verwertung des Geständnisses bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BGH StV 1992, 50, 51; BGH NStZ 1994, 196 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    In seiner Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 1 StR 12/97 - wies der 1. Strafsenat auf die wiederholt durch den Bundesgerichtshof geäußerten Bedenken gegen die Erörterung des Verfahrensergebnisses außerhalb der Hauptverhandlung hin; zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Absprachen brauchte sich der Senat nicht zu äußern.

    Nur dadurch werden auch spätere Streitigkeiten über angeblich erfolgte Absprachen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Mai 1997 - 1 StR 12/97) vermieden.

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits wiederholt auf die Gefahr eines Mißverständnisses oder von Unklarheiten über die Reichweite einer Absprache hingewiesen, wenn die Gesprächsführung unter Mißachtung wesentlicher dafür aufgestellter Verfahrensgrundsätze erfolgt (BGHSt 42, 46, 50; 191, 193; 43, 195, 206; BGH NStZ 1994, 196; 1997, 561; NJW 1999, 2449, 2452).
  • BGH, 26.11.2003 - 1 ARs 27/03

    (Un-)Wirksamkeit des infolge einer rechtswidrigen verfahrensbeendenden

    Diese können auch dadurch bedingt sein, daß die Beteiligten abweichende Erklärungen zum Verfahrenssachverhalt abgeben (vgl. beispielhaft nur Senat NStZ 1997, 561; eindrucksvoll auch der Fall Senat NStZ 1994, 196, in dem der Strafkammervorsitzende unter Berufung auf seine Dienstpflicht und der Verteidiger unter Hinweis auf das Standesrecht miteinander unvereinbare Angaben gemacht hatten).
  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 210/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Bekanntwerden neuer gerichtlicher

    Verfahrensverstöße müssen jedoch erwiesen sein und können nicht lediglich nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" unterstellt werden (vgl. speziell für den Ablauf von Gesprächen über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung BGH NStZ 1997, 561, NStZ 1993, 196 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.05.2002 - 5 StR 12/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unwirksamer Rechtsmittelverzicht (Drohung

    Verfahrensverstöße müssen jedoch erwiesen sein (vgl. auch BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Vereinbarung 11).
  • BGH, 16.05.2002 - 5 StR 12/02
    Verfahrensverstöße müssen jedoch erwiesen sein (vgl. auch BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Vereinbarung 11).
  • OLG Hamm, 29.08.2000 - 5 Ss 877/00

    Sexuelle Nötigung, ausreichende Feststellung, Begriff der Gewalt, Vorsatz,

    Allein das Handeln gegen den Willen des Opfers oder dessen bloßes "Nicht-Einverstanden-Sein" genügt nicht (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O.; BGH NStZ/M 98, 132 Nr. 18; BGH NStZ 97, 561; NStZ-RR 96, 353).
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