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   BGH, 27.04.2010 - 1 StR 122/10   

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https://dejure.org/2010,12837
BGH, 27.04.2010 - 1 StR 122/10 (https://dejure.org/2010,12837)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2010 - 1 StR 122/10 (https://dejure.org/2010,12837)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2010 - 1 StR 122/10 (https://dejure.org/2010,12837)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 503/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unbegründete Revision

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 1 StR 122/10
    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschl. vom 8. August 2008 - 2 StR 292/08; Beschl. vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 503/08) setzt der Senat die Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz von einem Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) fest.
  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 1 StR 122/10
    Dieser bedarf es aber auch dann, wenn - wie hier - aus der Einzelgeldstrafe und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (vgl. BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1 und 2).
  • BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88

    Unterlassen der Festsetzung der Tagessatzhöhe im tatrichterlichen Urteil

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 1 StR 122/10
    Dieser bedarf es aber auch dann, wenn - wie hier - aus der Einzelgeldstrafe und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (vgl. BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1 und 2).
  • BGH, 08.08.2008 - 2 StR 292/08

    Unbegründete Revision; Festsetzung der Tagessatzhöhe für alle Einzelstrafen

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 1 StR 122/10
    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschl. vom 8. August 2008 - 2 StR 292/08; Beschl. vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 503/08) setzt der Senat die Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz von einem Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) fest.
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 1 StR 122/10
    Dieser bedarf es aber auch dann, wenn - wie hier - aus der Einzelgeldstrafe und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (vgl. BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1 und 2).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Dieser Festsetzung bedarf es aber auch dann, wenn - wie hier - aus einer Einzelgeldstrafe und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 StR 122/10 mwN).
  • BGH, 20.11.2018 - 2 StR 372/18

    Festsetzung der Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz von einem Euro i.R.d.

    Dieser bedarf es aber auch dann, wenn - wie hier - aus der Einzelgeldstrafe und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 StR 122/10 mwN).
  • BGH, 23.06.2016 - 4 StR 198/16

    Festsetzung der Tagessatzhöhe i.R.d. Verhängung einer Einzelgeldstrafe;

    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 StR 122/10) holt der Senat dies nach und setzt die Tagessatzhöhe auf den Mindestbetrag von einem Euro fest (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB).
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